AnalyseBestens vernetzter Einzeltäter? – Offene Fragen im Halle-Prozess

democ. hat die ersten fünf Verhandlungstage im Halle-Prozess ausgewertet, Unstimmigkeiten und Widersprüche zusammengetragen sowie zu seiner Online-Vernetzung recherchiert. In einem veröffentlichten Text des Attentäters war ebenso wie vor Gericht immer wieder die Rede von einem „Mark“, von dem er eine Bitcoin-Spende erhalten haben soll, die er „unter anderem“ für die Vorbereitung des Anschlages genutzt habe. democ. hat mit dem Mann gesprochen.

Nach den ersten fünf Verhandlungstagen blieb bislang zu großen Teilen im Dunkeln, in welchem Umfang der Angeklagte online aktiv vernetzt war. Auffällig ist, dass das Aussageverhalten des Angeklagten, sobald es in der Befragung um seine Online-Kontakte geht, in starkem Kontrast zu seinem redseligen Selbstinszenierungsbedürfnis steht, das er an den Tag legt, wenn es um seine menschenverachtende Ideologie und seine Waffen geht. Ganz im Gegenteil wird B. ausgesprochen wortkarg, sobald es um das Thema Internet geht. Zwar bestätigte B. vor Gericht, dass er mit Menschen online kommuniziert habe, konkrete Angaben zu persönlichen Kontakten, den spezifischen Plattformen und Usernamen verweigerte er jedoch. Er wolle niemanden verraten, sagte er immer wieder.

Eine zentrale Rolle für die Online-Aktivitäten des Angeklagten schienen Imageboards zu spielen. So veröffentlichte Stephan B. den Link zum Livestream sowie zu den Dokumenten auf dem Imageboard Meguca. Am dritten Prozesstag sagte B., es sei „irgendeine Anime-Seite” und reiner Zufall, dass er dort die Dokumente veröffentlicht habe. Diese Aussage bleibt fragwürdig, da B. insbesondere die technischen Aspekte des Anschlags akribisch plante: Unzählige Anspielungen in den Dokumenten, den Dateinahmen und der Auswahl der Musik nehmen direkten Bezug auf andere rechtsterroristische Attentate und rechte Online-Phänomene, wie die Incel-Szene. Selbst die Qualität seiner Internet-Verbindung vor der Synagoge habe er Wochen vor der Tat geprüft. Kaum vorstellbar also, dass er die Plattform zur Veröffentlichung seiner Dokumente willkürlich ausgewählt haben will.

Auch das Online-Gaming Verhalten des Angeklagten kam im Prozess zur Sprache. Laut Recherchen des MDR soll er hunderte Stunden auf der Spieleplattform Steam verbracht haben und zahlreiche Kontakte gepflegt haben. Den Ermittlern von BKA und Verfassungsschutz sei es aber, so der MDR, bisher nicht gelungen, die Freundeslisten und Kontakte des Angeklagten einzusehen. Nach democ.-Informationen nutzte Stephan B. für sein Steam-Profil die Usernamen „Antag”, „Der Ostpreuße”, „Pharaszai”, „Psycho mit Speer” sowie „komissar1337”. 

Angeblicher Bitcoin-Spender „Mark“
Angesichts der allgemeinen Verschwiegenheit des Angeklagten ist es verwunderlich, dass der Angeklagte ausgerechnet zu einer einzigen Person, die ihn finanziell unterstützt haben soll, sehr bereitwillig Angaben macht. Bereits in einem der drei vor der Tat veröffentlichten Dokumente nennt Stephan B. den Namen „Mark”. Im Dokument mit dem Namen „Read this first” dankt er diesem für eine angebliche Spende in Höhe von 0,1 Bitcoin. Er schreibt weiter, dass Mark Moderator des Imageboards vch.moe sei und vermutlich verärgert, da er diesem versprochen habe, nur Muslime zu töten und ihn nicht namentlich zu nennen. B. bezeichnet ihn im Dokument als „dreckigen Juden” und stellt zugleich die Vermutung auf, dass es sich bei Mark möglicherweise um keine „echte” Person, sondern um einen Agent Provocateur handele. 

