Bestens vernetzter Einzeltäter?

Die Befragung des Angeklagten wird fortgesetzt. Dabei geht es insbesondere um sein soziales On- und Offline-Umfeld. Auf Fragen zu seiner Familie reagiert dieser dünnhäutig. Außerdem wird ein BKA-Beamter angehört, der im November 2019 fünf Tage lang den damals Beschuldigten vernommen hatte.

Am dritten Verhandlungstag am 28. Juli 2020 wurde zunächst die Befragung des Angeklagten durch die Vertreter*innen der Nebenklage fortgesetzt. Neben einzelnen Rückfragen zu Details des Tatablaufs oder Angaben des Angeklagten an den ersten beiden Verhandlungstagen stellten die Vertreter*innen der Nebenklage insbesondere Fragen zum Verlauf der Radikalisierung des Angeklagten und zu dessen On- und Offline-Kontakten. 

Während sich der mutmaßliche Attentäter bei Fragen nach seinen Tötungsabsichten, seiner Ideologie oder einzelnen menschenverachtenden Scherzen erneut gelassen zeigte, immer wieder auflachte oder die Fragenden mit Gegenfragen zu provozieren versuchte, reagierte er wesentlich einsilbiger und dünnhäutiger, wenn die Sprache auf seine Familie oder andere persönliche Kontakte aus der Zeit vor der Tat kam.

So wurde er etwa mit verschiedenen Aussagen ehemaliger Mitschüler*innen, anderer Bekannter oder seiner Schwester konfrontiert, in welchen diese von rassistischen und antisemitischen Aussprüchen des Angeklagten berichten. Der Angeklagte stritt ab, sich politisch geäußert zu haben und gab an, sich an einzelne Aussagen nicht zu erinnern. Außerdem sei er jeweils betrunken gewesen sei. Ein Anwalt berichtete von einem Zeugen, der erzählt habe, der Angeklagte sei schon 2016 in einer Auseinandersetzung mit einem Messer verwickelt gewesen, nachdem er sich im Bekanntenkreis offen antisemitische geäußert habe und dies offenbar auf Gegenwind gestoßen sei. Der Angeklagte sagte lachend, ihm falle dazu nichts ein.

Fragen nach dem Kontakt zu seiner Familie in der Zeit der Haft beantwortete er verhältnismäßig knapp. Er wolle seine Familie schützen und daher etwa keine Angaben zu ihrem derzeitigen Wohnort machen. Ihm sei bewusst, dass ein Suizidversuch seiner Mutter auf seine Tat zurückzuführen sei. Auch zum Abschiedsbrief, den diese offenbar während des versuchten Suizids an ihre Tochter, die Schwester des Angeklagten, formuliert hatte, wollte er sich nicht ausführlicher äußern. In dem Brief, der am Nachmittag von der Vorsitzenden Richterin Mertens verlesen wurde, äußerte die Mutter des Angeklagten antisemitische Verschwörungstheorien rund um die Hintergründe der Tat und das Ermittlungsverfahren. Demnach habe ihr Sohn “sein Leben gegeben für die Wahrheit.” Mehrfach zeichnete sie in dem Brief außerdem durchgestrichene Davidsterne. Der Angeklagte gab an, mit seiner Mutter nie über Politik gesprochen zu haben. Er erkläre sich den Inhalt des Briefs u. a. mit dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten. Die Frage einer Vertreterin der Nebenklage, ob er seiner Mutter Videos des rechtsterroristischen Attentäters von Christchurch, der am 15. März 2019 51 Menschen ermordet hatte, gezeigt habe, verneinte er vehement.

Laut und sichtlich überrascht wurde der Angeklagte, als eine Anwältin ihn nach fünf Personen befragte, mit denen er im Laufe seiner Haftzeit regen Briefkontakt entwickelt haben soll. Die Inhalte dieses Austauschs werde er nicht offenlegen und keine weiteren Fragen der Anwältin beantworten.

Auch am dritten Verhandlungstag schockierte der Angeklagte mit rassistischen, antisemitischen und gewaltverherrlichenden Aussagen und bekräftigte das Bild, dass er sich nach wie vor in einem Kampf gegen Jüdinnen und Juden, Muslime und Nicht-Weiße wähnt, in dem ihm alle Mittel recht seien. Teils waren seine Ausführungen derart absurd, dass sie für Auflachen unter den Anwesenden sorgten, etwa wenn er von seinem Hass gegen die vermeintlich jüdische “Star Trek”-Erzählung berichtete. An anderer Stelle ging er Prozessbeteiligte direkt an oder offenbarte seinen Willen zur hemmungslosen Gewalt.

Wiederholt fand die Vorsitzende deutliche Worte in Richtung des Angeklagten: So sei ihrem Verständnis nach ein Kampf eine Auseinandersetzung zwischen ebenbürtigen Gegnern. Der Angeklagte habe nicht gekämpft, sondern sich jahrelang im Kinderzimmer versteckt, um dann heimtückisch Unbewaffnete zu erschießen. Im Verlauf der Befragung richtete sie sich außerdem an die Nebenklage und regte an, dass diese überdenken sollte, ob sie dem Angeklagten mit ihren Fragen weiter Raum für die Darstellung seiner Ideologie geben wolle.

Die Rechtsanwältin Kati Lang fasste das Ergebnis am Ende ihrer Befragung zusammen: “Sie verbreiten nationalsozialistische und faschistische Ideologie. Genau das sind Sie. Ein Nazi.”

Schon in der Befragung des Angeklagten wurde das Interesse der Nebenklage an dessen Orientierung, seinen Kontakten und der Radikalisierung im Netz deutlich. So wurde er etwa danach gefragt, warum er sich Elementen der Incel-Szene, einer extrem misogynen Online-Bewegung, bediene oder in welchen Bereichen des Darknets er sich bewegt habe. Ähnlich wie bei den Fragen nach Offline-Kontakten blockte der Angeklagte diese Fragen zumeist gereizt ab.

In diese Richtung wenig aufschlussreich war auch die Befragung des BKA-Beamten Rainer D., der den Angeklagten kurz nach seiner Tat ausführlich vernommen hatte und bestens mit dem Verfahren vertraut ist. Ausführlich stellte er die Vernehmung, die sich im November 2019 über fünf Tage erstreckte, dar und zeichnete ein klares Bild der Radikalisierung des Angeklagten: Einschneidende Brüche in seinem Leben seien nach dessen Selbstdarstellung eine schwere Krankheit im Jahr 2013, die laut Nebenklagevertreter*innen auf Betäubungsmittelmissbrauch zurückzuführen sein könnte, die “Flüchtlingskrise” sowie das Attentat von Christchurch gewesen. Während er sich seit 2013 offline weitestgehend sozial isolierte, unselbstständig lebte und sein Studium aufgab, sei 2015 eine Phase der Bewaffnung angebrochen. Das Attentat von Christchurch habe den Angeklagten schließlich zu seinem Tatentschluss gebracht.  

Obwohl er mehrere Berichte über den Fall und den Angeklagten verfasst hatte und ihm dabei von entsprechenden Expert*innen der Polizei zugearbeitet worden war, konnte D. zu dem Online-Verhalten des Angeklagten nur unzureichende Angaben machen. Zwar könne man nachweisen, dass sich dieser im Darknet bewegt und Gewaltvideos und rechtsextreme Inhalte, etwa der Atomwaffendivision, heruntergeladen habe. Auch von einem äußerst regen Austausch mit Gleichgesinnten müsse man ausgehen. Konkrete Aktivitäten seien aber nur schwer nachweisbar, auch da der Angeklagte gezielt seine Spuren verschleiert habe.

Nachdem der Zeuge D. angab, keine besondere Expertise für den Bereich der Imageboards, auf denen der Angeklagte sehr aktiv gewesen sein soll und aus deren Umfeld er eine Spende von 0,1 Bitcoin (damals umgerechnet rund 1.000 Euro) erhalten habe, vorweisen zu können, regten Vertreter*innen der Nebenklage gegenüber dem Senat nachdrücklich an, entsprechende Sachverständige hinzuzuziehen. Deren Expertise sei unerlässlich, um die Frage zu klären, ob und inwiefern der Angeklagte mit dem Wissen oder der Unterstützung Anderer gehandelt habe.

Der Zeuge D. wurde entlassen. Für den vierten Verhandlungstag sollen laut Gerichtssprecher Wolfgang Ehm u. a. die Familienangehörigen des Angeklagten und andere Personen aus dessen privatem Umfeld vorgeladen worden sein.

Hauptverhandlung gegen Stephan B. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Naumburg

3. Verhandlungstag (28. Juli 2020)

CN: Das nachfolgende Protokoll enthält explizit gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Aussagen und Ausdrücke und Beschreibungen der Tat.

Wir protokollieren die vollständige Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle. Wir versuchen dabei, so nah wie möglich am Wortlaut der Verhandlung zu bleiben, direkte Zitate sind durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Da es nicht zulässig ist, die Verhandlung mitzuschneiden, entsteht unser Protokoll auf Basis unserer Mitschriften aus dem Gericht. 

Einige Passagen haben wir bewusst gekürzt. So werden etwa Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte von Prozessbeteiligten oder Dritten verletzen könnten, nicht veröffentlicht. Zudem streichen wir in der öffentlich zugänglichen Fassung des Protokolls jene Passagen, die Details der Tat und Tatplanung beinhalten und deren Veröffentlichung eine Gefahr, etwa durch Nachahmer, darstellen könnte. Die entsprechenden Abschnitte werden mit “[XXX]” gekennzeichnet. In begründeten Ausnahmefällen können etwa Wissenschaftler*innen oder Journalist*innen die gestrichenen Passagen bei uns anfragen. 

Nachnamen werden ggf. abgekürzt. An Stellen, an denen uns unser Protokoll nicht präzise genug war, etwa weil Wortbeiträge unverständlich vorgetragen wurden, haben wir Auslassungen auf die gängige Weise “[…]” angegeben.

Um 9:52 Uhr wird der Angeklagte Stephan B. in den Saal geführt.

Die Vorsitzende Richterin Mertens eröffnet die Sitzung zehn Minuten später, vereidigt den Dolmetscher Herrn J. und stellt fest, dass fast alle Beteiligten wieder da seien, die auch beim letzten Mal da gewesen seien.

Die Bundesanwaltschaft werde von Herrn Lohse und Herrn Schmidt vertreten. Die Reihe der Nebenkläger sei fast identisch mit der beim letzten Mal. Nur RA Onken lasse sich entschuldigen, für RA Hoffmann sei RA Zünbül da.

Neu dabei ist der Vertreter der erst letzte Woche zugelassenen Nebenkläger, RA Duvnjak.

Als Verteidiger B.s sind RA Weber und RA Rutkowski anwesend.

Die Vorsitzende fasst das Geschehen der ersten beiden Verhandlungstage zusammen: Stattgefunden habe die Einlassung des Angeklagten und eine erste Fragerunde der Nebenklage, die nun dort fortgesetzt werden solle, wo sie beim letzten Mal aufgehört habe.

Befragung des Angeklagten durch die Nebenklage

RA Christoph Günther, der den Angeklagten bereits beim letzten Mal befragt hatte, unterbricht die Vorsitzende und stellt noch eine ergänzende Frage an B. Er will wissen, was dessen Ziele in der Situation nach dem Wurf seiner Rauchgranate vor dem “Kiez Döner” gewesen seien.

B. sagt, er habe die Granate nicht nicht geworfen, sondern sie sei ihm heruntergefallen, entsprechend habe es auch die Situation nicht gegeben: “Das reicht als Aussage.” 

RA Günthers Nachfrage, was B.s Ziel gewesen sei, als er die Granate habe werfen wollen, will B.s Verteidiger Weber beanstanden, da sie rein hypothetisch sei. Für eine Beanstandung sieht die Vorsitzende keinen Anlass, nimmt aber an, dass der Angeklagte nicht antworten wolle. B. bejaht das.

RA Günther macht ihm daraufhin einen Vorhalt aus der BKA-Vernehmung am 24.11.19. B. habe in dieser Vernehmung gesagt, dass [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]. 

RA Jan Siebenhüner, der einen der Polizeibeamten, die in dieser Situation vor Ort waren, vertritt, fragt den Angeklagten, ob er es zumindest für möglich gehalten habe, dass er die Beamten durch die Schüsse mit der Schrotflinte verletzen könne. B. sagt, dies habe er für möglich gehalten, aber es sei die Frage, was mit “verletzen” gemein sei. Auf die Distanz habe die Schrotflinte keine Kraft.

RA Siebenhüner fragt ihn, ob er die Schäden am beschossenen Polizeifahrzeug gesehen habe. B. verneint das, er habe aber Fotos davon in den Akten gesehen. Um aus den darauf zu sehenden zerschossenen Scheiben Schlüsse auf die Kraft der Schrotflinte zu ziehen, müsse man aber auch das Material der Scheibe berücksichtigen. Er vermute, dass es sich um ein Material gehandelt habe, das schon bei einer kleinen Berührung zerspringe.

Die Frage, ob er zwischen der Tat und seiner Festnahme Kontakt mit seiner Familie gehabt habe, verneint er. Erst später in der Haft sei ein Kontakt wieder zustande gekommen.

RA Siebenhüner befragt B. nach dessen Kindheit und beginnt mit einer Frage nach den Vorbildern und dem Berufswunsch in jungen Jahren. B. lacht und sagt, er habe beides nicht gehabt. Sein Lieblingsfach in der Schule sei Biologie gewesen. Geschichte, wie RA Siebenhüner nachfragt, sei es auf keinen Fall gewesen. Gehänselt worden sei er nicht, auch Probleme mit Mitschülern habe es nicht gegeben.

“Wie können Sie sich dann erklären”, fragt Siebenhüner, “dass ein Mitschüler Ihnen die Tat zugetraut hat?” B. lacht und fragt nach, wer so etwas sage. Siebenhüner nennt einen Herrn K., mit dem B. Abitur gemacht habe. B. sagt, er kenne diesen nicht, als “unsozialer Mensch” habe er die Leute aus anderen Klassen “eher weniger” gekannt.

Die Einschätzung des Herrn K. könne er sich nicht erklären.

RA Siebenhüner möchte wissen, wo die Eltern des Angeklagten aktuell wohnen. B. möchte diese nicht beantworten, da er seine Familie nicht schaden wolle. R Siebenhüner fragt nach, ob sie in Helbra wohnen würden. B. sagt erneut, er wolle nicht antworten.

