Anschlag auf den „Kiez Döner“
Am 9. September 2020 wurde während des 11. Verhandlungstag des Prozesses gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle erstmals der Anschlag auf den „Kiez Döner“ genauer behandelt. Es sagten mehrere Zeugen aus, die dem Attentäter im Dönerimbiss oder in der Umgebung begegnet waren. Zudem wurde ein Kriminalkommissar des LKA befragt, der nach dem Anschlag mit der Tatortgruppe im Bereich des Kiez Döners im Einsatz war. Da zwei Zeugenaussagen kurzfristig verschoben wurden, nutzte die Vorsitzende die Zeit, um das Video von der Tat aus der Bodycam des Attentäters in Augenschein zu nehmen.
Der Tag begann mit der Befragung der Zeugin Margit W. Sie gibt an, zu Fuß in der Ludwig-Wucherer-Straße unterwegs gewesen und dort auf den Attentäter getroffen zu sein. Die Situation sei vollkommen unwirklich gewesen. „Er hat nichts gesagt und ich auch nicht und das war sicherlich mein großes Glück, sonst wäre es mir so gegangen wie der Frau an der Synagoge.“ Frau W. wurde von einem Nagel in den Fuß getroffen, der aus einer Nagelbombe stammte, die der Angeklagte in Richtung des Kiez Döners geworfen habe. Sie habe beim Weglaufen aber nicht mehr an den Schmerz gedacht. „Ich habe immer nur gedacht, wenn der jetzt schießt…“ Später im Krankenhaus sei sie dann vernommen worden, bevor sie wieder mit ihrem Mann nach Hause konnte. Sie sagt heute über die Tat: „Im Nachhinein habe ich gedacht, ‚Das war dein zweiter Geburtstag‘“. Ihre Familie habe sie nach dem Erlebnis sehr unterstützt.
Als zweiter Zeuge war Dr. Bernd H. geladen. Er war am Tag des Attentats wegen einer Redaktionskonferenz zu Besuch in Halle und wollte sich im Kiez Döner ein Mittagessen holen. Als erste Schüsse fielen und der Attentäter in den Dönerimbiss trat, habe er zunächst nicht wirklich realisiert, was vor sich ging. Erst als ein anderer Kunde des Kiez Döners, Herr H., rief „Raus hier, der erschießt uns sonst alle“, sei er aus seiner Fassungslosigkeit befreit worden. Dafür sei er bis heute zutiefst dankbar. Er sei dann durch die Hinterräume des Kiez Döners geflohen. Auf dem Weg durch den Imbiss habe er jemanden rufen hören „Bitte nicht schießen!“. Herr H., der gleiche Mann, der ihn vorher mit seinem Ruf aufgerüttelt hatte, habe das Fenster in einer Abstellkammer geöffnet und sei dort hinausgesprungen – der Zeuge habe es ihm nachtun wollen. Beim Sprung auf die Mülltonne unter dem Fenster sei der 74-Jährige hingefallen, habe sich starke Prellungen zugezogen und erstmal nicht atmen können. „Von diesem Moment an weiß ich, dass ich eine furchtbare Angst hatte, dass der Attentäter hinterherkommen könnte.“ Nachdem die Einsatzkräfte angekommen waren und er auf Geheiß der Polizei eine Weile in einem naheliegenden Restaurant gewartete hatte, habe ihn schließlich sein Sohn abgeholt und ins Krankenhaus gebracht. Im Nachgang des Attentats habe der Zeuge sehr bald Besuch von der Presse bekommen. Bereits am Samstag nach der Tat hätten ihn Pressevertreter*innen zu Hause aufgesucht. Die Unverfrorenheit, jemanden so zeitlich nah ungefragt zu behelligen und die Tatsache, dass es möglich war, seine Privatadresse zu diesem Zeitpunkt in Erfahrung zu bringen, habe ihn sehr geärgert. Die Vorsitzende sagt, das könne sie sich auch nicht erklären. „Da muss jemand die Adresse weitergegeben haben“.
Herr H. erklärt, dass er sich vom Prozess erwarte, dass der Gesellschaft klar gemacht werde, „dass hier ein zutiefst verabscheuungswürdiges Verbrechen vorliegt und leider Gottes dieses Verbrechen aus der Mitte der Gesellschaft […] heraus entstehen konnte.“ Er erinnere sich an die Aussage des Zeugen Max P. vom Vortag, der seine Zweifel geäußert hatte, dass der Angeklagte seine Vorbereitungen im völligen Unwissen der Eltern hätte treffen können. Bernd H. sagte, auch er habe Kinder. Es sei schlecht vorstellbar, dass der Angeklagte ohne die Wahrnehmung seiner unmittelbaren Umwelt, seine menschenverachtende Haltung, seine Hirngespinste und seine Tatvorbereitungen entwickelt haben soll. Auf die Frage, was ihn bewogen habe, sich auch als Nebenkläger am Prozess zu beteiligen, antwortet der Zeuge zunächst spontan „Meine Wut“. Er wolle dem Täter deutlich machen, dass er sich auf einen völlig abwegigen Entwicklungsweg begebene habe, der mit unserer Rechtsordnung und moralischem Empfinden überhaupt nicht zu tun habe. „Eine friedliche und prosperierende Gesellschaft kann es nur geben, wenn Menschen einander achten“. Er habe sich verpflichtet gefühlt, dem Angeklagten als Teil der Zivilgesellschaft gegenüber zu treten und ihm zu sagen, dass er das Urteil verdient habe, welches das Gericht voraussichtlich über ihn sprechen werde.
Im Anschluss an die Aussage von Herrn H. wurde das zweite Video des Angeklagten von der Tat in Augenschein genommen. Am zweiten Prozesstag war bereits das erste Video eingeführt worden, das der Attentäter mit seiner Helmkamera aufgenommen und online gestreamed hatte – das zweite Video stammte aus seiner Bodycam, die die Ereignisse aus einer anderen Perspektive aufzeichnete.
Als dritter Zeuge sprang kurzfristig der Kriminalkommissar P. vom LKA Sachsen-Anhalt ein. Er war nach dem Anschlag als Teil der Tatortgruppe im Kiez Döner und dessen Umgebung im Einsatz. Er wurde entlang des von ihm gefertigten Tatortberichts befragt. Dabei wurden zahlreiche Fotografien vom Tatort und den aufgefundenen Spuren in Augenschein genommen. Darunter befanden sich Übersichtsaufnahmen des Imbisses und der Umgebung, auf denen die genaue Lage der Spuren gekennzeichnet ist, ebenso wie Detailaufnahmen von Asservaten. Gefunden wurden beispielsweise zahlreiche Patronen, Einschüsse in einer Hauswand und eine selbstgebaute Waffe. Die Bildschirme, auf denen die Besucher*innen und Pressevertreter*innen das Beweismaterial sehen können, wurden ausgeschaltet, als die Fotos des Leichnams von Kevin S. in Augenschein genommen werden.