Auf Nachfrage von Nebenklagevertreter*innen wiederholte B. am zweiten Verhandlungstag diese Behauptungen. Er habe mit Mark auf zwei verschiedenen Webseiten kommuniziert, eine davon sei im Darknet gewesen. Genauere Angaben zu den Foren verweigerte er. Sie hätten sich über Erkenntnisse beim improvisierten Waffenbau ausgetauscht. B. habe zu Mark aus Spaß gesagt, er könne ihm Bitcoin spenden, was Mark dann auch in Höhe von 0,1 Bitcoin getan habe. Er habe diese später für 1.000 Euro in bar eingetauscht, obwohl es (zu diesem Zeitpunkt) mehr wert gewesen sei, was Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Transaktion zulässt. „Unter anderem” habe er dies für die Vorbereitung des Anschlages benutzt. 

B. behauptete, er habe zu Mark gesagt, dass er auf Muslime schießen würde – im Darknet könne man so etwas sagen. Einen direkten Bezug zwischen Tat und Spende verneinte er allerdings – er habe Informationen zum Waffenbau hochgeladen, aber nicht, weil das die Bedingung für die Zahlung des Bitcoins gewesen sei. Wie bereits in dem vor der Tat veröffentlichten Dokument, sagte B. auch vor Gericht, dass Mark Moderator von mehreren Seiten gewesen sei – darunter 8Chan und vch.moe. Erneut sagte Stephan B., er denke, dass Mark Jude sei, weil andere ihn so genannt hätten.

Das BKA tappt im Dunkeln
Am dritten Prozesstag wurde ein BKA-Beamter zur Causa „Mark” befragt. Er gab an, die Schenkung stamme aus einer Zeit, als der Bitcoin-Kurs noch nicht so hoch war. Es sei damals in manchen Chats oder Imageboards üblich gewesen, seine Bitcoin-Adresse in der Hoffnung zu posten, „mal eine Spende zu bekommen”. Den Zeitpunkt der Schenkung und der Umsetzung in Bargeld habe man nicht ermitteln können. Der BKA-Beamte vermute, es seien rund 1.000 Euro gewesen und es könne mit dem Kauf eines Gewehres im Jahr 2015 zusammenfallen. Der Angeklagte gab an, er habe sich mit einer fremden Person, die er im Internet kennengelernt habe, für die Umsetzung seiner Bitcoins in Bargeld in einer McDonalds-Filiale in Eisleben, also in unmittelbarer Nähe seines Wohnorts, getroffen. Auch in der polizeilichen Vernehmung habe Stephan B. zu Avataren, Nicknamen und Passwörtern die Aussage mit der Begründung verweigert, dass er die jeweiligen Boards und deren Betreiber schützen wolle.

Diese bisherigen Erkenntnisse zu Mark und der Bitcoin-Spende sind voller Widersprüche und werfen zahlreiche Fragen auf. Zum einen verrät ein Blick auf den Bitcoin-Kurs der vergangenen Jahre, dass entweder die Aussage des BKA-Beamten oder die des Angeklagten nicht stimmen kann. B. gab an, 0,1 Bitcoin erhalten zu haben, die er zu 1.000 Euro gemacht habe. Der Ermittler sagte, die Spende sei zu einem Zeitpunkt eingegangen, als der Bitcoin-Kurs noch nicht so hoch war und vermutet, der Erhalt des Geldes könnte 2015 erfolgt sein und mit dem damaligen Kauf eines Gewehres zusammenhängen. 2015 betrug der Bitcoin-Kurs jedoch zwischen ungefähr 150 und 415 Euro. Wenn B. also tatsächlich zu diesem Zeitraum die Schenkung in Bargeld umgesetzt hätte, so wäre sie lediglich zwischen 15 und 41 Euro wert gewesen. Wenn man davon ausgeht, dass er tatsächlich 0,1 Bitcoin für 1000 Euro verkaufen konnte, bedeutete dies, dass der Verkauf im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2018 oder im Zeitraum zwischen Juni und August 2019 stattfand. Laut democ.-Informationen haben die Ermittler hierzu keine vertiefenden Nachforschungen angestellt.

