„Es gab die Anzeichen, wir dürfen sie nicht übersehen.“

Die Familie des Angeklagten erscheint vor Gericht und macht von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch. Andere Bekannte des Angeklagten, die als Zeugen gehört werden, zeichnen von ihm das Bild eines intelligenten, rassistischen und bedrohlichen Einzelgängers.

Für den vierten Verhandlungstag am 29. Juli 2020 waren sechs Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten geladen. Zu Beginn des Prozesses teilte die Vorsitzende Richterin Mertens mit, dass der Zeuge M., ein Bekannter des Angeklagten, ein Attest geschickt habe, dass er wegen einer Krankheit nicht reisefähig sei und daher nicht vor Gericht aussagen könne. Nach einer kurzen Recherche habe die Richterin Zweifel, ob das Attest in dieser Form ausreiche, sie werde dem noch einmal nachgehen.

Als erste Zeugin erschien die Mutter des Angeklagten, Claudia B. Die 51-Jährige ehemalige Grundschullehrerin machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das die Strafprozessordnung für nahe Verwandte eines Angeklagten vorsieht.

Auch der Vater des Zeugen, der Rundfunk- und Fernsehmechaniker Roland B., verweigerte die Aussage ebenso wie die Halbschwester des Angeklagten, Anne B.

Nach der entsprechenden Ankündigung der 31-Jährigen wandte sich der Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann direkt an sie und machte deutlich, dass es aufgrund des von der Tat existierenden Videos nicht darum gehe, dass sie ihren Halbbruder belasten solle, ihre Aussage aber den Betroffenen helfen könne. Die Vorsitzende Richterin Mertens entzog ihm daraufhin das Wort, da sein Einwurf eine unzulässige Einflussnahme auf die Zeugin sei.

Aussagen musste indes der ehemalige Lebensgefährte Anne B.s, der mit der Halbschwester des Angeklagten ein gemeinsames vierjähriges Kind hat und noch immer in engem Kontakt zu ihr steht. Mario S. schilderte seine Einblicke in das Familienleben: Seit rund acht Jahren kenne er den Angeklagten und dessen Eltern. Die Beziehungen der Familienmitglieder habe er für normal gehalten. Dem Angeklagten sei aber eine besondere Rolle in der Familie zugekommen: Seine Lebensgefährtin habe ihn als Mittelpunkt der Familie wahrgenommen, dem viel Aufmerksamkeit zukomme. Zugleich sei er, in den Jahren, in denen S. ihn etwa bei gemeinsamen Mahlzeiten kennenlernte, sehr schweigsam gewesen. Der Angeklagte habe Gespräche nur gelegentlich gehässig kommentiert und sei insgesamt ein Einzelgänger gewesen, der nahezu keine sozialen Kontakte pflegte. S. schilderte auch Situationen, in denen sich der Angeklagte offen rassistisch und antisemitisch geäußert habe. Er habe auf ihn potentiell bedrohlich gewirkt. So berichtete S. von einer Auseinandersetzung, die bereits am dritten Verhandlungstag zur Sprache gekommen war, und in deren Verlauf der Angeklagte ein Messer gezückt habe. In einer anderen Situation habe der Angeklagte einmal zwei Männer, die sich in einer Pizzeria nicht auf Deutsch unterhielten, wüst beschimpft.

Der Zeuge distanzierte sich von diesen Aussagen. Er sei selbst in seiner Jugend in der rechtsextremen Szene aktiv gewesen, habe seine Ansichten aber mittlerweile geändert. Er habe allerdings nach wie vor rechtsextreme Freunde, die etwa äußern würden, man müsse Bundeskanzlerin Merkel “wegmachen”. Auf Fragen der Rechtsanwältin Pietrzyk zu diesen Jahren reagierte er ausweichend. Erst nach und nach räumte er ein, dass er selbst auch bei gewalttätigen rassistischen Übergriffen anwesend war, wollte sich an diesen aber nicht beteiligt haben. 

Rechtsanwalt Özata befragte den Mario S. nach seinen eigenen Online-Aktivitäten und nannte ihm einen spezifischen Namen eines YouTube-Accounts. S. verneinte zunächst, diesen zu kennen und bestätigte erst später, dass es sich um seinen Account handele. Auf dem Account ist ein zehn Jahre altes Video zu sehen, in dem der Angeklagte und mutmaßlich auch der Zeuge bei einem gemeinsamen Trinkspiel zu sehen sein sollen, in deren Verlauf es immer wieder zu rassistischen Aussagen komme. Das Video lässt Zweifel an der Aussage hinsichtlich der vollständigen sozialen Isoliertheit des Angeklagten entstehen und verdeutlicht ein Klima, in dem rassistische Aussagen normal zu sein scheinen.

Die Nebenklage konfrontierte den Zeugen insbesondere mit der Frage, warum er den rassistischen und antisemitischen Aussagen des Angeklagten nicht widersprochen habe. Rechtsanwalt David Hermann fragte den Angeklagten, ob er auch nicht eingreifen würde, wenn sich sein Sohn in zwanzig Jahren sozial völlig isolieren, rassistisch äußern, Militaria sammeln und in einem Schuppen mit schweren Metallteilen basteln würde: “Da müsste jeder normale Mensch hellhörig werden.” Der Rechtsanwalt verband damit einen Appell an alle Anwesenden: “Es gab die Anzeichen, wir dürfen sie nicht übersehen.”