Auf entsprechende Fragen teilt er mit, dass er von seiner Familie aktuell finanziell nicht unterstützt werde. Sie würden hin und wieder telefonieren, man könne aber nicht sagen, dass ihn die Familienmitglieder “auffangen” würden. Es gehe ihm bei den Telefonaten eher darum, zu erfahren, wie es ihnen gehe.
RA Siebenhüner fragt B., ob er wisse, warum seine Mutter versucht habe, sich umzubringen.
B. sagt: “Wegen der Tat.” Wie B. zur Bundesrepublik Deutschland und der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehe, will Siebenhüner wissen. B. lacht: “Ein Staat, der die eigene Bevölkerung ersetzen will? Ein Traum.”

Siebenhüner will wissen, ob B. Polizisten als Kollaborateure betrachte. B. verneint das: “eher nicht.”

RA Siebenhüner stellt in den Raum, dass im Tatvideo zu sehen sei, wie B. mit sich selbst spreche und will wissen, ob der Angeklagte auch vor der Tat Selbstgespräche geführt habe. B. verneint das. Auch während der Tat habe er keine Selbstgespräche geführt, er sei ja gefilmt worden.

Betäubungsmittel habe er nur sehr selten konsumiert, antwortet B. auf RA Siebenhüners Frage in diese Richtung. “Welche?”, will dieser wissen. B. gibt an, es seien Methamphetamine gewesen und fügt mit ironischem Tonfall an: “Wie es im Osten unter der armen Jugend vorkommt.”

Er wird gefragt, wie er seine Haft verbringen wolle und antwortet, er habe diesbezüglich ja ohnehin keine Wahl. Dem widerspricht RA Siebenhüner und führt aus, dass er etwa eine Therapie machen oder die Strafe nur absitzen könne. Darüber habe er sich keine Gedanken gemacht, sagt B.

Abschließend will RA Siebenhüner wissen, was B. nach der Tat getan hätte, wenn sein Anschlag auf die Synagoge erfolgreich gewesen wäre. B. antwortet wörtlich: “Noch sind meine Feinde nicht besiegt, es wurde nur ein Schlag gegen sie gesetzt.”

Einen Plan, was er in der Synagoge genau habe tun wollen, habe er nicht gehabt. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

RA Onur Özata setzt die Befragung fort und stellt zunächst Fragen zu B.s Überlegungen vor der Tat. B. gibt auf diese an, er sei selbstverständlich davon ausgegangen, dass sich Juden in der Synagoge befänden. Wen er genau dort vorfinde, habe ihn nicht interessiert. Auf RA Özatas Frage, ob er alle habe töten wollen, antwortet er, das wäre aufgrund seiner Waffen schwierig geworden. […] RA Özata fragt, ob er sein Waffenarsenal denn aufgebraucht hätte. B. verneint das, er hätte es aber auf jeden Fall genutzt.

RA Özata fragt den Angeklagten, ob er bei den Tötungen eine Unterscheidung zwischen Mann und Frau getroffen hätte. B. antwortet prompt: “Sie wollten Gleichberechtigung.” 

RA Özata fragt, ob er einen Unterschied hinsichtlich des Alters seiner Opfer gemacht hätte. Wieder antwortet B.: “Sie wollten Gleichberechtigung.” “Sie hätten auch Greise erschossen?”, hakt RA Özata nach. B. sagt, er habe die Frage bereits beantwortet.

“Sie hätten auch Kinder erschossen?”, vergewissert sich RA Özata. B. antwortet: “Damit meine Kinder das in Zukunft nicht machen müssen, ja.”

“Wäre das eine besondere Errungenschaft gewesen, ein jüdisches Kind zu erschießen?”, will RA Özata wissen.
B. verneint das, meint aber zu wissen, dass sich RA Özata auf eine Aussage in B.s Manifest beziehe. Diese stehe da, da seine zentrale Aussage gewesen sei: “Feinde sind Feinde.” RA Özata sagt, in B.s Manifest sei es ja ein besonderes Achievement, ein jüdisches Kind zu töten. B. sagt, dass es für ihn kein besonderes Achievement gewesen sei. Es sei ihm nur darum gegangen klarzumachen: “Feinde sind Feinde.”

“Was haben Sie gegen ein jüdisches Kind?”, fragt RA Özata.
“In zehn Jahren blutet [schwer verständlich, evtl. auch: beutet, Anm. democ.] es mich aus.”, antwortet B. 

RA Özata fragt B. nach der Aussage im Manifest, er wolle jemanden mit einer Nagelbombe töten. Diese Achievements seien bloß auf die Waffen bezogen und würden keine besonderen Errungenschaften darstellen, antwortet B. 

“Können Sie das erklären?”, fragt RA Özata. “Ich könnte das tun, habe aber kein Interesse.”, antwortet B. RA Özata erwidert, dass das aber alle sehr interessieren würde.

B. sagt: “Ja natürlich, Sie sind ja meine Feinde. […] Ich erkläre aber meinen Feinden nicht alles.” Er habe kein Interesse daran, dass seine Feinde alles wüssten und dann Vorkehrungen dagegen treffen könnten. 

RA Özata zitiert aus dem Manifest, “Crusty Kebab: Burn down a mosque”, und fragt den Angeklagten, ob er das vorgehabt habe. B. antwortet, dass das einzig in Frage kommende Gebäude leider ein muslimisches Kulturzentrum gewesen sei und der Weg dorthin zu weit gewesen wäre. Auf dem Weg dorthin wäre er erschossen worden. Genaue Pläne habe er ohnehin nicht gehabt. 

Erneut zitiert RA Özata aus dem Manifest: “Was bedeutet: ‘Anudda shoah? Kill 6 jews.’?”
B. lacht. Das wisse der Fragende ganz genau. “Warum ‘6 jews’?”, will RA Özata wissen. B. lacht und erwidert, RA Özata solle keine absurden Fragen stellen.

RA Özata fragt, was “Blue-screened. Kill a ZOG-bot.” im Manifest bedeute. B. sagt, er wolle ihm nicht alles beantworten. RA Özata sagt, er verstehe darunter die Polizei. B. sagt, er verstehe darunter ein “Zionist Occupied Government” und ein bot sei jemand, der kein Jude sei, aber diesen trotzdem diene. Das “Blue-screened” habe nichts mit der Polizei zu tun, sondern beziehe sich auf einen technischen Begriff, ähnlich dem Greenscreen. 

“Haben Sie über diese Ansichten mit jemandem direkt gesprochen?”, fragt RA Özata.
B. lacht und verneint. RA Özata sagt, dass die Akten etwas anderes behaupten würden, worauf ihn ein Verteidiger B.s auffordert, einen konkreten Vorhalt zu machen. RA Özata sagt, das mache er gleich. Er habe B. die Gelegenheit geben wollen, zutreffende Angaben zu machen.

B. betont, dass er mit seiner Familie nicht über seine Ansichten gesprochen habe. Wenn man in Deutschland über Politik spreche, sei die Stimmung sofort im Keller. RA Özata hakt nach, ob er denn Zustimmung durch Bekannte erfahren habe. Auch das verneint B., ihm seien höchstens einmal “seichte” Kommentare “herausgerutscht.

“Ist ‘Scheiß Jude’ zu sagen, ein seichter Kommentar.”, fragt RA Özata, worauf B. lacht und mit “das kommt auf die Weltsicht an, die man hat” antwortet.

“Scheiß Ausländer”, zu sagen, sei ein “seichter Kommentar” behauptet B., nachdem RA Özata ihn danach fragt. Man könne ja auch sagen, man solle alle Ausländer umbringen.

RA Goldmann hält ihm vor, dass er Mario S. [dem ehemaligen Partner der Halbschwester B.s] gegenüber einmal “Die Scheiß Juden sind an allem Schuld.” gesagt haben soll. B. sagt, das werde ihm im Suff herausgerutscht sein. Man solle solche Themen nicht bei einem Bier besprechen.

S. habe die Aussage nicht gefallen und man habe schnell das Thema gewechselt.

RA Özata fragt, ob dem Angeklagten der Name Vanessa H. etwas sage. B. vermutet, das sei der Name der Freundin eines Bekannten. RA Özata konfrontiert ihn damit, dass H. gesagt habe, B. habe von “Ausländerpack” gesprochen. B. sagt, er könne sich daran nicht erinnern. Über Politik gestritten habe er sich nicht, da er ohnehin nie darüber geredet habe.

RA Özata fragt, ob er sich an den Geburtstag von Thomas W. im Jahr 2016 erinnern könne. B. verneint das. RA Özata gibt an, er solle auch damals “Die Juden sind an allem Schuld gesagt haben.” B. sagt, er sei betrunken gewesen und könne sich nicht erinnern. Als RA Özata ihn nach einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein Messer gezogen worden sein soll [offen bleibt in der Frage, von wem, Anm. democ.], fragt, lacht er und gibt an, sich ebenfalls nicht erinnern zu können. Auch die Aussage Özatas, dass diese Erzählung von Max F. komme, ändert nicht ans B.s Lachen und Verneinen.

RA Özata wechselt daraufhin das Thema und fragt B. nach einem Buch über Handwaffen, das in seinem Zimmer beschlagnahmt wurde. B. gibt an, er habe das Buch “als Witz” zum Geburtstag bekommen, können sich aber nicht mehr erinnern, von wem. Zur Vorbereitung auf die Tat habe er es nicht genutzt, da es darin vor allem um die Technik und Geschichte industrieller Waffen ginge. 

RA Özatas Frage, ob er sich Gewaltvideos angesehen habe, weist B. als “unwichtige Frage” zurück, gibt nach Özatas Nachhaken aber an, dass er sich Hinrichtungsvideos des IS heruntergeladen und angesehen habe. Was das mit ihm gemacht habe, will RA Özata wissen. Lachend antwortet B.: “Meine Feinde haben kein Problem, mich umzubringen.”

RA Özata fragt, ob B. das Video “Turkish BBQ” kenne, in welchem türkische Soldaten zu sehen seien, die vom IS ermordet würden. B. kennt das Video: “Ich habe nichts dagegen, wenn meine Feinde brennen.” 

Was mit den Daten geschehen sei, wisse er nicht, das müsse RA Özata das BKA fragen. RA Özata fragt, was B. mit den Daten auf dem Rechner in seinem Kinderzimmer gemacht habe, bevor er losgezogen sei, um Menschen zu ermorden. B. gibt an, er habe einen Zettel auf den Rechner gelegt, der sich an die Ermittler gerichtet habe [Inhalt des Zettels wird genannt, aber unverständlich, Anm. democ.]. 

Er sei selbstverständlich davon ausgegangen, dass Ermittler kommen würden, wenn Juden angegriffen würden, denn “Juden sind ja die besseren Menschen in Deutschland.”

[XXX, RA Özata stellt Fragen, wie B. Daten auf seinem PC löschte. B. beantwortet diese, Anm. democ.] Auf RA Özatas Frage nach dem Warum lacht B. und sagt: “Also darauf keine Antwort mehr. […] Die meisten Menschen wollen nicht, dass Menschen ihren Browserverlauf kennen.” Kompromittierende Dateien habe er damit nicht gelöscht. Wenn es so gewesen wäre, hätte das BKA sie ohnehin rekonstruieren können. Das Bereinigen der Festplatte sei ein Witz gewesen. “Ihre Witze kommen nicht an”, sagt RA Özata. B. erwidert, sie seien auch nicht für ihn gedacht und er erkläre keine Witze. 

RA Özata fragt, ob G. Speichermedien verschlüsselt habe, damit der Staat nicht darauf zugreifen könne. “Oder als Witz”, antwortet B.

Was ihm “Meguca” sage, fragt RA Özata. Das sei irgendeine Animeseite, sagt B. Dass er auf ihr sein Manifest hochgeladen habe, sei reiner Zufall gewesen. 

“Sie waren ja auch viel auf Steam unterwegs”, hält ihm RA Özata entgegen. Er habe dort u. a. ein Spiel 246 Stunden gespielt. “Gar nicht mal so viel”, reagiert B. 

Discord, nach dem RA Özata ihn fragt, sage ihm nur dunkel etwas. Es sei irgendein Chat-Programm, das er nicht genutzt habe. Auch über seine Spiele habe er keinen Kontakt zu Anderen gehabt.

Er wird gefragt, ob er den Nicknamen “Kommissar” kenne. Der sage ihm nichts, aber er habe in den Akten gesehen, dass er ihn in seiner Jugend wohl genutzt habe. “Es wird wirklich viel geforscht, wenn sie jemand einzeln gegen das jüdische System stellt. Unglaublich.“ RA Özata sagt, dass es auf die Seite Kiwi Farms im Jahr 2018 einen Zugriff mit dem Namen Kommissar gegeben habe. B. verneint, Kiwi Farms genutzt zu haben. Kommissar sei ja ein relativ verbreitetes Wort. Auch den Nicknamen Faggot [Schreibweise mutmaßlich: fag0t, Anm. democ.] habe er nicht genutzt. So würde er sich niemals nennen. 

Als nächstes befragt RA Florian Feige, der Jens Z. und Dagmar W. aus Landsberg vertritt.

Er fragt B. mit welcher Pistole er auf Herrn Z. gezielt habe. B. sagt, es sei die metallene blaue Pistole gewesen, mit der er auch Herrn S. getroffen haben.

RA Feige fragt ihn, ob er nach den Schüssen etwas ins Blumenbeet geworfen habe. B. sagt, dass er möglicherweise Patronenhülsen geworfen habe. RA Feige hält ihm daraufhin ein Foto vor. B. gibt an, das der Gegenstand im Blumenbeet, der darauf zu sehen ist, die Gürtelschnalle des Halfters seiner Pistole sei. Den Halfter habe er abgezogen, weil er damit nicht durchs Dorf habe laufen wollen. Die Schnalle aus Klett habe er wohl noch an der Kleidung gehabt. Sie sei dann mutmaßlich ins Blumenbeet gefallen.

RA Andreas Schulz, der die beiden Männer vertritt, von denen B. die Herausgabe des Taxis, das er als Fluchtwagen nutze, erzwang, fragt B., ob er sich derzeit in der U-Haft als Häftling oder Kriegsgefangener sehe. Hintergrund seiner Frage sei, dass in den Vernehmungsakten so oft die Ausdrücke “Kampf” oder “Krieg” auftauchen würden.

B. sagt, ein Kriegsgefangener habe einen Staat, der hinter ihm stehe – das habe er nicht. Er wäre aber gern ein Kriegsgefangener.