Wieso belastet Stephan B. „Mark“?
An der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Angeklagten entstehen berechtigte Zweifel. Es erscheint nicht nachvollziehbar, warum der Angeklagte, der sich sonst so verschlossen zeigt und „niemanden anscheißen“ will, ausgerechnet bei diesem einen Thema bereitwillig aussagt und einen gewissen Belastungseifer an den Tag legt. Unklar bleibt zudem, wie viele der bisherigen „Erkenntnisse“ allein auf seinen Aussagen beruhen, oder ob irgendetwas davon tatsächlich durch objektive Ermittlungsergebnisse gedeckt ist. Weder wurde vor Gericht deutlich, wer Mark ist, noch ob die beiden wirklich Kontakt hatten. Wenn es die Bitcoin-Spende tatsächlich gab, wäre damit nicht gesagt, dass sie tatsächlich von besagtem Mark stammte.
Hinweise darauf, was es mit „Mark“ und der Bitcoin-Spende auf sich haben könnte, gab es währenddessen aus dem Umfeld einer Imageboard-Community selbst. Bereits am Tag des Anschlages verwies der Gründer und ehemaliger Betreiber des Imageboards 8chan Fredrick Brennan auf Twitter darauf, dass die von Stephan B. erwähnte Person Mark tatsächlich existiert. Der Programmierer Brennan gründete 2013 die Webseite 8chan, distanzierte sich aber später und äußerte Reue, diese Plattform geschaffen zu haben. Brennan stellte die Vermutung auf, dass Mark möglicherweise von Stephan B. aus Rache für eine mögliche Sperrung auf vch.moe oder aus antisemitischen Motiven namentlich genannt wurde. Während der Verhandlung sagte Stephan B. aus, mehrfach auf verschiedenen Boards wegen „shitposting” gesperrt worden zu sein.

Mark M. bekam angeblich Besuch vom FBI
Mark M. ist kein Unbekannter. Der 28-Jährige lebt in Brooklyn, New York, und arbeitete laut Brennan für Jim Watkins, den derzeitigen Betreiber von 8chan – heute 8kun. Wie bereits von B. behauptet, war Mark M. Moderator (board owner) des /v/-Forums „für Videospiele und Gaming-Kultur” auf 8chan und Betreiber des Ablegers vch.moe. Screenshots zeigen, dass Mark immer wieder von Usern als Jude beschimpft wurde. Nicht nur online tritt Mark M. öffentlich in Erscheinung. Videos zeigen, wie Mark M. Anfang 2017 vor dem New Yorker Museum of the Moving Image in den Livestream des partizipativen Kunstprojektes „He Will Not Divide Us“ schreit. Das Museum veranlasste den Stopp des Projektes und gab Sicherheitsbedenken an, da es immer wieder von Usern des Imageboards 4chan aufgesucht wurde.

Neun Tage nach dem Anschlag von Halle, am 18. Oktober, schrieb Mark M. in einem Beitrag auf vch.moe, er habe Besuch vom FBI bekommen. Es sei um „die Schießerei” gegangen. Er habe den Beamten alles gesagt, was er wisse und habe seinen Bitcoin-Verlauf weitergegeben. Laut democ.-Informationen bleibt in den Ermittlungsakten eine Befragung von Mark M. durch das FBI unerwähnt.

Der angebliche Spender bestreitet jeden Kontakt
Im Chat mit democ. gab Brennan an, Mark M. seit Jahren zu kennen. Er bezweifle, dass dieser „einen Terroristen finanzieren“ würde. Brennan beschrieb Mark M. als technisch nicht besonders versiert. Er sei hauptsächlich an Videospielen interessiert und dies sei für ihn ein obsessives Hobby. Hass gegen Muslime habe Mark M. ihm gegenüber nicht geäußert – ausschließen würde er jedoch nicht, dass Mark M. solche Ansichten habe. Auch habe er nie über Waffen, sondern nur über Videospiele gesprochen. Das Steam-Profil von Mark M. bestätigt das Bild eines intensiven Gamers.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Stephan B. und Mark M. kannten, so Brennan, doch er halte es weiterhin für wahrscheinlicher, dass Mark M. Stephan B. gebannt haben könnte, ohne jemals mit ihm kommuniziert zu haben und so den Hass auf sich gezogen habe. „Ich war selbst mal Imageboard-Administrator. Psychisch instabile Menschen fassen eine Sperrung als persönlichen Affront auf“, so Brennan. „Einige beleidigten und bedrohten mich monatelang, nachdem ich sie gesperrt hatte“. Außerdem sei Mark M. in den Augen von Stephan B. ein legitimes Ziel, da er Jude sei. 