Der 11. Verhandlungstag endete mit der Aussage des Zeugen Malek B. Dieser habe sich auf dem Weg zur Uni befunden, als er dem Attentäter begegnete. Als er den Täter sah, sei er unter Todesangst weggerannt. Er könne sich nicht gut an den Moment erinnern. „Ich wusste nicht, was ich machen soll, nur weg, nur weg“. Herr B. erzählte, er sei dann zum Bahnhof gerannt, weil er gewusst habe, dass dort immer Polizei ist. Die Nachwirkungen des Anschlags spüre er noch, er berichtete unter anderem über Alpträume und Schlafprobleme.
In der nächsten Woche sollen weitere Zeugen aus der Synagoge und dem Kiez Döner gehört werden. Am 15. September wird auch der Vater von Kevin S. als Zeuge erwartet, dessen Sohn im Kiez Döner erschossen wurde.
Hauptverhandlung gegen Stephan B. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Naumburg
11. Verhandlungstag (9. September 2020)
CN: Das nachfolgende Protokoll enthält explizit gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Aussagen und Ausdrücke.
Wir protokollieren die vollständige Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle. Wir versuchen dabei, so nah wie möglich am Wortlaut der Verhandlung zu bleiben, direkte Zitate sind durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Da es nicht zulässig ist, die Verhandlung mitzuschneiden, entsteht unser Protokoll auf Basis unserer Mitschriften aus dem Gericht.
Einige Passagen haben wir bewusst gekürzt. So werden etwa Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte von Prozessbeteiligten oder Dritten verletzen könnten, nicht veröffentlicht. Zudem streichen wir in der öffentlich zugänglichen Fassung des Protokolls jene Passagen, die Details der Tat und Tatplanung beinhalten und deren Veröffentlichung eine Gefahr, etwa durch Nachahmer, darstellen könnte. Die entsprechenden Abschnitte werden mit “[XXX]” gekennzeichnet. In begründeten Ausnahmefällen können etwa Wissenschaftler*innen oder Journalist*innen die gestrichenen Passagen bei uns anfragen.
Nachnamen werden ggf. abgekürzt. An Stellen, an denen uns unser Protokoll nicht präzise genug war, etwa weil Wortbeiträge unverständlich vorgetragen wurden, haben wir Auslassungen auf die gängige Weise “[…]” angegeben.
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens eröffnet die Verhandlung und stellt die Anwesenden fest.
Befragung der Zeugin Margit W. (Betroffene des Angriffs auf den “Kiez Döner”)
Die Vorsitzende begrüßt die Zeugin Margit W. und belehrt sie über ihre Zeugenpflichten. Sie bittet sie, von ihren Erlebnissen am 9. Oktober 2019 zu berichten.
[…, Margit W. wurde von einem Nagel in den Fuß getroffen, der aus einer Sprengsatz stammte, die der Angeklagte in Richtung des Kiez Döners geworfen hatte, Anm. democ.] Frau W. sagt, der Angeklagte habe drei Meter von ihr entfernt gestanden. Die Situation sei vollkommen unwirklich gewesen. “Er hat nichts gesagt und ich auch nicht und das war sicherlich mein großes Glück, sonst wärs mit so gegangen wie der Frau an der Synagoge.” Die Vorsitzende fragt, ob sie wegen des Schmerzes in ihrem Fuß einen Schmerzenslaut von sich gegeben habe. Die Zeugin sagt, das habe sie sicherlich. Die Vorsitzende fragt, ob sie beim Weitergehen nicht mehr an den Schmerz gedacht habe. W. antwortet, sie habe nur gedacht: “Wenn der dich verfolgt oder von hinten schießt…” Sie habe eine auffällige magentafarbene Regenjacke angehabt und habe eigentlich nur nach Hause gewollt. Sie sagt, der Attentäter habe sie nicht verfolgt. Die Vorsitzende möchte wissen, ob sie noch weitere Schüsse gehört habe, was die Zeugin bejaht. Dann fragt die Vorsitzende Mertens, ob sich W. zu Hause alle Verletzungen angesehen habe. W. sagt, sie habe ein Loch im Schuh gehabt, wo der Nagel sie getroffen hätte. Diesen habe sie schon unterwegs rausgezogen. Erst zu Hause habe sie gemerkt, dass da noch ein Nagel in der Lasche des Schuh stecke, der sie aber nicht verletzt habe. Der Herr von der Rettungsstelle habe ihr gesagt, dass er einen Rettungswagen vorbeischicke und die Sanitäter seien recht schnell gekommen, hätten sich ihre Verletzung angesehen und das zu Protokoll gegeben. Sie hätten eigentlich die Anweisung gehabt, sie ins Krankenhaus zu bringen, hätten dann jedoch die Anweisung von der Leitstelle gekriegt, dass sie bei ihr warten müssten und nicht rausfahren dürften, weil nicht geklärt gewesen sei, wo der Verursacher der Verletzung sei. Dann hätten sie fast 1,5 Stunde zu Hause gesessen, bis die Rettungssanitäter sie, W., ins Krankenhaus hätten bringen dürfen. […] Die Vorsitzende fragt, wie lange sie im Krankenhaus behandelt worden sei. Die Zeugin sagt, sie sei gegen 15:30 Uhr dort gewesen und habe gleich eine Psychologin zur Seite gestellt bekommen. Diese habe gedacht, dass sie Aufmunterung brauche und habe wissen wollen, wie es ihr gehe. Dann habe eine Chirurgin ihren Zeh geröngt. Der sei nicht gebrochen gewesen. [XXX, persönliche Angaben, Anm. democ.]. Ihr Fuß sei dann getaped worden und sie hätte auf das BKA gewartet. Sie sei dann von fünf Personen vernommen worden, auch die Oberärztin sei dazugekommen. Nach 22 Uhr habe ihr Mann sie dann in Empfang nehmen dürfen. Die Vorsitzende sagt, die Vernehmung habe um 18:30 Uhr benommen und fragt die Zeugin, ob sie also auch den ganzen Tag beschäftigt gewesen sei. Diese bejaht. Die Vorsitzende fragt, wie es ihr in der Folge ergangen sei. Die Zeugin antwortet, die Oberärztin sei so nett gewesen und habe gefragt, ob sie einen Partner habe. Sie hätte gesagt, dass sie ihr ein Bett zur Verfügung stellen würde, wenn sie alleinstehend wäre, damit sie nicht allein sein müsse. Sie seien dann um 22:15 Uhr zu Hause gewesen. Sie habe nicht so gut schlafen können. […] “Im Nachhinein hab ich gesagt, das war dein zweiter Geburtstag.” Die Vorsitzende fragt, ob sie danach noch einmal in psychologischer Behandlung gewesen sei. Frau W. antwortet, im Krankenhaus hätte man ihr gesagt, dass sie jederzeit wiederkommen könne, denn man verarbeite so etwas oft erst nach Wochen oder Monaten. Sie habe keinen psychischen Beistand gebraucht, ihre Familie und ihre Enkelkinder hätten sich sehr um sie gekümmert.