Beklemmend waren die Aussagen des Zeugen bezüglich seines vierjährigen Sohnes. Im Umgang mit diesem habe sich der Angeklagte üblicherweise von einer völlig anderen Seite gezeigt, sei gelöst und gut gelaunt gewesen. Er schilderte jedoch eine Szene, in der der Sohn auf dem Bett des Angeklagten herumgesprungen sei, dies habe der Angeklagte sofort unterbunden. Rechtsanwältin Pietrzyk konfrontierte ihn mit dem mutmaßlichen Hintergrund der beschriebenen Strenge, mit der der Angeklagte auf dieses Springen reagiert habe: Unter dem Bett lagerte er zu diesem Zeitpunkt wohl schon Sprengstoff und Waffen. 

Im Anschluss wurde zunächst die Zeugin Karin D., eine ehemalige Kollegin und Freundin der Mutter des Angeklagten, und dann dessen ehemalige Grundschullehrerin Dagmar H. befragt. Beide beschrieben den Angeklagten als aufgewecktes, intelligentes Kind, das allerdings immer ein Einzelgänger gewesen sei. Während er in der Schule sehr introvertiert und ruhig gewesen sei, sei er im familiären Kreis lebhaft gewesen. D. schilderte, welche emotionale Belastung seine Krankheit im Jahr 2013 für die Mutter gewesen sei. Eindringlich habe sie die Mutter Claudia B. nach der Genesung des Angeklagten gewarnt, dass dieser nun wieder unter Leute gehen müsse und sie ihn aus ihrer Wohnung werfen solle, wenn er sein Leben nicht wieder selbst in die Hand nehme. Frau B. habe darauf verärgert reagiert.

Die menschenfeindlichen und antisemitischen Überlegungen Frau B.s, die im Abschiedsbrief anklingen und die die Zeugin der Presse entnommen habe, hätten sie sehr überrascht.

Als letzter Zeuge des vierten Verhandlungstages wurde der 29-jährige Martin H. angehört, der sich im Jahr 2010 während des Grundwehrdienstes eine Stube mit dem Angeklagten geteilt hatte. Er beschrieb ihn als schwierigen Charakter, der in der Hierarchie der Kompanie weit unten gestanden hätte, sich dagegen aber “mit Händen und Füßen gewehrt” hätte. Er selbst sei mit ihm aber recht gut ausgekommen. An spezifische rassistische oder rechte Positionen des Angeklagten könne er sich nicht erinnern. Schon in der polizeilichen Vernehmung merkte er aber von sich aus an, dass es sicher einmal zu antisemitischen oder homophoben Beleidigungen durch den Angeklagten gekommen sein könnte. Das sei in der damaligen Gruppe an der Tagesordnung gewesen. In der polizeilichen Vernehmung in den Wochen nach der Tat hatte der Zeuge den Angeklagten mit den Worten beschrieben, er halte ihn im Rückblick für einen “Klischee-Amokläufer”. Er präzisierte in der Verhandlung, dass er damit einen Menschen meine, dem man anmerkt, dass in seinem Leben etwas schiefgelaufen sei und der sich deshalb fatal entwickele.

Zum Abschluss des Verhandlungstages diskutierten die Vorsitzende Richterin und die Nebenklage, ob es machbar sei, dass die Anwälte der Nebenklage schon bis zum nächsten Montag Stellung zu einer umfassenden Liste fürs “Selbstleseverfahren” beziehen sollen, die die Vorsitzende angefertigt habe. Einige Vertreter*innen der Nebenklage bemängelten die knappe Zeit. Sie müssten die Stellungnahme mit ihren Mandant*innen klären, schließlich gehe es dabei auch um die Frage, welche Beweismittel nicht in der Hauptverhandlung der Öffentlichkeit präsentiert würden.

Hauptverhandlung gegen Stephan B. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Naumburg

4. Verhandlungstag (29. Juli 2020)

CN: Das nachfolgende Protokoll enthält explizit gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Aussagen und Ausdrücke.

Wir protokollieren die vollständige Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle. Wir versuchen dabei, so nah wie möglich am Wortlaut der Verhandlung zu bleiben, direkte Zitate sind durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Da es nicht zulässig ist, die Verhandlung mitzuschneiden, entsteht unser Protokoll auf Basis unserer Mitschriften aus dem Gericht. 

Einige Passagen haben wir bewusst gekürzt. So werden etwa Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte von Prozessbeteiligten oder Dritten verletzen könnten, nicht veröffentlicht. Zudem streichen wir in der öffentlich zugänglichen Fassung des Protokolls jene Passagen, die Details der Tat und Tatplanung beinhalten und deren Veröffentlichung eine Gefahr, etwa durch Nachahmer, darstellen könnte. Die entsprechenden Abschnitte werden mit “[XXX]” gekennzeichnet. In begründeten Ausnahmefällen können etwa Wissenschaftler*innen oder Journalist*innen die gestrichenen Passagen bei uns anfragen. 