Im Gespräch mit democ. bestätigte Mark M., für 8chan bzw. 8kun und vch.moe gearbeitet zu haben, wie es auch B. und Brennan angegeben hatten. Er zeigte sich schockiert über die Tat des Angeklagten und dessen Versuch, ihn damit in Verbindung zu bringen. „Ich bin erleichtert, dass sein Versuch, in die Synagoge einzubrechen und einen Massenmord zu begehen, gescheitert ist“, sagte M. Dass es ihm dennoch gelungen sei, zwei Menschen zu erschießen, sei „sehr bedauernswert“. Mark M. widersprach der Darstellung des Angeklagten in allen Punkten. „Ich kenne diesen Typen nicht“, so M. Er stritt ab, sich je mit B. oder anderen über Waffenbau unterhalten zu haben und ihm Bitcoin gespendet zu haben. Er bestätigte, dass das FBI ihn nach der Tat befragt habe und gab an, ihnen seine Bitcoin History gezeigt zu haben. Auch er vermutete, dass B. ihn möglicherweise belaste, weil er Jude sei. Deutsche Ermittlungsbehörden hätten sich nicht bei ihm gemeldet. 

Antisemitismus im familiären Umfeld
Diverse Nebenklagevertreter*innen machten zudem darauf aufmerksam, dass es auch jenseits des Online-Verhaltens des Angeklagten zahlreiche Hinweise gibt, die dem Bild des Angeklagten als vollständig sozial und politisch isolierter Einzelgänger widersprechen. Der Angeklagte gab im Hauptverfahren wiederholt an, er habe politische Themen im Bekannten- und Freundeskreis vermieden, da das nur zu Ärger führe. Seit er zur Schule gehe, habe er gewusst, dass es in Deutschland Tabuthemen gebe, die keiner anspreche. 

Aussagen der Mutter des Angeklagten, Claudia B., lassen daran zweifeln, ob es politische Tabus zwischen ihr und ihrem Sohn wirklich hätte geben müssen. Wenige Stunden nach dem Attentat in Halle sprach SPIEGEL TV nach eigenen Angaben mit ihr über die Tat. Antisemit sei ihr Sohn nicht, sagte B. damals: „Er hat nichts gegen Juden in dem Sinne. Er hat was gegen die Leute, die hinter der finanziellen Macht stehen. Wer hat das nicht?“ Die Rede von Menschen, “die hinter der finanziellen Macht stehen”, ist eine verbreitete Variante der Codierung antisemitischer Äußerungen. Zudem hatte Claudia B. gesagt, dass ihr Sohn auf der Suche nach Menschen sei, „die die weißen Menschen verunglimpfen“. Im Hauptverfahren verlesen wurde auch ein Abschiedsbrief, den Claudia B. während eines Suizidversuchs am Tatabend an ihre Tochter, Anne P., gerichtet haben soll. In dem Brief offenbarte die Mutter antisemitische Vorstellungen und schrieb unter anderem: „Sie fühlen, dass Juden freie Hand hatten. Er hat sein Leben gegeben für die Wahrheit – für euch. […] Er wollte nicht, dass wir leiden. […] Er wollte nur eins: Die Wahrheit. Er hat es nicht geschafft. Sie lügen.“ Dazu zeichnete sie mehrere durchgestrichene Davidsterne und begann Sätze mit „Selbsterfüllende Prophezeiung…” und „Die Juden wollen…”, die sie aber nicht leserlich zu Ende führte. Bei der Polizei soll Claudia B. außerdem davon berichtet haben, dass ihr Sohn ihr Propagandamaterial des Christchurch-Attentäters zum Lesen gegeben habe.