Die Vorsitzende sagt, ihr sei also die Situation, als sie vor dem Dönerimbiss stand, erst einmal gar nicht bewusst gewesen. Die Zeugin antwortet, sie habe auch vom Tod von Jana und Kevin erst später aus dem Fernsehen erfahren. Die Vorsitzende fragt, ob sie erst einmal habe Land gewinnen wollen, was die Zeugin bejaht. Auch die Frage, ob die Verletzung folgenlos verheilt sei, bejaht sie. [XXX, persönliche Angaben, Anm. democ.] Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau W.
Ein Nebenklagevertreter fragt W., ob sie wisse, wie lang die Nägel gewesen seien, die in ihren Schuhen gesteckt hätten. W. sagt, sie würde sagen 5 bis 6 Zentimeter. Die Vorsitzende sagt, sie hätte gedacht, dass es 2 Zentimeter gewesen seien. Die Zeugin sagt, dann seien es vielleicht 3 bis 4 Zentimeter gewesen. Die Vorsitzende sagt, sie hoffe, dass Frau W. das Ganze weiter gut verkrafte und bedankt sich bei der Zeugin. Ihre Kosten könne sie schriftlich geltend machen.
Die Vorsitzende sagt zu [XXX, einem der Nebenklage-Vertreter, Anm. democ.], dass sie jetzt mit seinem Vater weitermachen würde.
Befragung des Zeugen Dr. Bernd H.
Die Vorsitzende begrüßt den Zeugen Dr. Bernd H. und belehrt ihn über seine Zeugenpflichten. [XXX, Personalien, Anm. democ.]
Die Vorsitzende sagt, Dr. H. habe sich am 9. Oktober 2019 in Halle aufgehalten, weil die Jahrestagung der Leopoldiner dort stattgefunden habe. Der Zeuge verneint dies, er sei wegen einer Redaktionskonferenz dort gewesen. […] Sein Termin sei für 13:30 Uhr angesetzt gewesen, deshalb habe er davor noch einen Imbiss nehmen wollen, da die Nachmittage normalerweise sehr lang seien. Er sei die Ludwig-Wucherer-Str. entlang gefahren, weil er sich erinnert habe, dass dort früher ein Imbiss gewesen sei. Das Glück habe es so gewollt, dass unmittelbar zwischen Dönerladen und Apotheke ein Kurzzeitparkplatz frei gewesen sei. Das sei ja ein 6er im Lotto gewesen und so sei er in den Dönerimbiss gekommen. Er habe diesen ungefähr um 12:05 Uhr betreten. Dort sei man noch nicht so richtig auf Kundschaft vorbereitet gewesen, es habe an einem Tisch eine Besprechung mit einem, wie er glaube, Handelsvertreter stattgefunden. Dieser sei dann bald gegangen und er habe seine Bestellung aufgeben können. Es habe geheißen, dass es ein paar Minuten dauern könnte. Er, H., habe ja eine zweistündige Autofahrt hinter sich gehabt und habe sich gedacht, er könne die Zeit ja nutzen und auf die Toilette gehen. Dazu habe man eine etwa 5- bis 6-stufige Treppe zurücklegen müssen. Das sei alles ganz gut gewesen, weil dieses Wissen später vorteilhaft geworden sei. Er habe sein Essen bekommen und gewohnheitsmäßig zum Essen die Brille abgelegt. Es sei eine Weitsichtbrille. Dann seien zwei Maler hereingekommen und ein junger Mann mit Kopfhörern habe seine Bestellung aufgegeben. Er habe angefangen zu essen. Plötzlich habe es einen Knall gegeben, von der Sorte, dass er gedacht habe: “Welcher Idiot zündet jetzt Polenböller?!” Dann habe er hoch geguckt, aber nichts gesehen. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt sei ein Schuss durch die Schaufensterscheibe gegangen. Er sei als Naturwissenschaftler völlig von dem zersplitternden Glas fasziniert gewesen, es sei genauso in Zeitlupe geschehen, wie es immer dargestellt würde. Einer der anderen Anwesenden sei mit einer artistischen Bewegung einem Geschoss ausgewichen. Er habe zu dem Zeitpunkt das Geschehen nur als faszinierendes Ereignis registriert. Dann habe er den Attentäter gesehen. Er habe gedacht, dass da jemand Halloween vorgezogen habe. Der Mann habe einen Helm aufgehabt, den er für einen Bauhelm gehalten habe. Er habe auch eine Helmkamera aufgehabt […], habe wohl eine schwarze Jacke getragen und habe einen Gegenstand bei sich gehabt, den er, H., für ein Paintball-Gewehr gehalten habe. Dr. H. sagt, er habe keinerlei militärische Erfahrung, er habe keinen Zusammenhang zwischen dem Schuss durch die Scheibe und dem Gewehr in der Hand des Attentäters hergestellt. Den Angeklagten habe er nur zur Hälfte gesehen, weil er im hinteren Teil des Raumes gesessen habe. Von dort aus könne man die etwas tiefer liegende Straße und die Treppenstufen nicht erkennen. Es sei nicht sichtbar für ihn gewesen, dass der Angeklagte eine Camouflage-Hose getragen habe. Merkwürdig am Gesicht des Täters sei es gewesen, dass dieser so einen “schnutigen Mund” gehabt habe, “so eine Schnute”. Wie er sich das jetzt zusammenreime, sei das eine stark vorgeschobene Unterlippe gewesen, wie sie jemand im Zustand wilder Entschlossenheit entwickele. Der Attentäter habe unten im Türeingang gestanden und einer der Maler habe gerufen: “Raus hier, der erschießt uns sonst alle!” Das sei Herr B. gewesen, dem er bis heute zutiefst dankbar sei. Er habe ihn, H., damit aus seinem Staunen und seiner Fassungslosigkeit befreit. Nun habe es das Problem gegeben, dass die Tische und Stühle dort so eng gestellt seien, dass man sich herauswinden müsse. Er sei damit beschäftigt gewesen, sich aus dem Stuhl herauszuschälen, deshalb habe er nicht mehr gesehen, was am Tresen passierte. Er sei dann aufgestanden und die Treppe hochgegangen im Bewusstsein, jetzt bloß nicht zu fallen. Er habe die Schüsse gehört. Die seien für ihn alle gleichlautend gewesen, deshalb