Nachnamen werden ggf. abgekürzt. An Stellen, an denen uns unser Protokoll nicht präzise genug war, etwa weil Wortbeiträge unverständlich vorgetragen wurden, haben wir Auslassungen auf die gängige Weise “[…]” angegeben.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens setzt die Verhandlung pünktlich um 10 Uhr fort. Sie bittet die Justizwachtmeister, den Angeklagten B. künftig etwas später, nicht schon um 9:50 Uhr in den Saal zu führen, da ihr die rund zehn Minuten, die er so fotografiert werden könne, etwas zu lang erschienen.  

Die Vorsitzende stellt die gleiche Anwesenheit wie am Vortag fest. Lediglich für RA Sebastian Scharmer sei heute in Untervollmacht RAin Henriette Scharnhorst anwesend.

Die Vorsitzende bittet darum, die Zeugin Frau B. in den Saal hochzuholen. Sie teilt zum Ablauf des Verhandlungstages mit, dass der Zeuge Herr M. ein Attest eingereicht habe, dass er wegen seines Guillain-Barré-Syndroms nicht reisefähig sei. Sie habe die Krankheit gegooglet und ihr erschließe sich nicht, dass eine Reise definitiv ausgeschlossen sei. Sie wolle da noch einmal beim Arzt, der das Attest ausgestellt habe, nachhaken.

Der Strafsenat habe eine Selbstleseliste vorbereitet und die Vorsitzende bittet darum, dass dazu bis zur nächsten Woche Stellung genommen werde. Die Urkunden könnten für die Nebenkläger ggf. durch Dolmetscher übersetzt werden. Sie bittet die Nebenkläger und ihre Vertreter darum, dies selbst zu organisieren. Kosten würden übernommen. 

Befragung der Zeugin Claudia B. (Mutter des Angeklagten)

Um 10:04 Uhr wird Frau B. in den Saal geführt. Sie geht sehr langsam und gebückt. Die Vorsitzende belehrt Frau B. über ihre Pflichten als Zeugin und ihr Zeugnisverweigerungsrecht und befragt sie zu ihren Personalien. Claudia B. ist 55 Jahre alt und arbeitslos. Sie habe als Grundschullehrerin gearbeitet, wohne in B. und ist die Mutter des Angeklagten. Claudia B. macht als Verwandte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verlässt den Saal. Im Anschluss wird Hr. B. in den Saal gebracht.

Befragung des Zeugen Roland B. (Vater des Angeklagten)

Die Vorsitzende belehrt Herrn B. über seine Pflichten als Zeuge, sein Zeugnisverweigerungsrecht und befragt ihn zu seinen Personalien.

Roland Harry [undeutlich] B. ist 62 Jahre alt und Rundfunk- und Fernsehmechaniker. Er wohne in B. und ist der Vater des Angeklagten. Roland B. macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandter Gebrauch und verlässt den Saal.

Befragung der Zeugin Anne P. (Halbschwester des Angeklagten)

Frau B. wird hereingebeten, über ihre Pflichten als Zeugin und das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt und zu ihren Personalien befragt. 

Anne P. ist 31 Jahre alt und arbeitslos. Sie sei Elektroniker für Betriebstechnik, wohne in B. und ist die Halbschwester des Angeklagten, mit dem sie die gemeinsame Mutter teilt. 

Die Vorsitzende erklärt Anne P., dass ihre bereits gemachten Aussagen bei der Polizei im Verfahren nicht verwertet werden dürften, wenn sie hier ihre Aussage verweigere. Sie brauche also nicht den Gedanken zu haben, dass es ja ohnehin egal sei, ob sie nun aussage, da sie bereits mit der Polizei gesprochen habe.

Die Zeugin B. macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

RA Alexander Hoffmann schaltet sich ein und stellt sich Fr. B. als Vertreter zweier Nebenklägerinnen vor. Er weist Fr. B. daraufhin, dass deren Bruder die Tat ja gefilmt habe, es also nicht darum gehe, ihn zu belasten. Ihre Aussage würde aber den Betroffenen möglicherweise helfen. Die Vorsitzende entzieht RA Hoffmann das Wort. Zeuginnen dürften nicht beeinflusst werden und das wisse er eigentlich auch. Anne P. verlässt den Saal und die Vorsitzende bittet darum, deren Lebensgefährten in den Saal zu bringen. 

Befragung des Zeugen Mario S. (Ex-Freund der Halbschwester des Angeklagten)

Die Vorsitzende belehrt den Zeugen über seine Pflichten als Zeuge und befragt ihn zu seinen Personalien. Mario S. ist 31 Jahre alt, wohne in B., sei gelernter Konstruktionsmechaniker und arbeite derzeit als Monteur. Er gibt an, nicht mit dem Angeklagten B. verwandt oder verschwägert zu sein. Er habe mit dessen Schwester Anne P. eine längere Beziehung geführt und einen gemeinsamen Sohn. 

Eine RAin der Nebenklage möchte fürs Protokoll wissen, wer den Zeugen begleite. Seine Begleitung stellt sich als Frau S. vom Sozialen Dienst der Justiz vor. Sie hatte auch die Zeuginnen Claudia B. und Anne P. begleitet. Die Vorsitzende erläutert, dass sie den Ladungen aller Zeugen eine Telefonnummer des Gerichts beigelegt hatte, bei der sie Begleitung erfragen könnten, da so eine Aussage als Zeuge ja durchaus aufregend und belasten sein könne. Davon hätten offenbar alle außer Roland B. Gebrauch gemacht.

