Antisemitismus: „The Painter Was Right“: Wie die Epstein-Files eine antisemitische Mobilisierungswelle auslösten
Eine neue Untersuchung von democ e. V. zeigt, wie die Veröffentlichung von Justizdokumenten zum Fall Jeffrey Epstein im Januar 2026 instrumentalisiert wurde, um NS-Verherrlichung und antisemitische Verschwörungsmythen in den Mainstream zu spülen. Die Ergebnisse belegen ein systemisches Versagen der Plattform-Moderation und eine gefährliche algorithmische Verstärkung von antisemitischer Hassrede.
Die Veröffentlichung von über drei Millionen Seiten an Dokumenten im Fall des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein durch das US-Justizministerium am 30. Januar 2026 löste eine beispiellose digitale Dynamik aus. Was als juristische Aufarbeitung begann, entwickelte sich auf Plattformen wie Instagram, YouTube und X innerhalb weniger Tage zu einem Katalysator für eine massive und koordinierte Welle antisemitischer Inhalte.
In der neuen Untersuchung „The Painter Was Right“ dokumentieren Linus Kebba Pook und Grischa Stanjek von democ e. V. erstmals das Ausmaß, die Narrative und Kommunikationsstrategien und das systemische Versagen der Plattform-Moderation angesichts dieser Judenfeindlichkeit.
Die algorithmische Verstärkung des Hasses
Die Reichweite der untersuchten Inhalte verdeutlicht, wie effektiv extremistische Narrative durch technische Strukturen verbreitet werden. In einem Korpus von nur 55 Instagram-Reels, die von 43 unterschiedlichen Creator-Accounts stammten, wurde eine kombinierte Zuschauerzahl von 114,4 Millionen Aufrufen erreicht. Diese Beiträge generierten innerhalb von nur zehn Tagen etwa 6,7 Millionen Likes und über 82.000 Kommentare. Besonders besorgniserregend ist dabei die Rolle der algorithmischen Kommentarsortierung: Antisemitische Wortmeldungen machten zwar nur acht Prozent der untersuchten Stichprobe aus, sammelten jedoch über 33 Prozent aller Likes auf Kommentare. Dies deutet darauf hin, dass die Systeme von Instagram hochgradig interaktiven Hass systematisch in prominente Positionen rückten und ihn den Nutzern als relevante Reaktion präsentierten.
Ein markantes Beispiel für diese Dynamik ist die Verwendung codierter NS-Verherrlichung. Ein Kommentar, der den Erfolg des „österreichischen Malers“ herbeisehnte, wurde mit 126.000 Likes zum populärsten Beitrag unter einem Video mit 14,1 Millionen Aufrufen. Insgesamt sammelten allein fünf solcher codierten Hitler-Endorsements unter diesem einen Reel 333.000 Likes.
Strategische Verbreitung durch Influencer
Die Studie belegt zudem, dass die Umdeutung der Epstein-Akten in antisemitische Verschwörungsmythen maßgeblich durch reichweitenstarke Akteure vorangetrieben wurde. Die US-amerikanische Aktivistin Candace Owens spielte hierbei eine zentrale Rolle. In ihrem Livestream „BAAL SO HARD: The Epstein Files“ konstruierte sie einen Rahmen, der Epsteins Taten mit Behauptungen über eine vermeintliche „satanische jüdische Macht“ verknüpfte. Diese Sendung erreichte allein auf YouTube 2,6 Millionen Aufrufe und diente als Vorlage für zahlreiche weitere derivative Inhalte in den sozialen Netzwerken. Solche Narrative fungieren oft als Brückentechnologie, um extremistische Ideologien in den Mainstream zu tragen und Zielgruppen zu erreichen, die normalerweise nicht mit offen rechtsextremen Inhalten in Berührung kommen.
Totalausfall der Moderation und rechtliche Konsequenzen
Trotz der Schwere der Verstöße zeigt die Untersuchung ein massives Defizit bei der Durchsetzung von Community-Richtlinien. Inhalte mit offener Hitler-Glorifizierung, SS-Symbolik inklusive sichtbarer Hakenkreuze, Zitaten aus „Mein Kampf“ und genozidalen Aufrufen blieben über den gesamten Überwachungszeitraum online. Von den 55 dokumentierten antisemitischen Videos wurden lediglich zwei durch Instagram entfernt. Zudem stellt die Plattform technische Werkzeuge bereit, die den Missbrauch erleichtern: Ein Audio-Snippet einer Hitler-Rede von 1940 ist als wiederverwendbares Element in der Infrastruktur von Instagram hinterlegt und wurde bereits in hunderten Reels als Hintergrundton verwendet.
Diese Untätigkeit der Plattformen ist womöglich auch rechtlich relevant. Mindestens sieben der untersuchten Videos erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung nach deutschem Recht (§ 130 StGB), unter anderem durch die Leugnung des Holocausts oder die Aufstachelung zum Hass gegen jüdische Menschen. Die Persistenz dieser Inhalte wirft dringende Fragen zur Einhaltung des EU Digital Services Act (DSA) auf, der Plattformen dazu verpflichtet, systemische Risiken zu bewerten und zügig gegen illegale Inhalte vorzugehen.
Der vollständige Report ist nun als PDF zugänglich (36 Seiten, englisch):