habe er Attentäter und polizeiliche Aktivität nicht unterscheiden können, als die Polizei später dazugekommen sei. Er habe sich dann in Richtung der hinteren Räume bewegt und die Toilettentür vermieden, weil ihm klar gewesen sei, dass das eine Mausefalle, ein fensterloser Raum wäre. Das sei ihm nun klar gewesen, dass jemand der wild entschlossen ist, auf Menschen zu schießen, auch auf eine Toilettentür schieße. […] Er sei dann glücklicherweise von Herrn B. überholt worden. Dieser habe vor ihm eine Tür rechts neben der Toilette geöffnet. Das sei eine Abstellkammer mit einem Fenster zum Innenhof gewesen. Herr B. habe sämtliche Dinge vom Fensterbrett gewischt, das Fenster geöffnet und sei auf die große Mülltonne darunter gesprungen. Er, H., habe ihm hinterher geguckt und nicht gewusst, wo B. hingelaufen sei. “Ich dachte, das traust du dir auch zu.” Er sei dann also auch auf die Mülltonne gesprungen, habe aber nicht gedacht, dass seine Schuhe auf dem Mülltonnendeckel keinen Halt haben würden. Er sei ein bisschen linkslastig auf der Mülltonne aufgekommen und auf seine linke Körperseite gefallen. Er habe versucht, das abzufedern und habe sich eine sehr intensive Prellung zugezogen. Was eine Prellung sei, kenne er von einem früheren Ereignis, als er einmal im Garten auf den Rücken gefallen sei. Er habe dann erstmal Schnappatmung gehabt. “Von diesem Moment an weiß ich, dass ich eine furchtbare Angst hatte, dass der Attentäter hinterherkommen könnte.” Er habe ja das Schießen gehört.
Der Zeuge sagt, er wolle noch hinzufügen, dass er auf der Treppe Richtung Abstellraum jemanden habe rufen hören: “Bitte nicht schießen!”. Er sei sich nicht sicher, ob er gehört habe: “Ich habe doch Kinder.” Da sei er unsicher. Aber auf jeden Fall habe er gehört: “Bitte nicht schießen!”. Das weitergehende Schießen habe ihn glauben lassen, dass der Täter hinterherkommen könnte. “Ich habe eine furchtbare Angst gehabt, dass er einfach durchs Fenster schießen könnte.” Er habe sich dann aufgerappelt. Der Hof sei etwa so groß wie zwei Drittel eines Fußballfeldes gewesen. Es habe nur ein Fahrzeug auf dem Hof gestanden und in dem Fahrzeug habe eine Dame gesessen und telefoniert. Er habe versucht, mit seinem Handy klarzukommen. Er habe Zweifel gehabt, dass es an seiner Geschicklichkeit im Umgang mit dem Handy liegen könnte, es habe jedenfalls nicht geklappt. Er habe dann die Dame gebeten, die Polizei zu rufen, und sich hinter das Auto gesetzt. Sie hätten dann versucht, die Polizei zu rufen. Die Dame habe ihm gesagt, dass er sich beruhigen und erst einmal atmen solle. Sie sei sehr ruhig und gefasst gewesen, obwohl Geballer zu hören gewesen sei. Er habe das bis zum Schluss nicht verstanden. Sie habe beruhigend auf ihn eingesprochen. Er habe mit dem Rücken zur Hauswand gesessen und gefragt, ob im gegenüberliegenden Haus jemand wohne. Die Frau habe gesagt, da sei niemand. Also hätte sich die Hoffnung für ihn zerschlagen, dort zu klingeln und Einlass zu bekommen. Er habe zu ihr gesagt: „Gott sei Dank ist jemand auf die Idee gekommen, die Tür zum Tor zu schließen.” Sie habe geantwortet, dass die Tür automatisch schließe. Die Schießerei sei noch länger zu hören gewesen. Als sie dann nach einer Weile aufgehört habe, seien die beiden zur Tür gegangen und hätten durch den Spalt auch Polizei gesehen. Daraus habe er geschlossen, so der Zeuge, dass auch die Polizei am Schusswechsel beteiligt gewesen sein muss. Die besagte Dame aus dem Innenhof habe dann die Tür geöffnet und sie seien heraus auf den Bürgersteig getreten. Dort habe es ein Gewusel gegeben, die Polizei habe in energischem Tonfall versucht Ordnung reinzubringen. Dr. H. sagt, dass das für ihn völlig verständlich gewesen sei, es sei ja in dieser frühen Situation kein Überblick möglich gewesen. Später sei der Einsatzleiter zu ihm gekommen und habe sich für den barschen Ton entschuldigt. Er habe die Entschuldigung unangemessen gefunden, weil ja völlig verständlich sei, dass eine Einsatzgruppe erst einmal Unbeteiligte mit Energie in die Hauseingänge bringen müsse. Es sei ja unklar gewesen, ob es nicht mehrere Attentäter gegeben habe, die Umstehenden hätten sich aus der Schusslinie entfernen sollen. Nach einer Weile hätten sie sich dann auf die andere Straßenseite begeben sollen. Dort habe sich ein asiatisches Restaurant befunden. „Die Herrschaften dort haben ihren Laden geschlossen und alle mehr oder weniger betroffenen Personen sind gebeten worden, sich dort zu versammeln, sind dort beherbergt worden.“ Sie hätten sich auch im Außenbereich bewegen können. Zwischenzeitlich sei er noch einmal zu Herrn B. gegangen, der an der Straße gegen einen Zaun gelehnt gestanden habe. Inzwischen sei der Chef des Malerbetriebes gekommen und er, Dr. H., habe zu Herrn B. gesagt, dass dieser etwas bei ihm gut habe. Der Chef habe gesagt, das sei ja entsetzlich, dieser Junge sei doch behindert und es sei die erste Stelle, die er in seinem Leben angetreten habe. [Es geht um Kevin S., Anm. democ.] „Ich bin doch verantwortlich dafür, ich weiß ja nicht einmal wo seine [Kevins, Anm. democ.] Mutter wohnt.“ Herr B. habe sich Vorwürfe gemacht und gesagt, wenn er seine Bemmen [Brote, Anm. democ.] dabeigehabt hätte, dann wären sie nicht in den Döner gegangen.