RA Schulz nimmt dann Bezug auf die Befragung durch den Bundesanwalt. Dieser habe gefragt, was gewesen wäre, wenn nicht Frau Jana L., sondern jemand anderes vorbeigekommen an der Synagoge vorbeigekommen wäre. B. habe darauf geantwortet, es sei vermutlich dasselbe passiert.

RA Schulz fragt, wie er auf ein jüdisches Kind reagiert hätte. B. fragt, woran er das hätte erkennen sollen. RA Schulz benennt die Möglichkeiten einer Kippa oder einer Kette mit Davidstern. B. antwortet: “Wie gesagt: Feind ist Feind.” RA Schulz hakt nach: “Das heißt ein jüdisches Kind hätten Sie erschossen?” “Wenn ich es sicher gewusst hätte, ja.”, antwortet B.

Wie es mit einem muslimischen Kind oder einem “Kind aus Afrika” gewesen sei, will RA Schulz wissen. B. überlegt. Das sei eine schwierige Frage, aber wahrscheinlich sei auch ein solches Kind ein Ziel gewesen. […]

RA Schulz fragt den Angeklagten, ob er sich für verrückt halte. Dieser antwortet, er sehe sich nicht als verrückt. Verrückt sei es, sein eigenes Volk auslöschen zu wollen.

Ob er die psychiatrische Exploration gelesen habe, fragt RA Schulz. 

B. lacht und bejaht, dass er das vorläufige Ergebnis kenne: “Komplexe Persönlichkeitsstörung”. Wenn jemand nicht ins Muster passe, sei das sofort eine Störung und wenn man es nicht erklären könne, sei es dann komplex. […]

RA Schulz fragt B. nach dem Verhältnis von Juden und Muslimen. Muslime könnten ja “den Israel haben” [sic], wenn da keine Juden mehr seien, sagt B. […] Er denke, wenn sie, die Muslime, mit ihrer Sodomie lang genug warten könnten, um eine Synagoge zu sprengen, dann könnten sie auch ein Stück Land haben.

RA Schulz hält B. eine Aussage aus seiner Vernehmung vor: “Ich muss einen Juden nicht kennen, um so zu denken. Ich kenne Frau Merkel auch nicht, aber mit der Flüchtlingskrise hat sie ordentlich in die Suppe gepisst.” […] Auch habe er sich einmal über Nicolas Sarkozy geäußert. B. bestätigt die Aussagen. Er trägt eine angebliche Äußerung Sarkozys über einen Austausch der Bevölkerung vor. [unverständlich] Seinen Nachforschungen zufolge sei Sarkozy “übrigens ein Vierteljude”.

RA Schulz fragt B. nach seinem Fluchtversuch in der Haftzeit. B. sagt, er sei über einen Zaun geklettert. Sein Ziel sei es gewesen, herauszukommen, sonst wäre es ja kein Fluchtversuch gewesen, sondern Sport. Am zweiten Zaun sei er gescheitert. Er wisse nicht, was er nach einer geglückten Flucht getan hätte, seine Ausrüstung zum Kämpfen habe er ja nicht mehr. Er habe gedacht: “Eins nach dem andere. Erst rauskommen und dann sehen wir weiter.”

RA Goldstein fragt noch einmal bzgl. der Achievements nach, ob diese wie in einem Computerspiel als Ziele gedacht gewesen seien, die man abarbeiten müsse. B. sagt, das sei ein Witz gesehen. Auf die Frage von RA Schulz, ob es so gedacht gewesen sei, dass tatsächlich eine andere Person seine Achievements abhakt, möchte er nichts aussagen: “Wie gesagt, ich möchte das nicht ausführen. Vor allem nicht gegenüber meinen Feinden.”

RAin Kristin Pietrzyk befragt den Angeklagten bezüglich des Suizidversuchs seiner Mutter und zitiert aus dem Abschiedsbrief, den diese an ihre Tochter, die Halbschwester des Angeklagten schrieb: “Sie haben ihn zerstört. Vergiss das nie. […] Ich liebe meinen Sohn. […] Er hat sein Leben gegeben für die Wahrheit, für euch. Er wollte nur eines: Die Wahrheit. Er hat es nicht geschafft. Sie lügen.”

B. sagt, dass seine Mutter unter Einfluss von Tabletten und Alkohol gestanden habe, als sie diesen Brief schrieb.

RAin Pietrzyk fragt ihn, ob er mit seiner Mutter über Juden gesprochen habe. B. verneint das. “Wie kommt sie zu antisemitischen Verschwörungstheorien?”, fragt RAin Pietrzyk. 

Wieder verweist B. auf Tabletten und Alkohol. RAin Pietrzyk sagt, dass ihr dieser Umstand bewusst sei. So wie sich B. betrunken rassistisch äußern würde, würde sich seine Mutter antisemitisch äußern. Sie fragt, ob seine Mutter wegen ihm Englisch gelernt und gesprochen habe. B. verneint, dass sie Englisch sprechen konnte. Sie habe aber seinetwegen ein paar Worte gelernt. RAin Pietrzyk fragt, ob B. seiner Mutter Schriften des Christchurch-Attentäters gegeben habe. B. verneint. 

Auf die Frage RAin Pietrzyks, ob er mit seiner Mutter politische Gespräche geführt habe, erwidert er: “Unwichtige Frage”. RAin Pietrzyk sagt, dass dies nicht in seinem Kompetenzbereich liege. Zur Frage, wie seine Mutter politisch denke, sagt er nichts.

Sein Verhältnis zu seiner Schwester beschreibt er mit: “Es geht.” RAin Pietrzyk fragt, wie seine Schwester zur Einschätzung, “Er hat Hass auf Ausländer, vor allem auf Juden”, komme. B. sagt, das sei ihm “vielleicht rausgerutscht”. Wenn man in Deutschland eine Einstellung wie er habe, sei es “richtig, richtig schwer, sich sein ganzes Leben lang verstellen zu müssen.”

RAin Pietrzyk will wissen, ob ihm jemand widersprochen habe. Wieder sagt B., es habe keine politischen Diskussionen gegeben. “Doch, die gab es!”, entgegnet RA Pietrzyk. B. beharrt darauf, dass es sie nicht gegeben habe. Selbst wenn ihm einmal ein “dummer Kommentar […] rausgerutscht” sei, seien die Reaktionen seines Umfelds negativ gewesen.

RAin Pietrzyk benennt, dass B. seine Rohrbomben wegen der Explosionsgefahr nicht zu Hause, sondern im Haus seines Vaters gelagert habe: “Sollte lieber Ihr Vater sterben als Sie?” B. widerspricht. Die Gefahr bei diesen Bomben seien die Splitter gewesen, die aber durch eine Wand aufgehalten worden wären. Außerdem hätte die Bomben unter seinem Bett im Haus des Vaters gelegen, maximal wäre also er selbst gefährdet gewesen.

RAin Pietrzyk will wissen, wer Maximilian Z. aus Cottbus sei. B. ist überrascht. Das sei jemand, der ihm einen Brief geschrieben habe. Er habe darauf natürlich geantwortet. Was, wolle er aber nichts sagen. B. wird laut und sagt, dass er hier nichts zu privatem Briefverkehr sagen werde. Mit “Gleiche Antwort” reagiert er dann auch, als RA Pietrzyk ihn nach Sarah B. aus Helbra, K. J. aus Aschersleben, Andrea U. aus Halle und Viktoria Sch. aus Bernburg befragt.

Ein Verteidiger B.s schaltet sich ein: Sein Mandant habe gesagt, er werde keine weiteren Fragen beantworten. 

RAin Pietrzyk fragt B., woher er sein Wissen zum Judentum habe. B. sagt, er werde ihr keine weiteren Fragen mehr beantworten. “Warum denn nicht? Wenn es für Sie ungemütlich wird?”, fragt RAin Pietrzyk.

Die Vorsitzende Mertens sagt, sie denke, RAin Pietrzyk habe die Entscheidung des Angeklagten zu akzeptieren.

RA Özata fragt B., ob er sich an die Reaktion der Polizei erinnern könne, nachdem er bei einem Schusswechsel getroffen wurde und kurzzeitig benommen war. B. kann sich nicht erinnern und wird dann nach den Einschränkungen seines Wagens befragt [er hatte schon vor der Synagoge selbst versehentlich in dessen Reifen geschossen]. Das Auto sei nur langsam zu beschleunigen und zu bremsen gewesen, außerdem habe es zur Seite gezogen, vermutlich nach links. Er könne sich aber nicht mehr richtig erinnern.

Er wird gefragt, warum er den Haustürschlüssel zum Haus seines Vaters weggeschmissen habe, als er dieses kurz vor der Tat in Kampfmontur verließ. B. sagt dies sei eine symbolische Geste gewesen: Es sei ein Zeichen gewesen, dass er nicht mehr wiederkomme und sein Vorhaben wirklich “durchziehe”: “Entweder ich werde erschossen oder ich kämpfe weiter.” Als er seinen PKW, den er für die Tat nutzte, gemietet habe, habe er sein Vorhaben noch abbrechen können. Nach dem Wegwerfen des Schlüssels sei das nicht mehr möglich gewesen.

RA Özata befragt ihn dann, wie er Englisch gelernt habe und warum. B. gibt an, dass er sich die Sprache vor allem übers Internet angeeignet habe, um verschiedene technische Probleme am Computer, etwa beim Installieren von Spielen, besser lösen zu können. In der Schule sei Englisch sein schlechtestes Fach gewesen.

Er wird dann nach Lieder der Hamas und der Al-Qassam-Brigaden befragt, die auf seinem Rechner gefunden worden sein. B. sagt, er habe sich für Kriegslieder aller möglichen Völker interessiert. Selbst jüdische Lieder einer “faschistischen Partei aus Israel” habe er gehört. Die hätten ihm gut gefallen. Er höre die Musik seiner Feinde, wie er auch deren Bücher lese.

RA Özata fragt B., wo er gedient habe. B. sagt in Hagenow in Niedersachsen. RA Özata sagt, der Ort liege in Mecklenburg-Vorpommern. Er könne sich nicht mehr richtig erinnern, vielleicht sei er auf dem Weg durch Niedersachsen gefahren, sagt B. Der RA fragt ihn, ob er einen Metalldetektor gehabt habe. B. bestätigt das. Er habe diesen bei eBay Kleinanzeigen gekauft und genutzt, um Münzen zu suchen.

RA Özata fragt B., ob sie ihn richtig verstanden habe, dass er seine Feinde haben umbringen wollen, aber nicht gewusst habe, wer in der Synagoge sei, da er davon ausgegangen sei, dass es auch ein Museum hätte sein können. B. bestätigt das. Dann hätte er sich noch weiter blamiert.

“Es hätte ja auch eine Schulklasse drin sein können.”, sagt RA Özata. B. behauptet, das sei unmöglich, da Juden keine Nicht-Juden in ihre Synagogen lassen würden. Er reagiert überrascht als der RA ihn korrigiert, dass das sehr wohl möglich sei.

“Wenn Sie an der Zugangsrampe gewesen wären. Wie hätten sie selektiert? Wer hätte nach links und wer nach rechts gehen müssen?”, will RA Özata wissen. B. sagt, am höchsten Feiertag würden ja wohl Juden in einer Synagoge sein. Außerdem hätte er sie am “Gebetswand”, Gebetsschal oder Kippa erkannt. Auf die Frage, woher er das wisse, lacht B. und sagt ironisch, das sei “geheimes Templerwissen”. Dann gibt er an, das seien relativ bekannte Informationen, die er sich über Jahre angeeignet habe, ohne dass dies bereits etwas mit der Tatvorbereitung zu tun gehabt hätte. So etwas wisse man ebenso wie er auch gelernt habe, was ein Muslim ist.

B. wird mit seiner Aussage konfrontiert, dass Synagogen besonders geschützte Objekte seien. Er bestätigt diese. Er sei daher nicht davon ausgegangen, dass er wieder herauskäme. Der RA hält ihm eine Aussage aus der Vernehmung vor: “Die Synagoge anzugreifen, war kein Fehler, denn da sind meine Feinde drin.” Nachdem B. das bestätigt, schließt der RA, dass er also gewusst habe, dass Juden in der Synagoge seien. B. sagt, Juden würden eben in eine Synagoge gehören. Wirklich sicher habe er nur gewusst, dass in Berlin Synagogen von Juden besucht würden. [XXX, B. beschreibt Überlegungen vor der Tat, Anm. democ.]

B. wird gefragt, warum er in der Vernehmung gesagt habe, dass sein erbeuteter Fluchtwagen [das Taxi, Anm. democ.] blinke “wie die Enterprise”. B. lacht: “Ich hasse Stark Trek mit einer Leidenschaft, das können Sie sich nicht vorstellen.” Er kenne Star Trek nicht gut, aber gut genug, um es zu hassen. “Was ist bei Ihnen ‘gut genug kennen, um etwas zu hassen’?”, fragt RA Özata.

B. redet sich in Rage: Star Trek sei ein multikulturelles, jüdisches, schwules Space Imperium. Es werde dort umgesetzt, was die Kommunisten wollen würden. “Nachdem alle Probleme gelöst sind, reisen sie durchs Universum und tun den […] den Kommunismus bringen.”

Autos und andere Maschinen würden wegen Star Trek so aussehen, wie sie heute aussähen. “Neben Juden ist Star Trek Schuld?”, fragt der Nebenklage-Vertreter. B. sagt, in Hollywood würden die Juden den Ton angeben und sich damit selbst brüsten.

RA Özata spricht B. auf seine Aussage in der Vernehmung an, er würde Gefühle nur ungern zeigen. B. bestätigt das. “Warum dann das ständige Grinsen?”, will RA Özata wissen:

“Warum lachen sie über ‘Crusty Kebab’? Warum lachen Sie bei eigenen Witzen, die hier niemand versteht?” B. sagt, die Witze seien ja auch nicht für die Anwesenden gedacht. “Das ist eine Gefühlsregung. Das ist ein Widerspruch.”, stellt RA Özata fest. B. verneint das.

Die Vorsitzende sagt sarkastisch, es sei ja auch eine besondere Situation, B. habe ja in den letzten drei Verhandlungstagen mit mehr Menschen gesprochen als in den letzten Jahren.

RAin Pietrzyk nimmt Bezug auf die vorangegangen Fragen zur Musik “der Feinde” B.s und fragt, welche Bücher seiner Feinde er denn gelesen habe. “Wie wäre es mit dem Koran?”, fragt B. zurück. Mehr wolle er dazu nicht sagen. 

