MonitoringGewaltaufrufe auf Palästina-Demonstration in Frankfurt am Main

Am 18. Juli 2026 versammelten sich in Frankfurt am Main etwa 300 Menschen zu einer Demonstration unter dem Titel „Widerstands ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren – auch mit Steinen und Gewehren“. Aufgerufen hatte neben „Free Palestine FFM“ auch „Migrantifa Rhein-Main“.

Israel wurde in den Redebeiträgen die tägliche Verstümmelung und Ermordung palästinensischer Zivilist*innen vorgeworfen, woraus es aus Sicht der Veranstalter*innen einzig legitim sei, gewaltsamen Widerstand zu leisten. In den Parolen wurde zur globalen Intifada aufgerufen und ein arabisches Palästina vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer gefordert.

Neben antisemitischen Plakaten und Bildern der PFLP-Terroristin Leila Khaled waren mehrere Teilnehmer*innen mit Flaggen der Islamischen Republik Iran auf der Demonstration zugegen. In den zuvor veröffentlichten Regeln zur Demonstration wurde erklärt, dass alle Fahnen derjenigen Länder willkommen seien, „dessen Volk aktiv Widerstand gegen das Terrorregime Israel leistet.“ Explizit wurden die Landesflaggen des Libanon, des Jemen und des Iran genannt, womit sich positiv auf das Netzwerk schiitischer Milizen der sogenannten ‚Achse des Widerstand‘ bezogen wurde: die Hisbollah im Libanon, die Ansar Allah im Jemen und deren Schirmherr Iran.

Eine Teilnehmerin führte eine Fahne mit dem islamischen Glaubensbekenntnis (Schahada) auf grünem Grund mit sich, wie es in der Symbolik auch von der palästinensischen Hamas verwendet wird. Nach einer Prüfung durch die Polizei konnte die Person jedoch mitsamt Flagge am Demonstrationszug teilnehmen.

Am Auftaktort hatte das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft eine Gegenkundgebung durchgeführt, die von iranischen Oppositionellen unterstützt wurde.

Der positive Bezug zur Gewalt im Motto der Demonstration hatte im Vorfeld zu starken Reaktionen geführt. Insbesondere die Jüdische Gemeinde Frankfurt und der Antisemitismusbeauftragte des Landes Hessen kritisierten den Aufruf der Versammlung. Die Stadt erwog ein Verbot der Veranstaltung, entschied sich jedoch nach gerichtlichen Niederlagen bei vergangenen Aufzügen lediglich für die Verhängung eines Redeverbots gegen den Mannheimer Funktionär von Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis und der Kommunistischen Organisation (KO), Mahmud Abu-Odeh. Das Verwaltungsgericht hob das Redeverbot jedoch am 18. Juli im Eilverfahren auf, sodass Abu-Odeh auf der Demonstration israelfeindliche Parolen anleiten und einen Redebeitrag halten konnte.

Abu-Odeh fiel in der Vergangenheit wiederholt mit Äußerungen auf, die den Holocaust relativieren. Mehrfach wurde gegen ihn strafrechtlich ermittelt; in einem Verfahren wurde er in erster Instanz verurteilt. Gegen diese Entscheidung ging Abu-Odeh mit Rechtsmitteln vor. Das Urteil ist daher bislang nicht rechtskräftig.

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