Der Zeuge sagt, er habe bei seinen Ausführungen noch vergessen, dass er seine Brille vermisst habe und gesagt habe, er wolle die Brille aus dem Dönerimbiss holen. Da habe die Dame gesagt, dass er da jetzt nicht rein könne, weil das ein Tatort sei. Es sei schon erstaunlich für jemanden, der das auch miterlebt habe, das mit so sachlicher Distanz zu betrachten. Der Zeuge sagt, man müsse erwägen, dass in der Anfangszeit ein heftiges Kommen und Gehen im Dönerimbiss möglich gewesen sei. Später habe er das Gerücht gehört, dass Kevin S. tot sei und den Kellner des Asia-Restaurants danach gefragt. Er habe dann ein Handyfoto gezeigt bekommen, was ihn konsterniert habe – er habe es komisch gefunden, dass man offenbar vor der Polizei Tatortaufnahmen hatte machen können.
Er habe dann um Erlaubnis gebeten, sich auf eine der Bänke hinzulegen, weil die Schmerzen noch sehr stark und das Atmen beschwerlich gewesen sei. Irgendwann habe dann sein Sohn Kontakt zu ihm aufgenommen, der gerade eine Gerichtsverhandlung in Gera hinter sich gebracht hatte. Sein Sohn habe zu ihm gesagt: „Du fährst jetzt nicht mit dem Auto nach Hause. […] Du machst gar nichts, ich fahre dich nach Hause.“ Unterwegs habe sein Sohn ihn dann überzeugt, dass es klug, wäre in die Notaufnahme zu gehen. In Göttingen sei er dann in der Notaufnahme untersucht worden. Am nächsten Tag habe er dann Schmerzmittel vom Hausarzt geholt. Er sei in seiner Familie aufgefangen und durch seine wunderbare Frau gestärkt worden, die wisse, wie sie mit ihm umzugehen habe. Sie habe dafür gesorgt, dass Ruhe im Haus geherrscht habe. Dr. H. sagt, es gebe einige Differenzen in der Familie, wie lange er geschlafen habe. Er habe ja wieder aufstehen müssen, Ende November hätte er eine Vortragseinladung nach Wien gehabt. […] Arbeit sei eine gut Hilfe in solchen Situationen. Er habe für eine ziemlich lange Zeit sehr schreckhaft auf Geräusche reagiert und bis zur Aggressivität auf laute Knallgeräusche reagiert. Die seien lange nicht für ihn erträglich gewesen. Soweit er das beurteilen könne, gehe es ihm jetzt gut.
Die Vorsitzende bedankt sich für die eindrückliche Schilderung: „Wir haben schon das Gefühl, dabei gewesen zu sein, so wie Sie das geschildert haben.“ Sie fragt nach, ob er das Gefühl gehabt habe, wochenlang geschlafen zu haben und ob er Beruhigungsmittel bekommen habe. Er sagt, er habe opiumhaltige Schmerzmittel erhalten, er könne die nur empfehlen. „Wenn wir unter uns wären, würde ich sagen, das ist die gute Dröhnung.“ Die Vorsitzende fragt, wie lang er die Medikamente habe nehmen müssen. Dr. H. antwortet, er glaube, das seien sechs Wochen gewesen – seine Frau wisse das besser. Die Frage, ob er psychologische Hilfe in Anspruch genommen habe, verneint er. „Als erzogener Preuße wird das anders bewältigt, man macht nicht so viel Aufhebens um sich.“
Die Vorsitzende sagt, sie habe gehört, dass er auch zeitnah von der Presse Besuch bekommen habe. Der Zeuge bejaht das und sagt, das habe ihn geärgert. Er habe dann am Samstag sein Auto aus Halle abholen können und dann auch eine Aussage beim BKA gemacht. Am Sonntagabend habe es dann geklingelt und vor der Haustür hätten drei Personen gestanden, die gesagt hätten, dass sie von Spiegel Online seien und ihn gern zu dem Vorgang befragen würden. Er habe ihnen gesagt, dass sie sich an die Polizei wenden sollten. „Ich habe mich sehr geärgert, über die Unverfrorenheit, dass sich jemand, der mit Geschichten Geld verdient, herausnimmt, jemanden ungefragt so zeitlich nah zu behelligen, und dass es möglich war, meine Privatadresse zu diesem Zeitpunkt in Erfahrung zu bringen.” Es müsse einen direkten Zugang zur polizeilichen Aussage oder zur Ermittlungsakte gegeben habe. […] Die Vorsitzende sagt, das könne sie sich auch nicht erklären. Da müsse jemand die Adresse weitergegeben haben.
Der Zeuge hat im Anschluss an seine Vernehmung auch Skizzen vom Tatort gefertigt. Diese werden auf den Monitoren gezeigt. Dr. H. sagt, die Skizzen seien sein Vorschlag während der Vernehmung gewesen, weil er es mühsam gefunden habe, den Vorgang zu erklären – die Skizzen habe er gefertigt, damit man verstehen könne, wie die Abläufe seiner Erinnerung nach gewesen seien.
Es werden Skizzen vom Kiez Döner und der unmittelbaren Umgebung in Augenschein genommen. [XXX, Details zum Aufbau des Kiez Döners, Anm. democ.] Anhand der Skizzen erklärt der Zeuge, wo sich welche Personen zu welchem Zeitpunkt befunden hätten. Er sagt, er kriege es bis heute nicht in den Kopf, in seiner Erinnerung sei Herr B. vor ihm die Treppe hochgelaufen. Das könne aber nicht sein, weil Herr B. zunächst mit Kevin S. hinter die Kühlschränke geflüchtet sei. Er müsse ihn dann auf dem Weg nach hinten überholt haben. Die genaue Abfolge bleibe ihm verschlossen. Zur Schießerei im Gastraum könne er wenig sagen, er habe nicht mitbekommen, dass der Attentäter versucht haben soll, auf ihn zu schießen. Er sei zu konzentriert auf die Stühle und die Treppe gewesen, alles, was in seinem Rücken und am Tresen passierte, sei jenseits seiner Wahrnehmung gewesen. Die Vorsitzende fragt ihn, ob er eine Art Tunnelblick gehabt hätte, als die Scheibe zerborsten sei. Der Zeuge verneint, er sei auf das physikalische Ereignis konzentriert und davon fasziniert gewesen.