Die Vorsitzende befragt den Zeugen S. zu seinem Verhältnis zu Anne P. S. gibt an, dass der gemeinsame Sohn A. am 8. Januar 2016 geboren worden sei. Mit Anne P. sei er in etwa zusammen gewesen, bis der Sohn zwei Jahre alt wurde. Ihre Beziehung habe etwa vier bis fünf Jahre gedauert, also vermutlich 2013 begonnen. Genau könne er das aber nicht mehr sagen. Sie seien nun nicht mehr in einer Beziehung, seien aber sehr gut befreundet und hätten noch immer engen Kontakt, da ihnen das Wohl des Sohnes sehr am Herzen liege. Er hätte mit Anne P. auch nach der Trennung noch eine Weile zusammen gewohnt und sei Anfang 2019 ausgezogen.

Die Frage der Vorsitzenden, ob er Anne P. noch aus der Schulzeit kenne, beantwortet S. mit: “Nein, nicht dass ich wüsste.” Sie hätten sich vor 12 bis 13 Jahren kennengelernt. Zwar hätten sie wohl gemeinsam die Schule besucht, aber damals habe er sie nicht wahrgenommen. Welchen Schulabschluss Anne P. hat, wisse er nicht. Bis Anfang 2020 habe sie eine Umschulung gemacht, hätte dann auch eine Zusage für eine Stelle gehabt, die der Betrieb aber coronabedingt zurückgezogen habe. Seitdem sei sie arbeitslos.

Die Vorsitzende fragt S., was er über die Familie B. erzählen könne. S. berichtet, er habe die Mutter [Claudia B., Anm. democ.] und den Angeklagten B. vor etwa acht Jahren bei einem gemeinsamen Essen in der Weihnachtszeit kennengelernt. Damals sei er zum Essen eingeladen gewesen. Auch in der Beziehung sei er dann gelegentlich, meist am Wochenende, solchen Einladungen der Mutter gefolgt. Meistens hätten die Essen im Haus des Vaters stattgefunden. Es sei dort netter gewesen und der Sohn hätte später dort im Garten spielen können. Gekocht habe meist die Mutter, entweder im Haus ihres Ex-Mannes oder im Vorfeld in ihrer Wohnung. Zur Trennung der beiden [Claudia B. und Roland B., Anm. democ.] könne er nichts sagen. Diese habe stattgefunden, bevor er die Familie kennengelernt habe und es sei nicht darüber gesprochen worden. Nach “dem Vorfall” [dem Anschlag, Anm. democ.] wohne Claudia B. wieder bei ihrem geschiedenen Mann. S. finde das ganz gut, er hätte sie in der Situation auch nicht allein gelassen. Die Vorsitzende möchte wissen, was Anne P. über ihre Familie erzählt habe. Es sei doch üblich, dass man sich in einer Beziehung über die “Zeit, die vorher war”, unterhalte. S. sagt, sie hätten nicht groß über ihre Familie geredet. Zwar habe es keine große Distanz zur Familie gegeben, gesprochen hätten sie aber eher über sich selbst. Anne P. hätte ihm lediglich manchmal erzählt, wenn Claudia B. nach Hause gekommen und sich geärgert habe. Sie sei nämlich oft wegen ihrer Arbeit als Grundschullehrerin gestresst gewesen. Das könne er, S., gut verstehen, er sei nämlich auch nicht ganz einfach in der Schule gewesen. Die Vorsitzende fragt, ob Claudia B. mit ihrer Arbeit unzufrieden gewesen sei. S. verneint das. Claudia B. habe im Gegenteil sogar sehr viel positives erzählt. Sie habe davon berichtet, wie sich die unterschiedlichen Kinder entwickeln würden und wie toll das sei. Sie habe nicht nur gemeckert, betont er. Die Vorsitzende bittet ihn, von Claudia B. zu erzählen. S. sagt, sie sei unterschiedlich gewesen, “je nachdem, wie es so lief”. Sie sei kein optimistischer oder pessimistischer Mensch gewesen, “eher realistisch”. Sie habe im Moment gelebt. Wenn einmal etwas schlecht gelaufen sei, habe sie gesagt: “Ist egal, ist vorbei.” Sie sei nicht so ein negativer Mensch gewesen.

Wie Roland B. gewesen sei, will die Vorsitzende wissen. S. sagt, er würde ihn schon fast “arbeitswütig” nennen. Er arbeite bei Pÿur. Vorher habe er schon beim RFD, dem Rundfunkdienst, in Eisleben gearbeitet und sei dann übernommen worden. Von der Firma Pÿur kenne S. den Standort nicht. Roland B. sei oft gestresst gewesen, habe sich aber Zeit für Claudia B. oder den Sohn genommen. Er sei nicht optimistisch oder pessimistisch gewesen. S. wisse auch nicht, wie er ihn beschreiben solle. Die Vorsitzende fragt, ob er eher verschlossen gewesen sei. S. antwortet, Roland B. sei eher ruhig gewesen und sei beispielsweise nicht wütend geworden, wenn mal etwas falsch gelaufen sei. Er sei aber schon ein aufgeschlossener Mensch gewesen.