RAin Pietrzyk fragt, ob er während der Tat Musik gehört habe, die auf einen Attentäter Bezug nähme, der mittels seines Fahrzeuges zehn Menschen getötet habe. B. zählt die fünf Lieder auf, die er während der Tat hörte, auf: [XXX, RAin Pietrzyk zählt fünf Lieder auf, darunter eines, das den Namen des Attentäters von Toronto vom 23. April 2018 als Titel trägt, Anm. democ.] Letzteres sei das Lied, auf dass sich RAin Pietrzyk mit ihrer Frage bezogen habe. RAin Pietrzyk fragt erneut, ob er damit Bezug auf den Attentäter genommen habe, der zehn Menschen getötet habe. B. sagt, er wisse nicht, wie viele Menschen dieser tötete. RAin Pietrzyk hakt nach, ob er das gehört habe, während er Auto gefahren sei. B. will dazu nichts weiter sagen. 

RAin Pietrzyk fragt, warum B. in einer Vernehmung Anetta Kahane erwähnt habe. B. sagt, diese stehe ganz weit oben auf seiner Feindesliste.

RA Schulz fragt den Angeklagten, was dieser gemacht hätte, wenn auch die Männer mit dem Taxi ihm dieses nicht überlassen hätten. Das wäre ein Problem gewesen, sagt B. Er habe nicht noch mehr Weiße anschießen wollen. Feinde seien beide auf keinen Fall gewesen.

Die Vorsitzende Richterin fragt B., ob er wisse, dass es bei Star Trek den Vorgänger des 3D-Druckers gegeben habe. B. bejaht das. Die Waffen seien dort aber ziemlich schlecht gewesen. “Das war bei Ihnen ja auch so.”, entgegnet die Vorsitzende. Ja, die Waffen seien ziemlich schlecht gewesen, sagt B.

Ein Anwalt der Nebenklage hält B. Bilder der Synagoge vor. Deutlich sieht man darauf ein einzelnes Schild neben dem Tor der Synagoge. Der RA beschreibt: “Da sieht man ein Schild: ‘Jüdische Gemeinde Halle – Synagoge’.” Die Vorsitzende schaltet sich ein. Sie habe die Synagoge kürzlich vor Ort besucht und einen Schaukasten entdeckt, in dem u. a. eine Telefonnummer stünde, unter der man sich melden könne, wenn man den Gottesdienst einmal aus Interesse besuchen wolle. B. sagt, das hätte er nicht gemacht. Den Schaukasten habe er nicht gesehen.

RAin Dr. Kati Lang hält dem Angeklagten die Aussage aus der Vernehmung vor, dass er sich bei der Auswahl der Musik für seinen Livestream etwas gedacht habe, schließlich lebe man in Unterhaltungszeiten. Sie will wissen, ob B. Töten unterhaltsam fände. B. verneint, aber sagt, wir würden zweifelsohne in Unterhaltungszeiten leben.

RAin Lang zeigt B. ein Album Cover, das bei ihm gefunden wurde und fragt ihn, wann er das erste Mal “Mr. Bond” gehört habe. In dem Lied “Power Level” heiße es “Leistungsstufe, […] vertrete den Faschismus, […] lasse rote Pillen auf die Schwuchteln regnen” [im englischsprachigen Original: “Power level, […] rep the fash, gotta rep the fash, […] dropping red pills on the normalfags”, Anm. democ.]

B. sagt, er habe das vielleicht anders verstanden, er sei ja nur durchschnittlich begabt. […, unverständlich]. RAin Lang fragt, nach, was er gesagt habe. B. sagt, sie hätte ihn schon verstanden.

RAin Lang fragt, ob die Zusammenstellung […], zu deutsch “die Judenfrage”, die auf seinem PC gefunden worden sei, von ihm stamme. B. bejaht das, auch das Cover habe er entworfen. RAin Lang fragt, was es mit dem darauf zu sehenden “Moon Man” auf sich habe. B. fragt, zur Beantwortung müsse er wissen, ob dieser nach seiner Tat als Symbol verboten worden sei. “Wissen Sie, wofür Moon Man steht?”, fragt RAin Lang. B. lacht. RAin Lang sagt deutlich: “Entweder Sie beantworten die Fragen ernsthaft, oder wir lassen das. Das ist hier keine Show.” Das sei eine ernsthafte Antwort gewesen, sagt B.

RAin Lang fragt, ob B. ein Incel sei. B. verneint das. RAin Lang fragt, warum er dann ein Lied von “Egg White” bzw. “The Eggman” gehört habe. B. sagt, das sei ein gutes Lied.

“Haben Sie jemals ein Schullager besucht?”, fragt RAin Lang. B. antwortet, den Ort kenne er nicht. “Das ist ein Wort.”, sagt RAin Lang. B. antwortet nicht.

RAin Lang fragt B., ob er Kinderporno-Seiten aufgesucht habe und hält ihm vor, dass er eine Domain aufgerufen habe, die Orientierung im Darknet biete und dort Rubriken für kinderpornografische Inhalte geöffnet habe. B. sagt, er habe auf dieser Seite nach allem möglichen geschaut. RAin Lang will wissen, ob er ein Unterforum, [unverständlich], genutzt habe, das u. a. Journalisten in den USA nutzen würden, um etwa sensible Informationen anonym von Quellen zu bekommen und ob er erwogen habe, dort den Link zu Stream und Bekenntnisdokumenten zu veröffentlichen. B. sagt, er wisse nicht, wovon die RAin rede.

RAin Lang sagt, im Tatvideo sei zu hören wie der Angeklagte sage: “Scheiß drauf, vielleicht kommen sie ja raus”. Sie fragt ihn, was er dann getan hätte. “Ich wäre gegen sie vorgegangen”, antwortet B. “Wenn ich Sie richtig verstehe, war alles nicht-deutsche der Feind.”, sagt RAin Lang. B. sagt, er habe nicht “nicht-deutsch” gesagt. Auch “Ausländer” würde er nicht sagen, denn “nicht jeder Ausländer ist Musel”.

RAin Lang sagt, B. habe sich eindeutig geäußert: “Sie verbreiten nationalsozialistische und faschistische Ideologie. Genau das sind Sie: Ein Nazi.”

B. will zu einer Erwiderung ansetzen, die Vorsitzende unterbricht ihn und erteilt der nächsten Nebenklage-Vertreterin das Wort.

Diese fragt B. welche Werte in seiner Familie wichtig gewesen seien. B. sagt, das seien die normalen Werte der BRD gewesen und zählt Ordnung, Respekt und einige andere auf. Die RAin fragt ihn, ob er diese Werte verinnerlicht habe. B. sagt, er habe andere Werte entwickelt. Die RAin fragt, ob die Mutter nicht versucht habe, ihn auf den rechten Weg zu bringen und etwa angedroht habe, ihn rauszuschmeißen. B. bejaht das. Letzteres sei ein- oder zweimal der Fall gewesen.

Die RAin fragt B., ob er wisse, was seine älteren Familienmitglieder, etwa der Großvater, zur Zeit des Holocaust gemacht hätten. B. sagt, Großvater und -mutter seien beide sehr jung gewesen. Sein Großvater habe als siebenjähriger Junge durch einen Tieffliegerangriff sein Bein verloren. Seine Großmutter sei so klein, weil sie nach dem Krieg habe hungern müssen. Er hätte mit beiden nicht über den Krieg gesprochen, da dies für seine Großeltern belastend gewesen wäre. “Vielleicht hat sie ja belastet, dass Juden umgebracht wurden? Kinder, mit denen sie vielleicht befreundet waren?”, stellt die RAin in den Raum. B. sagt, er denke nicht, dass das der Fall sei, sie seien ja noch Kinder gewesen.

Die RAin sagt, B. erwecke den Eindruck, dass er für die eigene Familie Gefühle aufbringen könne. B. sagt, für die eigene Gruppe sei das der Fall. Die RA entgegnet, er rede viel über Gruppen, aber deren Definition sei nie stringent. Wo Juden, Muslime oder Schwarze hingehören würden, könne er nicht erklären. B. lacht. Das habe er ziemlich klar erklärt. Die RAin widerspricht. Es gäbe in seinem Denken viele offene Fragen und Widersprüche.

Sie will wissen, wann B. begonnen habe, sich als Krieger zu betrachten, wenn er doch mit den “normalen Werten der BRD” aufgewachsen sei. B. sagt, ein richtiger Krieger sei er nicht, dazu hätte er einen seiner Feinde erwischen müssen. Aber im Auto habe er vorgehabt, Krieger zu werden: “Wenn man nichts macht, ist man kein Krieger.” Heute würde er sich als Gefangenen betrachten.

Die Vorsitzende richtet sich an die Nebenklage: Sie habe keine Handhabung, das Fragerecht einzuschränken, aber vielleicht sollte die Nebenklage darüber nachdenken, keine Fragen mehr zu stellen, die B. Gelegenheit geben, seine Ideologie, die schwer erträglich sei, weiter vorzutragen.

RAin Pietrzyk fragt B. nach seiner Antwort auf die Frage, ob er Incel sei. Dazu habe er nein gesagt. Sie sagt, wenn man “Incel” googlen würde, würde man erfahren, dass Incels Männer seien, die unfreiwillig im Zölibat leben, und man würde ein Bild von ihm sehen.

B. sagt, für diese Menschen sei das Zölibat das wichtigste für ihre Identität. RAin Pietrzyk fragt: “Und was ist das bei Ihnen? Ihr Antisemitismus? Ihr Rassismus?” 

B. antwortet: “Mein Interesse für Waffen.”

Ein anderer Nebenklage-Anwalt sagt, alle hätten nun viel über “schwarz, braun und weiß” gehört. Er wolle nun gern einmal etwas zu “gelb” hören, auch wenn der Angeklagte das so nicht sagen würde, und zwar zu den Japanern. B. fragt, was seine Frage sei. Der RA will wissen, wie Japaner einzuordnen seien. B. sagt, er habe Respekt, da Japaner Weiße nicht angreifen wollen würden. […] Der RA fragt, ob es noch einen weiteren Grund gebe. B. bejaht das, aber das wolle er nicht ausführen.

Eine andere Vertreterin der Nebenklage bittet das Gericht, es möge darauf achten, dass weder der Angeklagte noch die Anwaltschaft rassistische Ausdrücke wie “Neger” oder “Musel” nutze. Die Vorsitzende sagt, es sei klar, dass das Rechtsorgan solche Aussagen nicht fördern wolle. Es sei aber auch die Frage, ob man entsprechende Fragen, die solche Antworten zulassen würde, überhaupt an den Angeklagten richte.

RA Goldstein will dem Angeklagten einen Vorhalt aus der Vernehmung machen und gibt die entsprechende Stelle in den Akten an. B.s Verteidiger unterbricht ihn, zu derselben Stelle habe B. sich schon vor zehn Minuten geäußert. RA Goldstein fährt fort und hält B. die Aussage, “wenn sie rausgekommen wären, hätte ich geschossen”, vor. Er will wissen, ob dies zutreffend sei. B. bejaht.

“Was war die erste Frage die Sie an Herrn Weber [Verteidiger, Anm. democ.] gerichtet haben?”, will RA Goldstein wissen. “Sind Sie Jude?”, sagt B. Er lacht. Er habe auf keinen Fall von einem Juden verteidigt werden wollen. RA Goldstein fragt ihn, ob er ein Nazi sei. B. wartet lange. Dann antwortet er unverständlich. Auf RA Goldsteins “Wie bitte?” antwortet er: “Kein Kommentar”. “Sind Sie Faschist?” fragt RA Goldstein weiter. Wieder antwortet B. mit “Kein Kommentar”. RA Goldstein sagt: “Und nun habe ich noch eine Frage, die Ihnen gefallen wird: Sind Sie Antisemit?” B. antwortet: “Das bin ich.”

Mehrere Nebenkläger regen eine Pause an, da der Verhandlungssaal sehr stickig sei. Die Vorsitzende möchte vorher noch den Abschiedsbrief der Mutter des Angeklagten verlesen.

Da einige Bildschirme der NebenklägerInnen, auf denen die Akten dargestellt werden, nicht funktionieren, ordnet sie dann doch um 12 Uhr die Pause an.

Pünktlich um 13 Uhr wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

RAin Lang sagt, ihr Mandant Ezra W. wolle Fragen zur Person des Angeklagten direkt an B. richten. Zunächst funktioniert die technische Übertragung der Simultanübersetzung nicht richtig. Sie wird laut abgespielt, sodass die Fragen weder auf Englisch noch auf der deutschen Übersetzung verständlich sind. Die Vorsitzende entscheidet daher, dass die Übersetzung nicht simultan, sondern abschnittsweise erfolgen soll.

Der Nebenkläger Ezra W. sagt, seine Fragen würden sich auf das Verständnis des tiefen Hasses gegenüber Menschen, die der Angeklagte nie gesehen habe, beziehen. Er fragt, für welche Menschen im Denken des Angeklagten Platz in Europa sei.

B. sagt, er sei in jedem Fall nicht mehr bereit, Juden zu dulden. Für Muslime gelte dasselbe. Diese würden den Plan, Europa zu erobern, seit 1.300 Jahren ausführen. Da habe er keine Akzeptanz mehr.

Der Nebenkläger sagt, er sei Jude und B. habe behauptet, Dinge wie Stärke, Schönheit oder Gesundheit würden von den Juden abgelehnt. “Können Sie sagen, was Sie damit meinen?”

B. sagt, das würde er gern erläutern. Die Juden hätten als Teilgruppe, die sich von einer größeren Gruppe ernähre, kein Interesse an dem Wohlergehen dieser größeren Gruppe. Im Gegenteil hätten sie das Ziel, diese zu schwächen.

Der Nebenkläger sagt: “Reden wir über mich. Inwiefern schwäche ich die Gruppe?” B. antwortet, die BRD sei so schwach, dass sich der Nebenkläger entschieden habe, in die BRD zu ziehen. Das sei ein Zeichen ihrer Schwäche. Der Nebenkläger sagt, er möge Gesundheit. Er fragt, was B. meint, inwiefern er diese ablehne. B. antwortet: “Gesellschaftlich gesehen.” Der Nebenkläger bedankt sich für die Klarstellung und fragt: “Wo sehen Sie den destruktiven Instinkt in mir?”