Es wird die Skizze einer Waffe und eine Skizze des Hinterraums des Imbisses gezeigt. Anhand der Skizze erklärt der Zeuge noch einmal die Details seiner Flucht. [XXX, Details zum Aufbau des Kiez Döners, Anm. democ.] […]
Herr H. gibt an, insgesamt dreimal zur Sache befragt worden zu sein. Das erste Mal sei relativ sportlich durch einen in Zivil gekleideten Herren erfolgt, der sich in Notizen in ein Oktavheft gemacht habe. Das habe er überraschend gefunden. Dann habe es auch eine Befragung im asiatischen Restaurant gegeben. Er habe das überflüssig gefunden, da man ihn dasselbe ja schon ins Oktavheft hinein gefragt gehabt hätte. „Man wurde immer dasselbe gefragt, das langweilt dann auch.“
Aus dem Asia-Restaurant seien dann mehrfach Aktivitäten vor dem Dönerimbiss zu beobachten gewesen. Etwa um 12:50 Uhr sei dann der Krankenwagen mit der Notärztin vorgefahren. „Ich fand, das dauerte schon ziemlich lang.“ Das sei aber keine belastbare Aussage, sondern eine gefühlte Zeitangabe. Man wisse ja, dass Einsatzkräfte gemäßigten Schrittes laufen, um nicht außer Atem zu geraten, aber selbst für eine Einsatzkraft seien sie schon betont langsam gegangen. Dann sei allen klar gewesen, dass Kevin S. tot war. S. sei nicht mitgenommen worden. Es habe dann das Gerücht gegeben, dass weiter unten am Ende der Straße geschossen würde. Dieses Gerücht schien bestätigt zu werden durch ein riesenhaftes gepanzertes Fahrzeug der Polizei, dass Richtung Steintor gefahren sei. Nach einer Weile sei wie eine römische Phalanx eine feldmarschmäßig gekleidete Truppe Richtung vorbeigekommen, die Richtung Steintor lieg. Als nächstes sei ein Roboter gekommen. Er habe einen Polizisten gefragt, wofür der sei. Dieser habe ihm geantwortet, dass es sein könnte, dass irgendwo Sprengfallen seien. Bevor der gepanzerte Wagen vorbeikam seien zwei Polizisten mit Maschinenpistolen – er bitte, diesen Ausdruck mangels fehlender militärischer Qualifikation nicht auf die Goldwaage zu legen – in das Haus gegangen. Man betrete das Haus von der Toreinfahrt her, es habe keinen direkten Eingang an der Straße. Er erinnere sich, dass die Polizisten dann das Haus durchsucht hätten, auf die Möglichkeit hin, dass dort vielleicht ein weiterer Attentäter Unterschlupf gefunden haben könnte. Dann sei der Roboter angekommen. Gegen 17 Uhr sei dann sein Sohn da gewesen, um ihn abzuholen. Dieser habe ja nicht durch die Innenstadt fahren können, wo alles weitläufig abgesperrt gewesen sei. Zwei nette Zivilbeamte hätten ihn dann in einen grünen Opel Astra verfrachtet, um ihn aus dem abgesperrten Gebietes zu bringen, den sein Sohn dann habe ausfindig machen können. Dann habe der Regen eingesetzt und sie seien Richtung Göttingen gefahren. „In der Notaufnahme habe ich dann meine Frau gesehen und wir waren fröhlich, weil wir beieinander waren.“ Die Vorsitzende fragt, warum er nicht schon in Halle ins Krankenhaus gegangen sei. Er sagte, dass er das sicherlich abgelehnt habe, weil ihm ja klar gewesen sei, woher der Akutschmerz gekommen sei. Er gehen dann lieber in eine ihm bekannte Klinik und zu einem ihm bekannten Arzt.
Verteidiger RA Hans-Dieter Weber fragt den Zeugen, ob er wahrgenommen habe, dass Schüsse direkt auf ihn gerichtet gewesen seien. Dieser antwortet, das habe er nicht wahrgenommen. Er habe mittlerweile erfahren, dass mindestens zwei mal die Absicht des Täters bestanden habe, auf ihn zu schießen. Er habe nicht sehen können, was hinter ihm passiert sei.
Nebenklagevertreter RA Juri Goldstein fragt Dr. H., wie er das Verfahren empfinde und was er sich davon erwarte. Der Zeuge antwortet, dies sei eine Frage, die er fürchte, weil er glaube, dass ihm ein Urteil über ein Gerichtsverfahren gar nicht zustehe. Es sei das erste Strafverfahren an dem er teilnehme und er würde dazu nur ungern etwas sagen. „Was ich vom Prozess erwarte, ist, dass der Gesellschaft am Ende durch das Verfahren und die Einlassungen aller Beteiligten klar gemacht wird, dass hier ein zutiefst verabscheuungswürdiges Verbrechen vorliegt und leider Gottes dieses Verbrechen aus der Mitte der Gesellschaft – aus der vielleicht etwas schlafmützigen Mitte der Gesellschaft – heraus entstehen konnte.“
Der Zeuge sagt, er erinnere sich an die Aussage des Zeugen Max P. Er habe auch Kinder und es sei schlecht vorstellbar, dass der Angeklagte ohne die Wahrnehmung seiner unmittelbaren Umwelt in eine solche Entwicklung hineingekommen sein soll – die Entwicklung seiner Verbohrtheit und seiner rassistischen und menschenverachtenden Haltung.
Die Vorsitzende fragt Dr. H., was ihn motiviert habe, als Nebenkläger am Prozess teilzunehmen. „Meine Wut, hätte ich spontan gesagt“, antwortet der Zeuge zunächst. Er wolle seine Antwort aber noch einmal überdenken, er finde das müsse mit dem Abstand von elf Monaten kontrollierter sein. „Ich möchte gern – und das ist das Ziel der Nebenklage – dass dem Täter deutlich gemacht wird, dass er sich auf einen in unserer Gesellschaft völlig abwegigen Entwicklungsweg begeben hat. Dass das nicht nur abwegig ist, sondern auch mit unserer Rechtsordnung und moralischem Empfinden überhaupt nichts zu tun hat. Wir sind stolz auf die Errungenschaften von […], und dass die Franzosen eingesehen haben, dass es in ihrer Revolution sinnvoll ist, allen Menschen Gleichwertigkeit zuzubilligen. Eine friedliche und prosperierende Gesellschaft kann es nur geben, wenn die Menschen einander achten.“ In der Achtung müsse es für den Anderen auch eine moralische Wertschätzung geben. Es gebe kein Kriterium, nach dem einer sagen könne, der oder der habe sein Recht auf Leben verwirkt. Das sei seine tiefe Überzeugung und er glaube, so sehe es aus, das moralisch-ethische Fundament unserer Gesellschaft mit den Artikeln des Grundgesetzes. Jemand mit Abitur und einer Ethiklehrerin als Mutter werde darüber ja einmal nachgedacht haben und hätte einsehen müssen, dass diese Anmaßung, jemandem wegen seines Glaubens oder seiner sozialen wie biologischen Herkunft das Lebensrecht abzusprechen, dass das nicht gehe. Das sei die Essenz, auf die er hinauskäme, da die Vorsitzende ihn gefragt habe, warum er sich der Nebenklage habe anschließen wollen. „Ich habe gedacht, ich muss auch als Teil der Zivilgesellschaft dem Angeklagten gegenüber treten und ihm sagen: ‚Du hast verdient, was das Gericht voraussichtlich über dich sprechen wird!‘“ Er sagt, das „Du“ sei ein rhetorisches, kein abwertendes „Du“ gewesen. Die Vorsitzende fragt ihn, ob er Anthropologe sei, was der Zeuge bejaht. Sie bedankt sich bei ihm und sagt, er könne seine Auslagen geltend machen. Sie spricht noch einmal an, dass Applaus hier nicht erwünscht sei. Sie sagt, dass nach der Pause das Video von der zweiten Kamera des Angeklagten eingeführt werden solle und es der Nebenklage vorbehalten bleibe, erst einmal nicht in den Saal zu kommen.