Wie es finanziell bei der Familie ausgesehen habe, wisse er nicht, antwortet S. auf die entsprechende Frage der Vorsitzenden. Es sei Claudia B. und Roland B. nicht schlecht gegangen, “aber besser geht’s immer.” Claudia B. habe in einem Plattenbau gewohnt, Roland B. in dem früheren gemeinsamen Haus. Das sei nicht groß, aber auch nicht klein und habe einen Garten. 

Von der erweiterten Familie wisse S. nichts. Bei Familienfeiern seien immer nur Claudia B., Roland B., Stephan B., Anne P. und manchmal er selbst anwesend gewesen. Zu einer Schwester [vermutlich Claudia B.s, Anm. democ.] habe es manchmal Kontakt gegeben, weil deren Garten neben einem Kleingarten, den Claudia B. angemietet hatte, gelegen habe. 

Freunde von Roland B. oder Claudia B. kenne er nicht, sagt S. Claudia B. habe gelegentlich von einer Kollegin erzählt, “mit der sie geschwatzt hat.” Sie sei außerdem manchmal bei Treffen gewesen, er wisse nicht, ob es sich dabei um Dates gehandelt habe. Sie hätte sich jedenfalls gelegentlich auch mit Männern getroffen. Von anderen Kontakten wisse er nichts, man habe sich aber eher auf die Familie konzentriert.

Die Vorsitzende fragt, wann S. den Angeklagten B. kennengelernt habe. S. sagt, der Kontakt habe eigentlich nur aus knappen Begrüßungen bestanden. Am Anfang hätten sie fast gar nicht gesprochen, später dann kleinere Gespräche über S.’ Sohn geführt. Die Vorsitzende will wissen, über was man sich in der Familie denn, etwa beim Essen, unterhalten habe. S. sagt, über den Alltag, über das, was in den Medien gekommen sei oder über Corona. Die Vorsitzende sagt, dass es Corona ja erst seit Anfang des Jahres gebe. S. lacht und sagt: “Stimmt, mein Fehler.”

Stephan B. sei sehr zurückhaltend und “für sich” gewesen. Als Anne P. und er selbst ihn etwa einmal gefragt hätten, ob er zu einem Treffen mit Freunden mitkommen wolle, habe er geantwortet: “Das sind eure Freunde, nicht meine.” S. habe den Eindruck gehabt, B. habe sich zwar schon mit ihnen “abgegeben, aber nicht so richtig.” Beim Essen sei also nur über belanglose Dinge gesprochen worden, will die Vorsitzende wissen. S. bejaht das.

Es sei auch vorgekommen, dass B. beim Essen aufgestanden und weggegangen sei, weil er sich geärgert habe. Er habe S. auch wegen dessen Übergewicht geärgert. Er habe oft nicht gewusst, ob das ein Necken oder ein richtiges Ärgern gewesen sei, sagt S. Beim Essen habe es zwei Varianten gegeben: Entweder B. sei dabei gewesen, aber schnell weggegangen und habe sich an seinen Computer gesetzt oder er habe noch länger dabei gesessen, aber nur ab und zu einmal Kommentare abgegeben.

“Mochten Sie Herrn B.?”, fragt die Vorsitzende. S. überlegt eine Weile. “‘Mögen’ ist jetzt Ansichtssache”, antwortet er. Er habe ihn nicht gehasst, aber sei sich selbst nicht sicher gewesen, ob er ihn möge, vor allem da B. immer wieder versucht habe, ihn zu ärgern. Die Vorsitzende fragt, ob es Streit gegeben habe. S. sagt, es habe ein- bis zweimal Auseinandersetzungen gegeben. B. habe sich mit seiner Mutter gestritten und sei sehr aufgebracht gewesen. Als er, S., etwas zur Schlichtung gesagt habe, habe B. ihn mit lauter Stimme angefahren und gesagt, er solle verschwinden. Die Vorsitzende will wissen, was denn Anne P. dazu gesagt habe. S. sagt, sie habe dazu nicht viel gesagt, habe ihm allerdings einmal erzählt, dass Claudia B. ungerecht in der Behandlung der beiden Kinder gewesen sei. Sie hätte Stephan B. stets bevorzugt und sie selbst, Anne P., habe immer “die Schimpfe” bekommen.

Die Vorsitzende fragt S., was er über die Studienzeit B.s in Magdeburg und Halle erzählen könne. S. sagt, das sei schwierig. In Magdeburg habe B. ja eine eigene Wohnung gehabt, damals habe man ihn wenig gesehen. Er, S., hätte ihn einmal gefragt, was er studiere, aber daraus sei nur ein fünfminütiges Gespräch entstanden und er habe nur die Hälfte verstanden, da B. von Chemie-Fachwissen gesprochen habe.

Die Vorsitzende hält S. eine Aussage aus dessen Vernehmung vom 16. Oktober 2019 vor. Damals habe S. laut der Akten gesagt: “Ich würde ihn als Einzelgänger beschreiben.” S. bestätigt das. Das BKA habe ihn gefragt, ob er ihn so beschreiben würde und das habe einfach gepasst. Von Claudia B. seien allerdings Versuche ausgegangen, ihn aus diesem Einzelgängertum herauszuholen. Sie hätte S. und Anne P. gebeten, Stephan B. mit rauszunehmen, da er größtenteils zuhause gewesen sei. Ein paar Mal habe sich B. auch darauf eingelassen und sei etwa “zu Biergetränken” mitgekommen. Irgendwann habe er sich aber auch dort distanziert. Die Vorsitzende fragt, ob S. einen Freund von B. kenne. “Ich kenne niemanden, den er als Freund bezeichnet hat.”, antwortet S.