B. antwortet: “Ich kenne Sie persönlich nicht. Ich denke mal, Sie sind Professor?” Der Nebenkläger unterbricht ihn. Das sei er nicht. B. sagt, das hätte er in der Zeitung gelesen. Der Nebenkläger, setzt an, zu sagen, dass er unterrichte, ehe ihn B. unterbricht und fortfährt: 

“Ich denke, dass Sie Mathematiker sind? Sie haben ein Interesse, dieses Wirtschaftssystem weiterzubringen.” Der Nebenkläger erwidert, dass er sich mit Zahlentheorie beschäftige. Er sagt dann, dass der Angeklagte letzte Woche erwähnt habe, dass er gern eine Freundin gehabt hätte. Er will nun wissen, ob ihm eine Freundin beim Anschlag im Weg gestanden hätte. “Auf jeden Fall”, antwortet B. Auch eigene Kinder hätten ihm vermutlich im Wege gestanden, aber das könne er nicht sicher wissen, da er eben keine habe. Im Übrigen sei es über Jahrtausende üblich gewesen, dass Männer trotz Kindern gekämpft hätten. Dass das heute anders sei, sei Teil der europäischen Schwäche.

Der Nebenkläger fragt, ob es ein Kollateralschaden gewesen wäre, hätte sich die Mutter des Angeklagten erfolgreich das Leben genommen. B. verneint das. Vor allem auf das Ergebnis seiner Tat bezogen, sei das nicht bloß ein Kollateralschaden gewesen.

B. hasse Menschen, die er nie getroffen habe, hält der Nebenkläger fest. Das gelte für Juden ebenso wie beispielsweise für Frau Merkel. Er will wissen, ob es für den Angeklagten leichter oder schwerer gewesen wäre, die Menschen zu töten, wenn er sie vorher einmal getroffen hätte. B. sagt, er greife Juden ja nicht für ihre einzelnen Taten an. Wenn er etwa Anetta Kahane als Leiterin der NGO [B. stockt, fährt dann, ohne Namen zu nennen, fort] angreife, falle es wesentlich leichter.

Die Vorsitzende stellt fest, dass es zunächst keine weiteren Fragen durch die Nebenklage mehr gibt. In Richtung des Angeklagten sagt sie, sie wolle noch festhalten, dass er ja viel von “Kampf” und “Krieg” rede. Für den Großteil der Bevölkerung sei ein Kampf aber eine Auseinandersetzung und nicht das Vorgehen des Angeklagten, das mit den Worten des Strafgesetzbuches als heimtückisch beschrieben werden könne. B. habe nicht gekämpft, sondern sich jahrelang in seinem Kinderzimmer versteckt.

Verlesung des Abschiedsbriefes der Mutter des Angeklagten

Die Vorsitzende verliest dann ein Asservat, das unter einem Bett gefunden wurde. Es handele sich dabei um einen Abschiedsbrief, den die Mutter des Angeklagten, Claudia B., während eines Suizidversuchs an ihre Tochter Anne P., B.s Schwester gerichtet habe:

“Meine liebe Anne, ich hätte nie gedacht […] die Presse steht schon vor der Tür […] Ich hab euch lieb, aber so kann ich keinem Menschen in die Augen schauen. […] Dieser Staat hat mich und Stephan so im Stich gelassen. Das leben könnte wunderbar sein, […] ist es aber nicht. Du weißt, wie ich immer über meine Kräfte gegangen bin, um ihn zu retten. Geschafft habe ich es aber nicht […] Niemand kann sich meine Verzweiflung vorstellen […] Roland hatte mich angerufen, war dann hier und hat mir das alles im Fernsehen gezeigt. Ich konnte, wollte das nicht glauben. […] Sag meinem lieben Alex, dass ich ihn sehr vermissen werde. […] Ich weiß, dass ich euch im Stich lasse, aber ich kann nicht mehr. […] Ein weiteres Leben kann ich mir nicht vorstellen. Ich hab euch so lieb. […] Sicher wirst auch du durch die Hölle der Medien gehen müssen. […] Keine Ahnung, wie lang die Tabletten brauchen, um zu wirken.

Du fehlst mir schon so lange. Aber ich hatte so gehofft, dass ich ihn wieder ins Leben zurückholen könnte. […] Da die Presse schon hier war, ist klar, dass Stephan dabei war. Ich wollte es nicht glauben, aber bevor ich endgültig gehen muss, schalte ich das Fernsehen an und sehe ihn ein letztes Mal. Er hatte eine gute Seele, keinem Insekt konnte er etwas tun. […] Sie haben ihn mir zerstört.

An die verdammte […] Welt: Ich liebe meinen Sohn. Ihr habt ihn zerstört. Gegen euch war ich machtlos. 

Liebe Anne, ich kann dir nicht mehr schreiben, […] Ich weiß, […] meine Tabletten wirken nicht so schnell […] habe […] Chance.

Sie haben so viele Bilder von ihm. Ich glaube es immer noch nicht, dass Stephan das getan haben soll. Ich weiß nicht, was ich glauben soll. Er hat alles erzählt und wie oft hatte er einen echten Ärger. Ich hasse diese Welt, sie ist nicht mehr echt. Er wurde angeschossen. Das Fernsehen zeigt es ja. Natürlich können sie ihn nicht anzeigen […] Sie fühlen, dass Juden freie Hand hatten. Er hat sein Leben gegeben für die Wahrheit, für euch. […] 

Er wollte nicht, dass wir leiden. Aber ich kann […] Er wollte nur eins: Die Wahrheit. Er hat es nicht geschafft. Sie lügen. Wie […] unschuldig. Aber ihr wisst es nicht. Durchgestrichener Judenstern. Selbsterfüllende Prophezeiung. Die Juden wollen, unleserlich. Durchgestrichener Judenstern.”

Die Vorsitzende richtet sich an den Angeklagten: “Ihre Mutter treibt das Thema Juden auch um, nicht?” “Absolut nicht, nein”, erwidert B. Er denke der Brief sei das Resultat aus einer Kombination von Alkohol und Medikamenten.

Der Sachverständige Psychiater Prof. Dr. Norbert Leygraf befragt den Angeklagten zu seiner Bauchverletzung im Jahr 2013. Er will von B. wissen, was das für eine Sportverletzung gewesen sei. “Kein Kommentar”, sagt B.

Leygraf sagt, dass im Arztbrief über die Aufnahme vom 11. April 2013 etwas von Kampfsport stehe, den der Angeklagte betrieben haben soll. “Kein Kommentar”, reagiert B. wieder.

Laut Leygraf habe B. damals gesagt, er habe die Beschwerden zum ersten Mal während einer Vorlesung am ersten Tag des Semesters gehabt. B. bestätigt das. Leygraf fragt, ob er möglicherweise während der Semesterferien ähnliche Beschwerden gehabt habe. B. sagt, das könne sein, das sei lange her. Leygraf fragt, ob es sein könne, dass B. schon am 17. Februar 2013 wegen ähnlicher Beschwerden im Krankenhaus gewesen sei. Damals habe er angegeben, am Vorabend Amphetamine konsumiert zu haben. “Kann sein”, erwidert B. Leygraf meint, er frage das, weil B. vorhin von Drogenkonsum in seiner Jugend gesprochen habe. Im Februar 2013 sei er aber 21 gewesen. B. sagt, er könne dazu nichts sagen. Er wisse auch nicht mehr, wann und warum er das letzte Mal Amphetamine konsumiert habe.

Leygraf knüpft nun an die Aussage B.s an, er wisse nicht, ob die Synagoge in Betrieb sei. In seinem “pre-action report” habe er aber geschrieben, er habe die Synagoge ausgewählt, weil sie der nächste Ort mit Juden sei. B. sagt, es sei eben eine Synagoge und in einer Synagoge sollten Juden sein. Er wüsste auch andere Orte, aber die sehen noch mehr gesichert.

Leygraf fragt B. ob er sich Gedanken gemacht habe, was er tue, wenn niemand in der Synagoge sei. Schließlich habe er ja detaillierte Überlegungen angestellt, wie er vorgehe, wenn er in die Synagoge nicht hereinkommen sollte.

B. sagt, das sei derselbe Plan. Leygraf erwidert, das könne nicht sein. [XXX, es geht um Details der Tatplanung, Anm. democ.]

“Wenn keiner da ist, kann ich keinen herzaubern.”, sagt B. Was hätte er tun sollen, wenn niemand in der Synagoge gewesen wäre, fragt er. “Das, was sie gemacht haben”, antwortet Leygraf. Er habe sich andere Opfer gesucht. Ob das der Plan gewesen sei, will der Psychiater wissen. B. sagt, natürlich sei der Plan gewesen, in die Innenstadt oder zum muslimischen Kulturzentrum zu gehen. Zu weit vorauszuplanen, sei aber nicht effizient. 

Die Vorsitzende fragt B., ob es wegen seines Magendurchbruchs zwei Krankenhausaufenthalte gegeben habe. B. bestätigt das. Er sei dort etwa zwei Wochen gewesen. Angaben zur ambulanten Versorgung und zur Dauer der Genesung, nach der die Vorsitzende ihn fragt, könne er nicht machen. “Man fragt sich ja, wieso Sie so lange zu Hause waren.”, sagt die Vorsitzende. “Ich habe alles gesagt, kein Kommentar.”, antwortet B. 

Die “Flüchtlingskrise” sei ja 2015 gewesen, also zwei Jahre später, merkt die Vorsitzende an. B. wird ungehalten: “Muss ich mich wiederholen? Kein Kommentar.”

Er sei zwei Semester in Magdeburg immatrikuliert gewesen, ehe er ohne erbrachte Leistungsnachweise nach Halle gewechselt sei. Die Vorsitzende will wissen, warum es in Magdeburg mit dem Studium nicht geklappt habe. B. will auch dazu nichts sagen.

RAin Dr. Lang gibt eine Erklärung nach § 257 StPO für Ihren Mandanten Ezra W. ab und verliest diese. In der Erklärung heißt es, dass sich der Angeklagte auch vor Gericht offen antisemitisch äußere. Der Nebenkläger hatte und habe keine Illusion, dass der Angeklagte seine Taten bereue. Seit der Wiedervereinigung habe es in Deutschland mehr als 200 Tote antisemitischer und rassistischer Gewalt gegeben. Zuletzt starben am 19. Februar in Hanau zehn Menschen.

Der Angeklagte sei Rassist und Antisemit. Das sei weder zu pathologisieren noch durch die Lebensumstände, um die es nun auch im Verfahren gehe, zu entschuldigen. Sein Ziel sei es gewesen, Juden und vermeintlich Undeutsche zu töten. Wenn es nun in der Öffentlichkeit und im Gericht so dargestellt würde, dass er allein gehandelt habe, möge das im eng strafrechtlichen Sinne korrekt sein. Der Angeklagte bewege sich aber im digitalen Raum und habe angestrebt, Nachahmer zu motivieren. In seinem Fall seien aus Worten Taten geworden. Es sei deshalb wichtig, die Taten von Utøya und Oslo, von Halle und schließlich von Hanau nicht als Taten von Einzeltätern anzusehen. Die digitalen Verbindungen seien teils lose, aber nicht unstrukturiert. […] Die Betroffenen sollten in Angst und Schrecken versetzt werden. Das habe gerade in Deutschland eine besondere Bedeutung. Der Angeklagte habe weitere weiße Männer zu Taten ermutigen wollen. Man dürfe nicht den Fehler machen, das zu verharmlosen, indem nur eine Person angeklagt würde und indem das Bild erzeugt würde, die Taten seien durch die Lebensumstände des Angeklagten zu entschuldigen. Der Nebenkläger gebe diese Erklärung nicht ab, um etwas zu kommentieren, sondern um zu widersprechen.

Befragung des Zeugen Rainer D. (BKA-Vernehmungsbeamter)

Als Zeuge wird nun der Kriminaloberkommissar Rainer D., 51 Jahre, vom BKA Meckenheim befragt. Die Vorsitzende belehrt ihn über seine Pflichten als Zeuge und befragt ihn zu seinen Personalien.

Sie beginnt dann mit der Befragung zur Vernehmung B.s durch den Zeugen.

D. hatte B. ab dem 22. November 2019 und an den vier darauffolgenden Tagen in der JVA Halle vernommen und im Anschluss einen umfassenden Personenbericht erstellt. 

Ebenfalls bei den Vernehmungen anwesend waren seine Kollegen Herr V. und Herr W. Die Vorsitzende erklärt ihr Vorhaben, zunächst einmal Herrn D. zu befragen, um dann im Anschluss klären zu können, ob die Vorladung der anderen Polizeibeamten erforderlich ist.

Der Vernehmung vorausgegangen war laut D. ein Gespräch der Bundesanwaltschaft mit B.s Verteidiger RA Weber. RA Weber habe nicht beantworten können, ob sein Mandant zur Aussage bereit sei, er schwanke hin und her. Das BKA nutzte daher den Anlass einer notwendigen ergänzenden erkennungsdienstlichen Behandlung, in deren Verlauf etwa seitliche Fingerabdrücke genommen wurden, um mit dem Beschuldigten in Kontakt zu treten. B. habe dabei sinngemäß gesagt: “Wo Sie schon einmal da sind, was wollen Sie wissen?” RA Weber sei bei den Vernehmungen nicht dabei gewesen, war aber über die Termine informiert. Es habe daher keine Bedenken gegeben, mit den Vernehmungen zu beginnen.

Bei der ergänzenden erkennungsdienstlichen Behandlung hätten seine Kollegen und er B. zum ersten Mal gesehen. Er habe in sich gekehrt gewirkt und auf den Boden geschaut, sei aber kooperativ gewesen. So habe er etwa einen Fehler der Beamten korrigiert, die einen Fingerabdruck auf dem entsprechenden Bogen dem falschen Finger zuordnen wollten.

Die Vorsitzende fragt nach dem Dokument “Your F&A Guide”, nachdem der Angeklagte schon in der ersten Vernehmung befragt worden sei. D. bestätigt das. Sie hätten B. gefragt, was das bedeuten solle. B. habe gesagt, das stehe für “Frage und Antwort”, sei aber auch ein versteckter Witz: Wenn man das “e” am Ende wegnehme, sei der Titel auch als “Your Faggot” zu lesen, was D. mit “Du bist ne Schwuchtel” übersetzen würde. B. habe das sehr lustig gefunden. Er gab an, das Dokument auf Englisch geschrieben zu haben, um ein breites Publikum zu erreichen. Um Muslime sei es gegangen, weil Juden in Deutschland zu sehr bewacht würden. Außerdem habe er im Dokument Bezug auf ein Online-Spiel genommen, dass D. selbst nicht kenne, aber in dem es wohl darum ginge, dass sich der Protagonist am Ende des Spiels erhängen müsste.