Es folgt eine Unterbrechung bis 11:15 Uhr.
Die Vorsitzende sagt, das Video zeige nur eine leicht andere Perspektive, als das erste Video, das bereits in Augenschein genommen worden sei. Deshalb müsste man die Ausführungen des Angeklagten nicht noch einmal hören, da sie ja hier schon gehört worden sein.
Das Video von der Tat aus der Bodycam des Angeklagten wird in Augenschein genommen.
Es folgt eine Unterbrechung.
Befragung des Kriminalkommissar P. (LKA)
Anschließend begrüßt die Vorsitzende den Zeugen Kriminalkommissar (KK) P. vom LKA. Sie belehrt ihn über seine Wahrheitspflichten. [XXX, Personalien, Anm. democ.] Sie sagt, sie habe von ihm einen Bericht zur Tatortarbeit im Bereich der Ludwig-Wucherer-Straße vorliegen. Dort habe er nach dem Anschlag die kriminaltechnische Tatortarbeit gemacht und das Ganze sei auch fotografisch gesichert worden. Insofern würde sie vorschlagen, dass der Zeuge anhand der Lichtbilder chronologisch von seiner Arbeit berichte und erzähle, wo die Besonderheiten gewesen seien.
Der Bericht vom 15. Oktober 2019 wird auf den Monitoren gezeigt.
KK P. erzählt, er sei gegen 13 Uhr informiert worden, dass es im Stadtgebiet von Halle zur Schussabgabe gekommen sei und infolgedessen zwei Menschen ums Leben gekommen seien. […] Sie seien ungefähr um 16:45 Uhr am Tatort in der Ludwig-Wucherer-Str. angekommen. Da hätten noch diverse Einsatzkräfte im Bereich des Tatorts gestanden, sodass dieser noch nicht zur Bearbeitung frei gewesen sei. Am eigentlichen Tatort, dem Kiez Döner, sei noch die USBV-Gruppe [Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen, Anm. democ.] zu Gange gewesen, der sei also für sie noch nicht begehbar gewesen. Nachdem sich die Einsatzfahrzeuge entfernt hätten, hätten sie sich einen Überblick verschaffen müssen. Sie hätten Zeitdruck gehabt, weil sie gewusst hätten, dass ein Gewitter komme. Weil sie die Spuren hätten sichern müssen, habe es also Priorität gehabt, die Straße zuerst zu bearbeiten. Der komplette Straßenzug sei abgesperrt und von ihnen abgesucht worden. Sämtliche Spuren seien markiert und durchnummeriert worden. Sie hätten bei der Hausnummer 8 angefangen und dann in westlicher Richtung alles abgesucht, markiert und dokumentiert. Die letzten Asservate, die sie hätten finden können, hätten bei den Hausnummern 13 und 14 gelegen. […] Die aufziehende Witterung habe es schwerer gemacht, ein Kollege habe noch Luftaufnahmen mit einer Drohne gemacht. Aufgrund der Bebauung habe man keinen Vermessungsflug machen können. […] Während der Spurenaufnahme auf der Straße sei ein weiterer Kollege mit der Vermessung beschäftigt gewesen und habe alles mit dem Laserscanner vermessen. Die Spuren und ihre Fundorte seien in den Asservatenlisten aufgeführt, darunter zum Beispiel ein Metallstück, Patronenhülsen, Einschüsse, Schrotpatronen und ein USBV-Rest.
Es werden diverse Übersichtsfotos des Tatortes in Augenschein genommen, auf denen die Lage der Spuren dargestellt ist.
Nebenklagevertreter RA Onur Özata fragt nach einem Fahrzeug, das auf einem der Bilder zu sehen ist. Der Zeuge sagt, wenn er sich richtig erinnere, sei das ein Fahrzeug mit einem Defekt in der Heckscheibe. Es sei aber für sie am Tatort an dem Tag nicht so relevant gewesen, sie hätten es zur späteren Untersuchung abschleppen lassen. RA Özata fragt, ob sich das Fahrzeug schon während des Tatgeschehens dort befunden habe. Der Zeuge sagt, es handele sich bei den Bildern um Momentaufnahmen von dem Zeitpunkt, als sie dort gehandelt hätten. RA Onur Özata hakt nach, ob er also seine Frage nicht beantworten könne. KK P. bestätigt dies. Ob das Auto während des Tatgeschehens dort gestanden habe, könne er nicht sagen.
Es werden weitere Aufnahmen von verschieden Spuren gezeigt. Die Vorsitzende fragt, ob das also so ablaufe, dass er und seine Kollegen erstmal alles markieren und dann eine Drohen drüber gehe. Der Kriminalkommissar bejaht.
Es folgen Teilansichten der Straße und Detailansichten von Spuren, z. B. von Patronen und vermutlichen Einschlägen in der Wand. Mehrere Bilder zeigen die Lage der Spuren.
Die Vorsitzende fragt den Zeugen nun nach dem Dönerimbiss. Dieser sagt, dort sei vorher die USBV-Gruppe tätig gewesen und im Bericht stehe, was für Veränderungen diese vorgenommen hätte. Unter anderem sei die Position des Leichnams verändert worden, weil man nicht habe ausschließen können, dass sich weitere USBVs am Tatort befänden. [XXX, Details zum polizeilichen Vorgehen bei der Spurensicherung und zu den eingesetzten Waffen, Anm. democ.]
Eine Nebenklagevertreterin bittet die Vorsitzende darum, den Bildschirm für die Öffentlichkeit auszuschalten, wenn die Bilder des Leichnams von Kevin S. gezeigt werden. Die Vorsitzende sagt, sie habe das im Blick und sei da ganz achtsam.