“Kennen Sie Herrn M.?”, fragt die Vorsitzende. S. bejaht, das sei ein guter Freund von ihm, S. Herr M. soll etwas mit B. unternommen haben, sagt die Vorsitzende. S. sagt, das sei gut möglich, er wisse aber nichts davon. “Stichwort Metalldetektor”, sagt die Vorsitzende. “Das kann sein, aber da besteht ja keine Pflicht, mir das zu sagen.”, erwidert S. Einige Menschen im Saal lachen, die Vorsitzende gibt S. Recht und fragt, ob es denn ein Ereignis gegeben habe, wegen dem S. und B. nichts zusammen unternommen hätten. S. bestätigt, dass es ein Ereignis gegeben habe, er selbst könne sich allerdings nicht mehr daran erinnern, da er sehr betrunken gewesen sei. Er könne es nur so berichten, wie es ihm erzählt worden sei: Demnach habe es bei einer Geburtstagsfeier eines Freundes einen Streit zwischen B. und einem anderen Kumpel gegeben. B. habe dann ein Messer gezogen. Die Vorsitzende fragt, ob dieser andere Kumpel ein Max gewesen sei. “Max F., ja.”, bestätigt S.

“Pflegte Herr B., ein Messer mit sich zu führen?”, fragt die Vorsitzende. S. antwortet, wenn dem so gewesen sei, habe er nichts davon gewusst. Auf seinem Regal habe allerdings ein Bundeswehr-Messer oder so etwas ähnliches gelegen. Ob ihm noch etwas im Zimmer aufgefallen sei, will die Vorsitzende wissen. S. sagt, es sei ein ganz normales Zimmer gewesen. B. habe alte Bundeswehrsachen gehabt. Ein Schwert an der Wand, nach dem ihn die Vorsitzende fragt, sei ihm nie aufgefallen. 

Wenn er bei der Mutter gewesen sei, habe B. die Zeit vorm Computer verbracht. Auch beim Vater sei er viel am Computer gewesen, manchmal aber auch im Schuppen. Er, S., habe gewusst, dass B. dort mit Metall gebastelt habe. Weil er selbst ja Konstruktionsmechaniker sei, habe er das mitbekommen. Einmal hätte B. ihm eine Presse, die er aus einem Wagenheber und ein paar Metallteilen gebaut hatte, gezeigt. Für was diese gewesen sei, habe aber er nicht gesagt.

Die Vorsitzende fragt S., wie er die Erkrankung B.s, wegen der dieser nach eigener Aussage sein Studium abgebrochen hatte, erlebt habe. S. sagt, das sei eine schwere Zeit gewesen. B. habe eine Entzündung gehabt, “ich glaube der Bauchspeicheldrüse”. Seine Mutter sei dann fast jeden Tag bei ihm gewesen und habe sich große Sorgen gemacht. Auch der Vater sei oft bei B. gewesen. Er selbst, S., sei nie im Krankenhaus gewesen, um B. zu besuchen. Seine damalige Freundin Anne P. habe Stephan B. ein paar Mal besucht. Wann das alles gewesen sei, wisse er nicht mehr genau, es habe zeitlich aber definitiv vor der Geburt seines Sohnes gelegen. “Was wurde Ihnen denn gesagt, was er hatte? Sie sagen ‘Bauchspeicheldrüse’, meines Wissens war es ein Magendurchbruch.”, sagt die Vorsitzende. S. sagt, das wisse er nicht mehr genau, es sei ihm aber auf jeden Fall gesagt worden, dass es potentiell lebensbedrohlich sei. Wie lange die Erkrankung angedauert habe, könne er nicht sagen. Er habe sich, “ehrlich gesagt”, auch nicht wirklich dafür interessiert und nur “Gute Besserung” gewünscht.  

Die Vorsitzende fragt, ob es ein Thema in der Familie gewesen sei, wie sich die Zukunft B.s weiterentwickeln würde. S. sagt, während des Studiums habe es darüber keine Gespräche gegeben. Später habe Roland B. versucht, Stephan B. Arbeit zu besorgen. Claudia B. habe Anne P. und ihn, S., gefragt, ob sie B. nicht “ein bisschen reinreden” könnten. Dass B. auch ein psychisches Problem haben könnte, sei nicht besprochen worden. Er wisse noch, das B. manchmal Schmerzen gehabt habe, wenn das Wetter schlecht gewesen sei, aber mehr könne er dazu nicht sagen. Ob es Streit nach dem Motto “Reiß dich mal zusammen” gegeben habe, fragt die Vorsitzende. S. erinnert sich an einen Streit zwischen Stephan und Roland B. Der Vater habe gewollt, dass sich Stephan B. Arbeit sucht. Dieser habe gewollt, dass ihn sein Vater in Ruhe lässt. Es habe dann kurzes Geschrei gegeben, ehe beide auseinandergegangen seien. Bei der Mutter habe es im Gegensatz dazu eher keinen Streit gegeben.