Nebenklagevertreterin Pietrzyk wies auch auf Ermittlungsergebnisse hin, denen zufolge der Angeklagte ein Messer an die Adresse seiner Halbschwester Anne P. geliefert bekommen haben soll und die Mutter eine SIM-Karte auf einen falschen Namen registriert habe. Außerdem soll aus den Ermittlungsakten hervorgehen, dass eine Freundin der Mutter dieser einmal berichtete, sie habe den Angeklagten auf einem Foto in der Lokalzeitung entdeckt, das eine NPD-Veranstaltung gezeigt habe.

Stephan B. – ein sozial isolierter Einzelgänger?
Zweifel an der sozialen Isoliertheit des Angeklagten lässt auch ein YouTube-Video aufkommen, auf das Nebenklage-Anwalt Onur Özata im Prozess hinwies. In dem Video, das im Mai 2010 veröffentlicht wurde, soll u.a. Stephan B. zu sehen sein. Lachend schlagen sich die Person mit einem Gürtel und machen Kopulationsbewegungen, während eine Frau wiederholt ruft: „Das ist nicht dein Neger.” Veröffentlicht wurde das Video auf dem Youtube-Kanal von Mario S., dem langjährigen Lebensgefährten der Halbschwester des Angeklagten. S. hatte zuvor erklärt, er habe nie viel mit dem Angeklagten zu tun gehabt und ihn als eine Art Sonderling dargestellt, der abweisend gewesen sei und mit dem man nur wenige Worte habe wechseln können. Dass das besagt Video Stephan B. zeige, wurde von S. vor Gericht weder bestätigt noch dementiert.

S. berichtete auch, dass der Angeklagte schon vor der Tat mit rassistischen und antisemitischen Äußerungen aufgefallen sei: Er habe über die Macht der Juden geschimpft, in einem Streit ein Messer gezückt oder ihm Unbekannte, die sich nicht auf Deutsch unterhielten, wüst beschimpft. 

In der Haftzeit hatte der Angeklagte mit mehreren Personen Briefkontakt: Rechtsanwältin Pietrzyk zählte Maximilian Z. aus Cottbus, Sarah B. aus Helbra, K. J. aus Aschersleben, Andrea U. aus Halle und Viktoria Sch. aus Bernburg auf. Der Angeklagte verweigerte dazu gereizt jede Aussage. Offen bleibt bislang, ob die entsprechenden Kontakte, von denen vier unter 45 Autominuten vom ehemaligen Wohnort des Angeklagten entfernt wohnen, tatsächlich erst nach der Tat entstanden sind und wie die Strafverfolgungsbehörden mit diesen umgehen. Nach democ.-Recherchen ist zumindest eine der genannten Briefkontakte bei Facebook mit mindestens rechtsoffenen Personen vernetzt. 

Ebenfalls ungeklärt ist bislang, wie die DNA einer fremden Person an ein Stangenmagazin, das der Angeklagte für seine selbstgebaute Maschinenpistole mit einem 3D-Drucker hergestellt hatte, gelangt ist.

Fazit
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle legten die Anwält*innen der Nebenklage offen, dass es zahlreiche Hinweise gibt, die der Selbstdarstellung des Angeklagten als sozial und politisch isoliert widersprechen. Die Ermittlungsergebnisse, die bislang im Hauptverfahren zur Sprache kamen, basieren weitestgehend auf den Angaben des Angeklagten. Insbesondere zu seinen Online-Kontakten macht dieser aber widersprüchliche oder wenig glaubhafte Aussagen. Viele Fragen blieben bislang offen – und das Oberlandesgericht scheint bisher keinen besonderen Eifer an den Tag zu legen, daran etwas zu ändern.

Bemerkenswert ist, dass das Bundeskriminalamt offenbar nicht in der Lage war, Mark M. ausfindig zu machen und demnach auch nicht der Frage nachgehen konnte, ob die belastenden Aussagen des Angeklagten zutreffend sind. Denkbar wäre, dass Stephan B. Mark M. anschwärzen und dadurch zugleich seine tatsächlichen Online-Kontakte verschleiern will. Doch wenn der Angeklagte tatsächlich eine Bitcoin-Spende erhalten hat, stünde die Frage nach möglichen Mittätern im Raum, sofern der Spender von den konkreten Anschlagsplänen des Angeklagten gewusst hatte.

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