B. unterbricht den Zeugen: Das Erhängen des Protagonisten sei nicht das Ende des erwähnten Spiels und in der Überschrift “Your F&A Guide” sei ein “e” versteckt. Die Vorsitzende sagt, das sei jetzt nicht wichtig. D. erzählt, dass es B. schon in der Vernehmung viel um den von ihm intendierten Witz gegangen sei. Es sei regelrecht aus ihm herausgeplatzt, wie gut der Witz sei und das er am Anfang stehen müsse, da er sonst nicht wirke. Für wen der Witz gedacht gewesen sei, fragt die Vorsitzende. Der Witz sei für alle Menschen, die das Dokument lesen würden, bestimmt, sagt D. Der damals Beschuldigte habe die Zielgruppe des Textes als Menschen, die wie er denken würden, beschrieben, als “weiße Männer, die nicht mit den Umständen zufrieden sind”. Die Vorsitzende fragt: “Die auch zu Hause im Kinderzimmer sitzen?” D. sagt, das habe B. so nicht gesagt. […] 

D. sagt, er habe Schwierigkeiten, die fünf Vernehmungen in seiner Erinnerung zu treffen. Die Vorsitzende meint, das sei nicht so schlimm, es hätten ja alle die Akten. Sie fragt, ob D. noch wisse, wann “Your F&A Guide” verfasst worden sein soll. D. weiß es nicht. Die Vorsitzende richtet dieselbe Frage an den Angeklagten. B. sagt, das müsse nach Tarrant gewesen sein, im April ungefähr. [Nach dem Anschlag Brenton Tarrants in Neuseeland im März 2019, Anm. democ.] Die Vorsitzende sagt, das könnten sie ja auch noch einmal nachlesen. Zu den Waffen würde sie D. nicht befragen, teil sie ihm mit, da habe sie spezielle Experten der Polizei für Ende August eingeladen. Auch müsse Sie nicht noch einmal die Ausführungen B.s dazu anhören.

Sie fragt D. nach der Vernehmung vom 23. November 2019, in der es um Juden gegangen sei. Der BKA-Beamte sagt, B. habe ihnen mitgeteilt, den Tatentschluss nach Brenton Tarrants Tat in Christchurch gefasst zu haben und mit Ausspähhandlungen im Sommer 2019 begonnen zu haben. In dieser Zeit habe er auch bereits entschlossen, den Feiertag Jom Kippur [D. spricht “Dschom Kippur”, Anm. democ.] für seine Attacke auszuwählen. Wenn es im Jahr 2019 nicht geklappt hätte, hätte er die Tat auf Jom Kippur im darauffolgenden Jahr verschieben wollen. Er habe sich von dem Datum erhofft, dass besonders viele Juden in der Synagoge seien. Außerdem sei seine Überlegung gewesen, dass zu Jom Kippur auch viele Juden in der Synagoge seien, die dort nur ein- bis zweimal im Jahr hingingen. Diese Juden würden ihm besonders schaden. Sie seien international in der Wirtschaft aktiv. Demgegenüber hätte orthodoxe Juden, die oft in die Synagoge gingen, gar keine Zeit ihm wirklich zu schaden, da sie zu sehr von ihren religiösen Angelegenheiten eingenommen seien. Über Jom Kippur habe sich B. über Wikipedia informiert. Die Vorsitzende sagt, man kenne das von Evangelen oder Katholiken, dass sie nur zu Weihnachten in die Kirche gingen und will wissen, ob B. sich das auch so für Juden vorgestellt habe. Der Zeuge D. bejaht das. Die Vorsitzende spricht dann an, dass sich der Angeklagte ja nicht sonderlich gut in Halle ausgekannt habe.

D. sagt, das müsse so gewesen sein, sonst hätte sich B. nicht schon auf dem Weg zum Anschlagsziel verfahren. Möglicherweise sei er auch mit dem Auto nicht zurechtgekommen. Für seine Ausspähfahrten habe er den Wagen der Mutter genutzt und sei kurz vor der Synagoge zu Fuß weitergegangen. Er habe mehrere Kameras am Tor der Synagoge und am danebenliegenden Friedhof wahrgenommen und den Innenhof der Synagoge als Sackgasse identifiziert. Insbesondere habe er auch den Livestream-Aspekt seiner Tat getestet und geprüft, wie der Empfang und die Uploadrate vor Ort sei. 

In der Vernehmung habe der Angeklagte die Route auf einer Karte rekonstruieren können. Er habe angegeben, sich zunächst verfahren zu haben, konnte sich dann aber wieder am Wasserturm in Halle orientieren.

Die Vorsitzende sagt, D. habe B. ja gefragt, was er sich vorgestellt habe. D. sagt, B. habe sich erhofft, dass das Tor zum Friedhof offen stehe und er eindringen könne. Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Die Vorsitzende fragt, wie es denn mit der Bewachung der Synagoge ausgesehen habe. D. sagt, B. habe in der Vernehmung gesagt, muslimische und jüdische Gotteshäuser seien immer gut bewacht. Er verstehe aber nicht, worauf die Vorsitzende mit ihrer Frage hinaus wolle. Sie hätten B. ja nicht fragen können, warum keine Polizei vor Ort gewesen sei. Die Vorsitzende fragt, ob auch beim Ausspähen keine Polizei vor Ort gewesen sei. “Genau”, sagt D.

B. habe in der Vernehmung beschrieben, dass er während der Tat in einem Kampfmodus gewesen sei. Kampfmodus und normales Leben hätte er strikt getrennt. “Der Plan war dann: ‘In die Synagoge rein und den Feind bekämpfen’?”, fragt die Vorsitzende. D. bejaht das. Auch wenn Polizisten nicht zu B.s Feinden gehört hätten, hätte er sie sofort getötet, wenn sie ihn in seinem Kampfmodus an der Tat gehindert hätten. [XXX, es geht um Details der Tatplanung, Anm. democ.]

Die Vorsitzende zitiert aus den Vernehmungsakten: “Man muss bereit sein, im Kampf zu sterben.” B. habe keinen suicide by cop angestrebt, sondern habe im Kampf sterben wollen. Sie fragt, ob B. Polizisten zu seinen Feinden gezählt habe. D. verneint das, aber wiederholt, dass B. im Kampfmodus jeden rücksichtslos erschossen hätte, der sich ihm in den Weg gestellt hätte. Er habe nicht gewusst, wie weit die Reichweite seiner Schusswaffen gewesen sei, [XXX, es geht um Details der Tatplanung, Anm. democ.]. D. sagt, B. sei bereit gewesen, im Kugelfeuer zu sterben, aber eben kämpfend.

Die Vorsitzende fragt, ob B. auch seinen Frust über die gescheiterte Tat geäußert habe. 

D. bestätigt das, man höre es ja auch schon im Video. B. sei sehr frustriert gewesen. Er habe etwa schon beim Versuch, die Synagoge aufzusprengen am Knall gehört, dass nicht die 1,7 Kilogramm Sprengladung, sondern nur der Zünder umgesetzt habe. Daraufhin habe B. im körperlichen Sinne rotgesehen. Er sei sehr unter Stress gewesen, also Frau L.ihn angesprochen habe. Nachdem er auf sie geschossen und sich weggedreht habe, habe er sich noch einmal umgedreht und Frau L. noch eine Salve in den Rücken geschossen. In der Vernehmung hätten sie ihm vorgehalten, dass doch keine Gefahr mehr von Frau L. ausgegangen sei. B. habe daraufhin gesagt, es seien schon Millionen von Soldaten gestorben, weil sie zu viel Milde gezeigt hätten. D. sagt “Feind am Boden, nochmal drauf”, sei B.s Marschroute gewesen. Er hätte ihnen den relativ unbekannten Fall eines Attentäters in Norwegen geschildert, der über einen angeschossenen Mann hinweggestiegen und von diesem dann am Fuß festgehalten und an der Tat gehindert worden sei. Das habe B. nicht riskieren wollen. Zu Mandy R. und dem Mann im Transporter, die in der Nähe der Synagoge ins Visier B.s gerieten, habe dieser nicht viele Angaben gemacht. An den Mann im Transporter habe er sich nicht erinnern können. Dass die Waffe in seine Richtung gezeigt habe, sei ein antrainiertes Verhalten von Egoshootern, bei denen die Waffe immer in die Blickrichtung zielt.

Die Vorsitzende will wissen, wie es dann weitergegangen sei. D. sagt, B. habe vom “Umschwenken auf Sekundärziel” gesprochen. Seine Angaben seien aber unscharf gewesen. Mal habe er davon gesprochen, dass er nach Hautfarbe töte, dann wieder ein Kunstwort [unverständlich, Anm. democ.] für Muslime und “Andersfarbige” genutzt. Der Dönerladen sei absolut nicht geplant gewesen, habe B. angegeben. Nach seiner Vorstellung hätte der Kampf mit der Polizei unmittelbar an der Synagoge stattfinden müssen. Er sei daher davon ausgegangen, dass er von dem Ort gar nicht wegkommen würde. Der Dönerladen sei eher ein Zufall gewesen: B. habe gemerkt, dass sein Reifen platt sei, nachdem er versehentlich in diesen geschossen hatte, und sich gedacht, er könne am besten bergab rollen. Daher habe er sich für die Straße entschieden, die ihn schließlich zum Dönerladen geführt habe. B. habe im Vorfeld die Vorstellung gehabt, dass ein Dönerladen nur von Muslimen besucht werde und dass er entsprechend Muslime treffen würde. Im Laden selbst habe er dann die Personen, etwa Herrn S., auch als Muslime wahrgenommen. Die Vorsitzende sagt, B. habe vor Gericht gesagt, es sei egal, wer im Dönerladen konkret sei, es seien ohnehin Unterstützer. D. sagt, das habe B. ihnen gegenüber nicht ausgesagt. Ihm sei das Differenzieren nach Abstammung wichtig gewesen und er habe für sich in Anspruch genommen, dass er eben diese Differenzierung vornehmen könne. So habe er geschildert, dass ein blaues Auto vorm Dönerladen entlang gefahren sei und er die erhobene Waffe heruntergenommen habe, da im Auto nach seiner Wahrnehmung nur Weiße gesessen hätten.

Die Vorsitzende sagt, sie springe nun zur Vernehmung vom 23. November 2019, in welcher B. gefragt worden sei, wann er das erste Mal die Idee gehabt habe, eine solche Tat zu begehen. Der Zeuge D. sagt, B. habe drei Ereignisse angeführt, die ihn zur Tat geführt hätten: Im Jahr 2013 sei er gesundheitlich schwer krank, dem Tod näher als dem Leben, gewesen und habe ein Jahr gebraucht, um sich wieder bewegen zu können. Sein Studium habe er danach nicht wieder aufgenommen. Er sei von der Menschheit und den Ärzten enttäuscht gewesen. Zwei Jahre später, im Jahr 2015, sei die “Flüchtlingskrise” für ihn eine Zäsur gewesen. Er habe Flüchtlinge als sehr aggressiv wahrgenommen und etwa erwähnt, dass sich das christliche Spanien bereits im Mittelalter gegen die Muslime habe wehren müssen und nun in einer ähnlichen Situation sei. In ihm sei die Überzeugung entstanden: “Ich muss mich jetzt bewaffnen.” B. habe damals die [XXX, Waffenbezeichnung Anm. democ.] gekauft, die er auch während der Tat im Auto dabei, aber nicht eingesetzt habe. Ende 2015 habe B. angefangen, Waffen selbst zu bauen. D. fasst zusammen, B. sei nun enttäuscht, unzufrieden und bewaffnet gewesen. Als drittes Ereignis habe er die Tat von Christchurch angegeben und in der Vernehmung sinngemäß gesagt, damals habe er gedacht: “Der tut doch was, der ist auch unzufrieden. Ich könnte doch auch Menschen umbringen.” Den Tatentschluss habe er demnach am 15. März 2019 getroffen, habe aber noch Zweifel gehabt. Selbst zwei Tage vor der Tat, als er den Mietwagen lieh, den er nutzen wollte, habe er noch gezweifelt, ob er die Tat wirklich “durchziehe”. Sicher sei er erst gewesen, als er in Kampfmontur und bewaffnet das Haus seines Vaters verlassen und den Schlüssel weggeworfen habe.

Die Vorsitzende zitiert aus dem Personenbericht, den D. verfasst hat. Demnach habe B. zu der Zeit zwischen 2013 und 2015 nichts gesagt. Ihr, der Vorsitzenden, erscheine es unplausibel, dass er in dieser Zeit nichts getan habe, um sein altes Leben wiederzuhaben. So hätte er ja vorher in Magdeburg Molekular[unverständlich] und in Halle Chemie studiert.

D. bestätigt das und schildert die Lebenssituation B.s. Das Studium habe ihm nach Aussage seiner Großmutter Spaß gemacht. B. habe rund 120 Euro BAföG erhalten und sei von seinen Eltern unterstützt worden. Zunächst habe er nach seiner Erkrankung im Haus des Vaters gelebt, dort sei es ihm mit seinen Einschränkungen leichter gefallen, sich zu bewegen. Dieses Wohnverhältnis habe aber nicht lange gehalten, ehe er wieder zur Mutter zog. Diese habe ihm die Krankenkasse bezahlt und “das Leben ermöglicht”, indem sie Wohnung, Einkäufe und ein Auto finanzierte. Die Vorsitzende merkt an, dass B. ja auch bescheiden gelebt habe. Sein Vater habe die finanzielle Unterstützung nach Ende des Studiums eingestellt, die Mutter habe ihm monatlich 200 Euro gezahlt. Die Vorsitzende spekuliert, dass sie dies in der Hoffnung getan haben könnte, dass B. sein Studium wieder aufnehme. Sie fragt, ob das nicht vorhandene Geld für B. eine Rolle für die Tat gespielt habe. Der Zeuge D. sagt, dass kein Geld zu haben, einen wichtigen Aspekt der Tat tangiere. B.s Mission sei es gewesen, zu zeigen, dass man auch mit wenig Geld und selbstgebauten Waffen, “etwas tun” könne. 

Die Vorsitzende fragt nach der Vernehmung vom 27. November 2019, in der die Aussage “Schlüssel weg, jetzt ziehe ich es durch” und die Granate auftauche.

D. sagt, B. habe sich in der Vernehmung zur Granate und den Brandsätzen sehr eindrücklich geäußert. Sie, die Vernehmungsbeamten, hätten hören wollen, was sie sich aufgrund des Videos natürlich hatten denken können. Als sie ihn gefragt hätten, sei die Antwort wie eine Explosion aus ihm herausgekommen: “Natürlich wollte ich sie erschießen, dafür war ich ja da!” [D. imitiert B., schreit dabei fast, beugt sich weit über den Tisch, Anm. democ.]. [XXX, es geht um Details der Tatplanung, Anm. democ.]