Es wird ein Bild vom Treppenaufgang zum Dönerimbiss gezeigt, danach wird der Monitor für die Zuschauer ausgeschaltet. [XXX, Details zu Waffe und Munition, Anm. democ.] Der Zeuge sagt, dadurch dass viel verändert worden sei, sei keine originale Lagedarstellung für sie möglich gewesen, sondern sie hätten aufgenommen, was sie vorgefunden hätten. Es folgen Detailaufnahmen von Munition und Waffe.
Die Vorsitzende fragt, mit wie vielen Kollegen er bei der Spurensicherung zu Gange gewesen sei. Der Zeuge antwortet, sie seien vier Kollegen von der Tatortgruppe gewesen und noch zwei Kollegen der Polizeiinspektion Halle seien ebenfalls dort gewesen. Sie seien insgesamt also zu sechst gewesen.
Die Vorsitzende sagt, sie habe nun die Bilder des Leichnams übersprungen. Man werde noch einen Rechtsmediziner hören, der berichten könne, welche Verletzungen Kevin S. erlitten habe.
Auf die Frage eines Nebenklagevertreters, ob er sich an die Höhe des Einschusses in die Scheibe erinnern könne, antwortet der Zeuge, das sei seiner Erinnerung nach ca. auf Brusthöhe gewesen. Der RA macht ihm einen Vorhalt, dass im Bericht geschrieben stehe, dass an der Fensterscheibe rechts des Eingang in Höhe von ca. 1,70 bis 1,80 Metern ein Loch mit ca. 7 Zentimetern Durchmesser festgestellt worden sei. Der Zeuge antwortet, wenn das das so stehe, dann sei das auch so vermessen worden. Der RA fragt, ob er sich an ein Projektil erinnern könne, dass gefunden worden sei. KK P. antwortet, im unteren Bereich der Schreibe habe sich ein kleines Kügelchen befunden, es sei Doppelverglasung gewesen. Vor Ort sei es nicht möglich gewesen, da heranzukommen.
Die Vorsitzende bedankt sich beim Zeugen, dass er so kurzfristig zur Verfügung gestanden habe.
Es folgt eine weitere Unterbrechung bis 14:30 Uhr.
Befragung des Zeugen Malek B.
Die Vorsitzende stellt die Anwesenden nach der Pause fest und begrüßt Herrn Malek B. als Zeugen. Sie bedankt sich, dass es kurzfristig geklappt habe, belehrt ihn zu seinen Zeugenpflichten und befragt ihn bezüglich seiner Personalien. [XXX, Personalien, Anm. democ.]
Die Vorsitzende sagt, sie säßen hier wegen der Ereignisse vom 9. Oktober im letzten Jahr – der Zeuge wohne ja nicht weit von der Ludwig-Wucherer-Straße. Malek B. bejaht und sagt, er sei dort gewesen. Die Vorsitzende bittet ihn, seine Erlebnisse zu schildern.
B. berichtet, dass er am 9. Oktober auf dem Weg zur Uni gewesen sei. Auf einmal sei der Attentäter da gewesen. Er wisse nicht, was genau passiert sei. Er habe hinter sich geguckt und eine Waffe gesehen. Der Zeuge sagt, er glaube, dass der Attentäter auf ihn geschossen habe. Dann sei er weggelaufen – erst zum Steintor und dann zur Polizei. Die Vorsitzende bittet B., noch einmal die Situation zu schildern, als er den Angeklagten gesehen habe. Sie will wissen, was diese angehabt habe und ob er etwas gesagt habe. B. sagt, das habe er vergessen. Er habe nur einmal Augenkontakt gehabt, dann sei er weggerannt. “Ich habe hinter mich geguckt und er war hinter mir. Ich wusste nicht was ich machen soll, nur weg, nur weg.“ Die Vorsitzende fragt, ob er Schüsse gehört habe, was B. bejaht. Sie fragt, ob er dann gedacht habe: „Nur weg“. B. bejaht wieder, „weg, weg!“ Die Vorsitzende fragt, ob er gezählt habe, ob der Attentäter mehrfach auf ihn geschossen habe. Er antwortet, das wisse er nicht genau, sein Ziel sei nur gewesen, dort wegzukommen. Die Vorsitzende fragt ihn, ob er Todesangst hatte, was Malek B. bejaht. Er sagt, er sei bis zum Steintor gerannt. Auf die Frage, ob er verfolgt wurde, antwortet er, dass er das nicht wisse – er habe sich nicht umgeschaut. Die Vorsitzende fragt, ob er gesehen habe, dass der Attentäter auf andere geschossen habe. Er verneint. Sie spricht an, dass er gesagt habe, dass er zum Bahnhof gelaufen sei und fragt, ob er dort die Polizei gerufen habe. Der Zeuge verneint. Er sei zur Polizei im Bahnhof gegangen, weil er gewusst habe, dass es dort immer Polizei gebe. Die Vorsitzende sagt, er sei am 12. Oktober zwischen 16.10 Uhr und 17:34 Uhr vernommen worden. Da habe er gesagt, dass er zunächst gar keine Waffe gesehen habe. Sie möchte vom Zeugen wissen, ob er die Waffe in der Hand des Attentäters gesehen habe. B. antwortet, er wisse es nicht. Die Vorsitzende sagt, sie stelle sich vor, dass man ja auch nicht damit rechne. Er bejaht das, er gehe jeden Tag den gleichen Weg. Sie macht ihm eine Vorhaltung aus der Vernehmung: „Ich habe eine Waffe in seinen Händen gesehen und bin dann direkt weggerannt.“ Der Zeuge antwortet wieder, dass er es jetzt nicht ganz genau wisse – er sei dann zur Polizei gegangen und habe mitbekommen, dass jemand gestorben sei. Die Vorsitzende fragt, ob er also gar nicht mehr genau sagen könne, wie es war und dann einfach losgerannt sei. Er bejaht. Sie fragt weiter, wie er die Ereignisse verkraftet habe. Malek B. sagt, er habe sie eigentlich gut verkraftet. Manchmal bekomme er Alpträume und fühle sich unsicher und manchmal ginge es. Die Vorsitzende fragt, ob er in Behandlung sei, was der Zeuge verneint. Die Vorsitzende sagt, er solle vielleicht einmal darüber nachdenken. Er bejaht, das müsse er eigentlich machen. Manchmal kriege er so kleine Krisen und habe Schlafstörungen. Sie bittet Frau A. [Zeugenbetreuung des Gerichts, Anm. democ.], mit Herrn B. zu sprechen. Die Vorsitzende bedankt sich beim Zeugen, verabschiedet ihn und gibt ihm das Formular für die Auslagen. Die Sitzung wird beendet.
Veröffentlicht am 14. Oktober 2020.