Die Vorsitzende sagt, dass gestern ein Brief der Mutter, Claudia B., verlesen worden sei, in dem durchklinge, dass irgendwie andere Schuld an dem Geschehenen sein könnten. “Was können Sie dazu sagen?”, fragt sie S. Dieser sagt, er habe den Brief gelesen und wisse auch, in welchem Zustand Claudia B. gewesen sei, als sie diesen verfasste. Er sei sehr geschockt gewesen, sowohl von dem Inhalt des Briefes als auch von der Situation. “Waren Sie am 9. Oktober bei Frau B.”, will die Vorsitzende wissen. S. bejaht das. Er sei an diesem Tag [dem Tag des Anschlags, Anm. democ.] arbeiten gewesen und habe abends mit Kopfhörern einen Film gesehen oder Musik gehört. Er habe dann gegen halb neun bemerkt, dass er Anrufe eines guten Freundes verpasst habe. Dieser habe ihm dann gesagt, was passiert sei. Er, S., habe dann Kontakt mit Anne P. aufgenommen. Claudia B. sei zu diesem Zeitpunkt schon im Krankenhaus gewesen.

Ob er vorher nicht von dem Anschlag in den Nachrichten gehört habe, fragt die Vorsitzende. S. sagt, er gucke, wegen der Werbung und weil er mit dem Programm nicht zufrieden sei, kein Fernsehen. Er habe an dem Tag auch sonst wenig mitgekriegt. 

Die Vorsitzende fragt, ob Stephan B. Interesse an Waffen gehabt habe. S. sagt, im Zimmer habe er “Bundeswehrkram” gehabt: Das erwähnte Messer, einen Helm und Patronenhülsen, die er mit seinem Metalldetektor gefunden hatte. 

Ob er Angst vor B. gehabt habe, beispielsweise in der Situation mit dem Messer, fragt die Vorsitzende. S. verneint das, er könne sich an diese Situation ja auch nicht mehr erinnern. Er habe B. aber für eine Bedrohung gehalten. B. habe sich gern bedrohlich aufgeführt und sei  Fremde etwa einmal mit aggressiver Miene angegangen. Die Vorsitzende hakt nach, was das für eine Situation gewesen sei. 

S. schildert, dass Anne P., Stephan B. und er selbst in Klostermansfeld einkaufen gewesen seien, weil Claudia B. sie darum gebeten hätte. Vor einer Pizzeria hätten sich dann zwei Männer in einer anderen Sprache unterhalten, er wisse leider nicht, in welcher. B. hätte diese dann aggressiv angebrüllt, dass sie in Deutschland Deutsch reden sollten. Das sei bedrohlich gewesen. Anne P. und er, S., hätten sich sofort distanziert und B. später gefragt, was dieses Verhalten solle. Darauf habe B. nur geantwortet, dass die Männer eben Deutsch reden sollten. 

Die Vorsitzende fragt S., ob B. sich um den im Januar 2016 geborenen Sohn gekümmert habe. S. sagt, B. habe sich nicht allein gekümmert, aber “mit aufgepasst”. Er habe in diesen Situationen eine ganz andere Seite B.s kennengelernt: “Ich habe ihn nie wirklich oft lächeln sehen, aber wenn er mit meinem Jungen gespielt hat, dann schon.”

Die Vorsitzende hakt nach, warum B. nicht aufgepasst habe. Als arbeitsloser, alleinstehender Onkel hätte er doch eine Hilfe darstellen können. S. sagt, Anne P. und er selbst, hätten das B. vorgeschlagen. Sie hätten ihren Sohn A. auf jeden Fall in seine Obhut gegeben, mit dem Sohn sei er ganz anders gewesen, “nicht so reglos”. B. habe aber abgelehnt, da er sich die Kinderbetreuung nicht zugetraut habe. 

Die Vorsitzende fragt, ob es Gespräche über Politik gegeben habe oder ob S. sonst etwas zur politischen Einstellung des Angeklagten sagen könne. S. antwortet, es sei mal über die “Flüchtlingskrise” gesprochen worden. Er würde aber nicht sagen, dass man von diesem Thema auf die politische Meinung schließen könne, da er auch Leute kenne, die “definitiv nicht so eine Meinung haben”, die sagen würden, dass “da etwas falsch” laufe. B. habe gesagt, dass die Flüchtlinge alle nach Deutschland kämen und dass das falsch laufe. “Hat er gesagt, dass man Menschen töten müsse? Politiker, zum Beispiel Frau Merkel?”, fragt die Vorsitzende. S. sagt, daran könne er sich nicht erinnern. Die Vorsitzende fragt, wie sich die anderen Familienmitglieder bei diesem Thema verhalten hätten. Claudia und Roland B. hätten den Fernseher ausgemacht, wenn es dort um Flüchtlinge gegangen sei und das Thema vermieden, sagt. S. Anne P. habe gesagt, dass sie die Politik auch nicht richtig findet, aber B. sie in Ruhe lassen solle. Sie habe das gesagt, weil Claudia B. und Stephan B. bei dem Thema schnell laut geworden seien. Sie hätten bei dem Thema der Flüchtlingskrise eine andere Meinung gehabt und seien aneinander geraten. Ab und zu hätte Claudia B. ihrem Sohn allerdings auch zugestimmt.