Die Vorsitzende fragt, ob B. auch einmal Selbstkritik geäußert habe. D. überlegt lange: “Selbstkritik? Mhh…” Die Vorsitzende präzisiert: “Na, weil ja nicht alles so gelaufen ist. Man könnte auch sagen, er ist grandios gescheitert.” D. sagt, B. hätte an vielen Stellen ausgesagt, er hätte vieles falsch gemacht oder vergessen. So sei er beim Schusswechsel mit den Polizisten etwa am Hals getroffen worden, als er sich ins Auto hinunterbeugte, um ein Feuerzeug für seine Rauchgranate zu holen, dabei habe er zwei Ersatzfeuerzeuge in seinen Hosentaschen getragen. Diese hätte er schlicht vergessen. Auch die Toten, die er nicht habe erschießen wollen, oder die zerschossenen Reifen hätten ihn geärgert. 

Die Vorsitzende fragt nach der Situation mit Mandy R. vor der Synagoge. In einer Vernehmung habe B. gesagt, er wisse nicht mehr, ob er auf sie gezielt habe. Er sei im Kampfmodus gewesen und habe Feinde töten wollen. Die Waffe habe aber geklemmt. […] [XXX, es geht um Details der Waffen, Anm. democ.]

Die Vorsitzende zitiert nochmals aus den Vernehmungsakten. Es geht um die Schüsse auf Jana L., als diese schon am Boden lag. B. habe dazu “der Feind am Boden…drauf” gesagt. D. sagt, da sei es um die bereits geschilderte Situation aus Norwegen gegangen. B. habe sichergehen wollen, dass von L. keine Gefahr für ihn ausgehe.

Die Vorsitzende spricht nun die Situation im Dönerimbiss an, zu der sich B. eingelassen habe. Sie will wissen, wie B.s Situation auf sein “Lebt der immer noch?” im Video bei dessen Inaugenscheinnahme während der Vernehmung gewesen sei. D. überlegt eine Weile. Die Reaktion sei unauffällig gewesen, sie hätten das Video aber auch nicht ständig gestoppt.

Woran B. später den Polizeiwagen erkannt habe, könne er nicht sagen. Sie selbst würde bei der Polizei in so einer Situation eher flüchten, sagt die Vorsitzende, warum habe B. das nicht getan, sondern sei aus dem Auto ausgestiegen. D. meint, B. habe die Polizisten erschießen wollen, damit er in die Innenstadt gelangen und dort nach Hautfarbe hätte töten können. Sie hätten ihn gefragt “Warum flüchten Sie?”, da dieses Verhalten nicht zu dem Vorhaben, im Kampf zu sterben, gepasst habe. […]

Er sei dann ins Auto gestiegen, weggefahren und noch einmal an der Synagoge vorbeigefahren, wobei er sich vermutlich eher verfahren habe, zitiert die Vorsitzende aus den Akten. Auf der Magdeburger Str. sei es dann zur Kollision mit einem “schwarzhäutigen Menschen” gekommen. 

D. sagt, daran habe B. nur vage Erinnerungen gehabt. Er habe in der Vernehmung angegeben, er sei nur geradeaus gefahren, das habe aber nicht gestimmt. Der Schwarze sei auf die Straße und dann wieder zurückgetreten. B. habe sich an die Kollision nicht erinnern können. Sie hätten ihn explizit gefragt: “Der erste Schwarze und Sie halten nicht an und erschießen ihn?” B. habe nur gesagt: “Ja, gute Frage.” Er sei auf der Flucht gewesen und habe nur weggewollt. 

Die Vorsitzende fasst das weitere damalige Geschehen zusammen. B. sei weiter mit dem Auto unterwegs gewesen, über die B100 gefahren und habe die Ortsgemeinde Landsberg erreicht. Er habe sehr unter Stress gestanden, das Auto nicht richtig im Griff gehabt, “für jemanden, der sich so mit Technik auskennt, erstaunlich.” So sei etwa der Scheibenwischer permanent an gewesen, obwohl es trocken gewesen sei. 

D. sagt, B. habe ein Auto mit Handbremse gesucht, in Landsberg bei mehreren Häusern geklingelt, aber niemand habe aufgemacht. Er habe dann einen älteren, grünen Wagen gesehen und diesen haben wollen. Er habe jemanden hinterm Haus gehört und sei dort hingegangen.

RA Günther regt eine Pause an, da es im Saal sehr stickig sei. Die Vorsitzende ordnet eine 45-minütige Pause an.

Pünktlich um 15:35 Uhr geht es weiter. Die Vorsitzende fragt D., wie B. die Auseinandersetzung mit dem Besitzer des alten, grünen Autos geschildert habe.

D. erzählt, B. habe in der Vernehmung geschildert, wie er geklopft oder geklingelt habe. Er sei dann um das Haus herum gegangen und habe einen Mann, den er dort antraf, gefragt: “Ist das Ihr Auto?” Der Mann [Jens Z., Anm. democ.] habe das bejaht, habe das Auto aber nicht herausgeben wollen. B. habe auf seine [XXX, es geht um Details der Waffe, Anm. democ.] gezeigt und so unausgesprochen gedroht. Sie hätten minutenlang über das Auto diskutiert. Der Besitzer habe gesagt, B. kriege das Auto nicht und er habe den Autoschlüssel nicht. B. habe sich dann entschieden, auf den Besitzer zu schießen, nachdem dieser etwas “aufmüpfiges” gesagt habe. In der Vernehmung habe er gesagt, er habe Angst gehabt, andernfalls die Kontrolle über die Situation zu verlieren und entwaffnet zu werden. Eine Frau sei dann, nach dem Schuss, dazugekommen [Dagmar W., Anm. democ.] und habe den Mann aufgefordert, B. die Schlüssel auszuhändigen. Dem sei der Mann aber nicht nachgekommen. B. habe die Waffe nachgeladen und auf die Beine der Frau geschossen, damit diese nicht die Polizei holen könne. Die Frau habe gesagt: “Bitte gehen Sie jetzt.” Daraufhin ist B. gegangen.

B. sei daraufhin zu einer Werkstatt gegangen, bei der mehrere Taxis standen. Diese hätte er schon vorher gesehen, habe sich aber nicht hingetraut, da sich dort nicht eine, sondern drei Personen aufgehalten hatte und er nur einen Schuss in seiner Waffe hatte. Er habe Angst gehabt, überwältigt zu werden. Außerdem habe er ein altes Auto haben können. Nachdem er am Raub des grünen Autos scheiterte, habe er sich aber entschieden, sich eines der Taxis zu holen. B. habe die Männer aufgefordert, ihm einen Wagenschlüssel zu geben und habe diesen direkt bekommen. [XXX, es geht um Details der Tatplanung und -durchführung bzgl. des Autos, Anm. democ.]

Die Vorsitzende liest aus der Vernehmung vor: Einer der Männer habe B. vorgeschlagen, ihn wegen seiner offensichtlichen Schussverletzung ins Krankenhaus zu fahren. B. habe erwidert: “Nein, ich bin der meistgesuchte Verbrecher Deutschlands und habe schon zwei Menschen angeschossen.” Er habe sich beim Weggehen gewundert, dass sich die Männer nicht wehren und sich noch umgeschaut, ob sie ihn nun verprügeln würden. […]

Die Vorsitzende sagt, für morgen seien Mutter, Vater und Schwester des Angeklagten geladen. Wegen des möglichen Verwertungsverbotes habe sie keine Fragen in diese Richtung an den Zeugen.

Sie fragt aber nach der finanziellen Situation B.s. D. sagt, sie hätten im Rahmen der Ermittlungen verifiziert, dass B. keine Sozialleistungen erhalten habe. Er habe sich einmal arbeitslos gemeldet, sei dann aber direkt in eine Maßnahme gesteckt worden und habe den Antrag zurückgezogen. Er hatte eigentlich nur eine Bescheinigung für die Bundeswehr gebraucht, wie B. der Vorsitzenden Richterin sagt. D. stimmt zu: B. sei bei der Bundeswehr gewesen, er habe gerade noch zu dem Jahrgang gehört, der Wehrdienst habe leisten müssen. Er sei ein halbes Jahr Panzergrenadier gewesen und sei an Schusswaffen ausgebildet worden. Nach seiner “Bauchgeschichte” [der Erkrankung im Jahr 2013, Anm. democ.] habe sich B. noch einmal bei der Bundeswehr beworben. Er habe dort einen Lebenslauf eingereicht und in diesem von einem Sportunfall im Jahr 2013 gesprochen. Er habe eine Einladung zum Bewerbungsgespräch gehabt, diesen Termin aber zwei Tage vorher abgesagt und sich nicht mehr gemeldet. Die Sache sei für die Bundeswehr damit erledigt gewesen. Aus den Unterlagen sei ohnehin hervorgegangen, dass B. schlechte Aussichten im Bewerbungsverfahren gehabt hätte. Das habe B. aber nicht gewusst.

Die Vorsitzende fragt, ob man den Unterlagen der Krankenkasse habe entnehmen können, welche Behandlungen stattgefunden hätten. D. sagt, das sei aufgrund des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht nicht zu ermitteln gewesen.

Die Vorsitzende und die anderen Richter des Staatsschutzsenates haben keine weiteren Fragen.

Bundesanwalt Kai Lohse fragt, was B. zu seiner Bitcoin-Transaktion gesagt habe. D. sagt, B. habe eine Spende oder Schenkung über 0,1 Bitcoin von einem “Mark” bekommen. Wer oder was Mark sei, sei aber unklar geblieben. Die Schenkung stamme aus einer Zeit, als der Bitcoin-Kurs noch nicht so hoch war. Es sei damals in manchen Chats oder Imageboards üblich gewesen, seine Adresse in der Hoffnung, “mal eine Spende zu bekommen”, zu posten. Die Zeitpunkte der Schenkung und der Umsetzung in Bargeld habe man nicht ermitteln können. Sie könnten nur Vermutungen anstellen. Es seien wohl rund 1.000 Euro gewesen, das könne zusammenfallen mit dem Kauf der [XXX, Name des industriell gefertigten Gewehrs, das sich B. gekauft hatte, Anm. democ.] im Jahr 2015.

Lohse fragt, wie B. die 0,1 Bitcoin veräußert habe. D. sagt, B. hätte sich offline mit einer Person in einem Kaufhaus getroffen, einem Kaufland oder Kaufhof in Eisleben. Er hätte der Person dort einen USB-Stick übergeben, auf der die Bitcoin in einem Wallet gespeichert war. Mit Laptops hätten sie dann noch vor Ort geschaut, ob der Transfer funktioniert habe und B. habe das Bargeld erhalten.

Lohse fragt nach einer Notiz, die beim Angeklagten gefunden wurde [unklar wo, Anm. democ.] und auf der unterschiedliche Orte, etwa im Harz und Schwarzwald, notiert gewesen sein sollen. D. sagt, B. habe in der Vernehmung angegeben, dass es sich dabei um mögliche Fluchtorte gehandelt habe, an denen er auch sein Video noch habe hochladen wollen.

Lohse fragt, ob B. etwas zur Frage gesagt habe, ob er Kontakte mit Dritten gepflegt habe. D. sagt, das sei schwer zu sagen. B. habe verschieden Online-Kontakte gehabt. Einige Fragen diesbezüglich habe er bereitwillig beantwortet. Zu Avataren, Nicknamen oder Passwörtern habe er aber die Aussage mit der Begründung verweigert, er wolle die jeweiligen Boards und deren Betreiber schützen.

Mit rechten Gruppen oder Personen getroffen habe B. sich nach seiner Aussage nicht. Er habe gesagt, es gäbe keine Gruppen, die so denken würden wie er, sonst seien diese verboten. Er sei nie auf rechten Demonstrationen oder Konzerten gewesen.

Die Polizei habe auch beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, dem BND und dem MAD angefragt: Nirgendwo hätten Erkenntnisse zu Kontakten B.s vorgelegen. Außerdem hätten die Ermittler mit einem Bekannten B.s aus dessen ersten Lebensjahren gesprochen. Dieser habe sinngemäß gesagt: “Ich bin der Rechte hier im Ort und wüsste, wenn B. dabei gewesen wäre.” Auch andere Quellen seien durchs BKA direkt und ergebnislos angesprochen worden.

Bundesanwalt Lohse will wissen, wie B. reagiert habe, als während der Inaugenscheinnahme des Videos der Beschuss der Handwerker zu sehen gewesen sei. D. meint, B. habe die beiden beschossen, weil er sie für Muslime gehalten habe. Er sei sehr verwundert gewesen, dass er sie mit dem ersten Schuss nicht getroffen habe. Er sei beim Ansehen des Videos aufrichtig enttäuscht gewesen, dass er sie nicht getroffen hatte. 

Lohse fragt nach der Situation, in der B. auf Jens Z. schoss und zitiert aus den Vernehmungsakten: “Ich konnte keinen Warnschuss abgeben. Ich habe abgedrückt, richtig zielen konnte ich aber nicht.” [XXX, es geht um Details der Tatplanung, Anm. democ.] Mit dem vorgehaltenen Zitat habe er vermutlich gemeint, dass er nicht auf Kopf, Hals oder Brust gezielt habe. 

Lohse fragt, wie B. die Situation vor seiner Festnahme an der Baustelle beschrieben habe. D. sagt, B. habe einen Polizeiwagen wahrgenommen, sei deshalb über Rot gefahren und habe dann einen LKW touchiert. Beim Aussteigen hätte er, seiner Aussage zufolge, gern weitergekämpft, aber habe ja keine Waffe mehr gehabt.

Lohse fragt nun zur Personenbeurteilung, die D. verfasst hat, und zum Internetverhalten und den Datenträgern des Angeklagten. D. berichtet, dass er die Internetbewertung nicht übernommen, aber von seinen Kollegen übernommen und mit Fußnoten im Personenbericht kenntlich gemacht habe. Er erinnere sich, dass die Kollegen versucht hätten, den Firefox-Browser auszuwerten, dies sei aber schwierig gewesen, da der Angeklagte [XXX, seine Spuren verschleierte, Anm. democ.]. Einige Spuren hätten sie allerdings trotzdem gefunden: Teils habe man rekonstruieren können, welche Seiten B. aufgerufen habe, allerdings nicht, was er dort dann genau getan habe. Außerdem sei natürlich nicht auszuschließen, dass auch eine andere Person den PC genutzt haben könnte.

Die Kollegen hätten die Daten nach verschiedenen konkreten Gesichtspunkten ausgewertet. So habe man festgestellt, dass B. zum Christchurch-Attentat alles gespeichert hätte, was er habe finden können. Die Spiele, die er genutzt habe, seien recht normal und nicht spezifisch rechtsextrem oder antisemitisch gewesen.

B. habe allerdings verschiedene Gewaltvideos gespeichert, wie etwa die Zerstückelung eines Kindes oder verschiedene Videos des IS. Lohse fragt, ob D. bestimmte Accounts erinnerlich seien. D. bittet um einen Vorhalt. Lohse fragt nach B.s Steam- oder Twitch-Accounts. D. sagt, er sei sich nicht sicher. Da er selbst nicht spiele, könne er sich die Spiele immer nur schlecht merken. Zur Nutzung der Chat-Funktion bei Steam könne er nichts sagen. E-Mail-Konten habe der Angeklagte verschiedene gepflegt, z. B. eine eigene nur für eBay-Kleinanzeigen, eine alte Adresse mit dem Namen kommissar1337 oder verschiedene E-Mail-Adressen, für die er seinen realen Namen genutzt habe.

Mit RA Christian Eifler beginnt die Befragung D.s durch die Nebenklage. RA Eifler will wissen, ob B. in der Vernehmung Reaktionen gezeigt habe, als im Video der Tat Herr S. [der Erschossene im “Kiez Döner”, Anm. democ.] zu sehen gewesen war, der “um sein Leben wimmerte”. D. sagt, er glaube B. habe diese Situation gar nicht kommentiert. Ein anderer RA will wissen, ob B. in der Vernehmung gelacht habe. D. sagt, B. habe immer wieder gelacht, es sei regelrecht aus ihm herausgeplatzt. […] D. wird auf die unterschiedlichen Pausenlängen bei der Vernehmung angesprochen. Bei der ersten Vernehmung seien 1:35 Stunden Pause gemacht worden, bei der zweiten 19 Minuten, bei der dritten gar keine. D. erklärt das mit den Abläufen der JVA Halle. Sie hätten grobe Absprachen gehabt, sich aber auch nach den festen Pausenzeiten der JVA richten müssen. B. selbst habe die Pausen gar nicht in Anspruch oder ausreizen wollen und hätte etwa nach dem Einnehmen seines Mittagessens dazu aufgefordert, die Befragung nun fortzusetzen.

RAin Ilil Friedman [vertritt den angefahrenen Abdi R. I.] fragt, warum B. vor der Straßenbahnhaltestelle die Spur gewechselt habe. D. sagt, aus der Akte ginge hervor, dass B. das getan habe, um die Spur zu wechseln. Ob er sich auch in der Vernehmung entsprechend geäußert habe, wisse er nicht mehr. Er selbst rekonstruiere es aber so: B. sei auf der rechten Spur gefahren, dann einer Menschenmenge, die aus einer Straßenbahn gekommen sei, ausgewichen und auf die linke Spur gefahren, dort sei es zur Kollision gekommen, im Anschluss sei er wieder nach rechts gefahren. RAin Friedman hakt nach, ob er das aus der Vernehmung oder der Akte beschrieben habe. D. sagt, dies seien seine Schlussfolgerungen aus der Akte. In der Vernehmung habe B. verwirrende Angaben gemacht und seinen Fluchtweg beispielsweise falsch eingezeichnet, als sei er generell auf der linken Spur, in die falsche Fahrrichtung, gefahren.  

RAin Pietrzyk fragt, ob D. wisse, warum er B. nach der “Atomwaffendivision” gefragt habe.

D. antwortet, B. habe Bezüge auf diese wohl auf seinen Datenträgern gehabt, er habe das aber nicht selbst gesehen. RAin Pietrzyk hält ihm die entsprechende Stelle aus der Vernehmung vor: Die Vernehmungsbeamten hätten gesagt “Wir haben auf Ihren Datenträgern die ‘Atomwaffendivision’ gefunden.” RAin Pietrzyk will wissen, wie B. reagiert habe. D. sagt, die “Atomwaffendivision” hätte für B. keine große Bedeutung gehabt. Er hätte die entsprechenden Dateien in einem “shit-post folder” abgespeichert. Er hätte sie offenbar für interessant erachtet und sicherheitshalber abgespeichert, vielleicht bräuchte er sie ja noch einmal. RAin Pietrzyk hält D. B.s Antwort aus den Vernehmungsakten vor: “Ich wäre froh, wenn sie echt wären.” Dann habe B. wohl an der Echtheit gezweifelt, schließt D. Die Antwort sei ihm nicht mehr erinnerlich gewesen.

RAin Pietrzyk will wissen, ob D. sich noch erinnern könne, was für eine Granate B. über die Mauer der Synagoge geworfen habe. D. sagt, B. habe diese [XXX, Kürzel des Sprengstoffs, Anm. democ.]-Granate genannt. D. vermutet, RAin Pietrzyk wolle darauf hinaus, ob es eine Splittergranate sei. Er könne aber nur wiedergeben, dass B. immer von [XXX]-Granate gesprochen habe.

RAin Pietrzyk befragt D. zu B.s Verhalten im Internet. B. habe laut D. viel “shitposting” betrieben, also “Frechheiten” oder “Gemeinheiten” gepostet. Dies sei für ihn ein Ausdruck von Meinungsfreiheit gewesen. Er habe gesagt, Meinungsfreiheit sei nicht, wenn man “Guten Tag” sagen dürfe. Mehrfach sei er laut seinen Aussagen bei verschiedenen Boards gesperrt worden.

RAin Pietrzyk hält D. die Frage “Waren Sie im Darknet? Was haben Sie da gemacht?” aus der Vernehmung vor. B. habe darauf laut Akten geantwortet, das sei langweilig, da gäbe es nur Imageboards, die “tot” seien, oder Kinderpornos. [XXX, Name des Attentäters vom OEZ, München, Anm. democ.] habe ja angeblich seine Waffe dort her, er selbst, B., habe aber nichts Entsprechendes gefunden.

D. sagt, jetzt erinnere er sich. B. habe den Attentäter von München als schlechtes Beispiel erwähnt. Dieser habe ja zweimal für Waffen bezahlt und keine erhalten. B. habe einmal getestet, wie seriös die Waffenanbieter im Darknet seien und ein Bild einer angebotenen Waffe über die Google-Rückwärtssuche gesucht und gefunden. Er habe daraus geschlossen, dass es ein Fake-Angebot sei und er “nur beschissen” würde.

RAin Pietrzyk vergewissert sich, ob B. [XXX, Name des Attentäters vom OEZ, München, Anm. democ.] von sich aus erwähnt habe. D. bestätigt das.

Die RAin will dann wissen, wie B. den Sprengsatz bezeichnet habe, den er am “Kiez Döner” eingesetzt habe. D. fängt an, die Einsatzweise zu beschreiben. RAin Pietrzyk unterbricht ihn, sie wolle nur wissen, wie B. den Sprengsatz bezeichnet habe. D. sagt, er wisse nicht, wie dieser genannt worden sei, sondern nur, wie er funktioniert habe. RAin Pietrzyk hält ihm B.s Aussage aus der Vernehmung vor: “Von den Nagelbomben habe ich eine mit 300 Gramm Sprengstoff drin in den Döner werfen wollen.” D. sagt, er könne sich an diese Aussage erinnern.

RAin Pietrzyk will wissen, wie sich der Angeklagte bei Twitch [Streaming-Plattform, Anm. democ.] bewegt habe. D. sagt, B. habe dort einen Account “spilljuice” einige Monate vor der Tat angelegt, um die Tat streamen zu können und habe das streamen auch getestet. “Hat er den Account nur dafür angelegt?”, will RAin Pietrzyk wissen. D. bejaht das. Er habe außerdem gesagt, dass er aus El Paso und Christchurch gelernt habe und nicht Facebook für den Stream habe nutzen wollen, weil dieses nach dem Anschlag von Christchurch seinen Algorithmus so geändert habe, dass es entsprechende Streams von Gewalttaten schneller offline nehmen könne. Er habe sich deshalb für Twitch entschieden. 

RAin Pietrzyk fragt, warum B. einer seiner Dateien auf Japanisch benannt habe. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.] Außerdem stecke wohl auch hinter diesem Namen eine Art Witz. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

RAin Pietrzyk spricht die Übersetzung der Bitcoins in Bargeld an: Ihr komme es seltsam vor, dass B. eine Person über das [unverständlich, vielleicht “Straw”, Anm. democ.]-Netzwerk kennengelernt und diese, die überall auf der Welt hätte leben können, dann ausgerechnet in Eisleben getroffen habe. Sie will wissen, ob D. einmal nachgehakt habe, warum sich die beiden Männer ausgerechnet in Eisleben getroffen hätten. B. habe erzählt, berichtet D., dass die Person nicht aus Eisleben gekommen, sondern stundenlang angereist wäre. Er habe sie vorher nicht gekannt.

RAin Pietrzyk fragt, ob B.s Bauanleitungen der Waffen mit anderen Waffen rechter Straftäter abgeglichen worden seien. D. sagt, damit sei er nicht betraut gewesen, er könne daher nichts dazu sagen.

RAin Lang fragt, ob B. etwas dazu gesagt habe, in welcher Sprache er sich mit seiner Mutter unterhalten habe. D. sagt, das sei auf Deutsch, aber auch teilweise auf Englisch gewesen. Es sei dabei aber nicht so gewesen, dass bestimmte Themen nur auf Deutsch, andere auf Englisch thematisiert worden seien.

Ein RA fragt, wie B.s Hass auf Flüchtlinge zustande gekommen sei. D. sagt, dieser sei durch die “Flüchtlingskrise” 2015 verstärkt worden, es hätte sich in der Vernehmung aber auch nicht ergeben, dass B. diesen nicht vorher auch schon gehabt habe. Sein Hass auf Juden sei eine allgemein gehaltene Verschwörungstheorie gewesen: Das wisse man doch, man lese über Juden in den Nachrichten oder im Internet.

RA David Herrmann fragt, ob B. im Dönerimbiss die sitzende Person mit weißen Haaren habe erschießen wollen und woran es ggf. gescheitert sei. B. habe die Person vermeintlich als Muslim und deshalb erschießen wollen, sagt D. Sie sei aber erfolgreich weggelaufen. 

RA Herrmann will wissen, ob D. die Funktionsweise von Imageboards erklären könne. D. verneint das: “Leider kann ich das nicht.” RA Herrmann bittet das Gericht, einen Experten zu diesem Thema einzuladen. Dieser sei wichtig, um zu verstehen, inwiefern sich B. tatsächlich allein radikalisiert habe.

RAin Doreen Blasig-Vonderlin fragt, ob die Vernehmungsbeamten B. bei der Inaugenscheinnahme des Tatvideos gesagt hätten, dass die beiden Männer im Video weiße Deutsche gewesen seien. D. sagt, das hätten sie ihm nicht gesagt. Er nehme an, dass B. es später irgendwie erfahren habe, aber das wüsste er nicht. Es sei üblich, dass sie in einer Vernehmung manches Wissen nicht mit dem Beschuldigten teilten.

RA Siebenhüner befragt D. zu B.s Computer und der Hausdurchsuchung. D. sagt, das BKA habe keine Hinweise auf andere Nutzer des Rechners gehabt. [XXX, Details zur Art, mit der B. seine digitalen Spuren verschleierte, Anm. democ.] Er selbst, D., sei bei der Durchsuchung der mütterlichen Wohnung zwar nicht dabei gewesen, wisse aber von Kollegen, dass es dort Hinweise gegeben habe, dass B. von einer Durchsuchung ausgegangen sei. So habe er der Akte entnommen, dass B. einen Zettel mit dem Wort “Niete” beim Waffenkoffer unter seinem Bett hinterlegt hatte, der im Moment der Durchsuchung ja leer gewesen sei.

RA Siebenhüner fragt, ob D. ein bestimmtes ungewöhnliches Verhalten B.s in der Vernehmung erlebt habe, er sei schließlich erfahrener Kriminalbeamter. Das unpassende häufige Lachen sei ihm aufgefallen, sagt. D. Selbstgespräche, nach denen RA Siebenhüner fragt, habe B. in seiner Gegenwart nicht geführt.

RA Özata hält D. ein Foto der verschiedenen Sprengsätze vor [das einem der Dokumente, die B. zur Tat hochgeladen hatte, entstammt, Anm. democ.] und fragt, was auf diesem zu sehen sei. D. erzählt, dass sie das Foto B. in der Vernehmung gezeigt hätten und B. ihnen alle darauf zu sehenden Waffen benannt und erklärt habe. [XXX, Details zur Bewaffnung B.s, Anm. democ.] RA Özata fragt, ob B. gesagt habe, was er mit [XXX, Waffe, Anm. democ.] vorgehabt hätte. Die Verletzungsabsicht habe im Vordergrund gestanden, sagt D., aber er könne sich nicht mehr genau erinnern, da müsste RA Özata einen Vorhalt machen. RA Özata hält ihm eine Aussage aus der Vernehmung vor, der zufolge er mit [XXX, Waffe, Anm. democ.] Menschen habe verletzen wolle, um sie dann anschließend zu töten. D. sagt, daran könne er sich erinnern.

RA Özata fragt, was B. mit [XXX, Waffe, Anm. democ.] vorgehabt habe. Er hält D. eine Aussage vor, laut der B. diese mit der “Zielrichtung zu töten” eingesetzt haben wolle. [XXX, D. äußert, dass B. Waffe nicht direkt zum Töten einsetzen wollte, Anm. democ.] RA Özata sagt, das lese er aber anders und hält D. noch einmal die Stelle aus der Vernehmung vor: “mit der Zielrichtung zu töten.” D. räumt ein, dass er sich daran nicht mehr habe erinnern können. [XXX, Details zur Bewaffnung B.s, Anm. democ.] RA Özata hakt nach, dass ein Achievement doch aber “Stab a muslim.” gelautet habe. [XXX, Details zur Bewaffnung B.s, Anm. democ.]

RAin Pietrzyk will sich ausdrücklich der Anregung von RA Herrmann anschließen und schlägt vor, Karolin S. als Sachverständige zu laden. Diese sei ausgewiesene Expertin zu Online-Rechtsextremismus und den entsprechenden Plattformen.

Die Vorsitzende sagt, der Strafsenat werde diese Anregungen auf jeden Fall prüfen.

Sie entlässt den Zeugen D. und wünscht ihm eine Gute Heimreise nach Meckenheim.

Veröffentlicht: 5. August 2020, zuletzt geändert am 5. Januar 2022.

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