Die Vorsitzende fragt, wie es denn mit dem Alkoholkonsum Stephan B.s ausgesehen habe. S. sagt, B. habe früher auch mal mitgetrunken. Er könne sich noch erinnern, wie B. einmal richtig betrunken gewesen sei. Da habe habe er wie jeder andere Betrunkene gewirkt. Nach seinen gesundheitlichen Problemen und dem Krankenhausaufenthalt habe er allerdings gar nicht mehr getrunken. Die Vorsitzende fragt, ob B. in der Situation mit dem Messer betrunken gewesen sei. S. sagt, das wisse er nicht. Er selbst könne sich nicht mehr erinnern und habe über die Situation nur mit Herrn K. gesprochen, aber nicht mit B.

Seine Mutter habe höchstens abends mal ein Glas Rotwein oder Sherry getrunken, sei aber nie betrunken gewesen. 

Die Vorsitzende fragt nach dem Drogenkonsum Stephan B.s. “Ist mir nichts bekannt.”, antwortet S. Auch zu dem 3D-Drucker B.s, nach dem ihn die Vorsitzende fragt, könne er nichts sagen.

“Hat er mal etwas gesagt, warum er nicht arbeiten geht?”, fragt die Vorsitzende S. Der antwortet, B. habe gesagt, er sei nicht damit einverstanden für diesen deutschen Staat zu arbeiten. Es sei alles ungerecht: “Lohnverteilung, Arbeiterklasse, all diese Sachen”. Die Vorsitzende fragt, ob B. das Gefühl gehabt habe, dass seine Eltern, S. oder Anne P. immer ärmer würden. S. sagt, das wisse er nicht. Die Eltern hätten aber keine Probleme gehabt und auch Anne P. habe zwar nicht viel gehabt, sei aber dennoch zufrieden gewesen. 

Die Vorsitzende fragt, ob die Familie B. in der Haft besuche. S. berichtet, dass Anne P. ihn nicht besuchen wolle, da sie “verärgert” sei, “dass er das gemacht hat” und weil sie den Anblick ihres Bruders nicht ertragen könne. Sie wolle mit ihm nichts mehr zu tun haben. Die Eltern würden den Kontakt hingegen suchen, würden B. besuchen und auch mit ihm telefonieren.

Wie Anne P. die Tat am Tag der Tat kommentiert habe, will die Vorsitzende von S. wissen. Der sagt, Anne P. habe direkt gesagt, sie könne die Tat nicht gutheißen, finde sie “absolut scheiße” und könne es nicht verstehen. […]

Stephan B. habe seine Ablehnung gegenüber Flüchtlingen und Juden vorher nicht direkt ausgedrückt. Er, S., habe das für Gerede gehalten. Er könne sich aber noch an die Aussage “Die Juden sind schuld.” erinnern. Er habe damals nicht gewusst, ob das ein “Jux” oder ernst gemeint gewesen sei. Die Vorsitzende fragt S., ob er oder jemand anderes aus der Familie B. widersprochen habe. S. verneint das. Er habe sich aus diesen Gesprächen herausgehalten, er habe nicht mitdiskutieren wollen. Wenn es Diskussionen darüber gegeben habe, dann meist mit der Mutter, die meistens anderer Meinung gewesen sei.

Die Vorsitzende fragt nach, ob S. auch nicht widersprochen habe, wenn sein kleiner Sohn dabei gewesen sei. S. sagt, dann habe es eigentlich nie andere Themen als den Sohn gegeben.

Die Vorsitzende fragt die anderen RichterInnen, ob sie Fragen haben. Richterin Astrid Bohde fragt, ob S. sich Gedanken gemacht habe, was aus B. werden könnte. S. sagt, er habe sich nicht genauer mit dieser Frage befasst, aber gedacht, dass B. erst seiner Mutter auf der Tasche liegen werde und dann, “wenn die nicht mehr ist”, dem Staat.

Bundesanwalt Kai Lohse fragt S., ob er sich erinnern könne, was B. am Computer gemacht habe. S. antwortet, er könne sich nur erinnern, dass B. in “so Foren” aktiv gewesen sei oder “mal irgendwelche Spiele” gespielt habe. Es habe sich dabei um Strategiespiele oder Ego Shooter gehandelt. Er selbst spiele so etwas auch manchmal, weil es ihm Spaß mache. Lohse fragt, ob das dann nicht ein gemeinsames Thema gewesen sei, über das sie sich hätten unterhalten können. S. bestätigt das. Da sie aber nicht dieselben Spiele gespielt hätten, hätten sie nur einmal kurz darüber gesprochen. 

Lohse hält S. eine Aussage aus seiner Vernehmung vor, in der er gesagt habe, dass B. ihm einmal gesagt habe, er bilde sich weiter. “Wissen Sie, was er da gemeint hat?”, fragt Lohse. S. verneint das.

Lohse fasst zusammen, dass B. auf der einen Seite gesagt habe, dass er sich nicht um Arbeit kümmere, weil man da zu wenig verdiene und auf der anderen Seite, dass er sich bewusst nicht gegenüber dem Staat “einbringen” wolle. S. sagt, dazu könne er nichts sagen. Sie hätten versucht, mit ihm über Arbeit zu reden aber irgendwann gedacht: “Okay, dann lassen wir es.” Lohse sagt, es könne ja sein, wenn so etwas passiert, dass man sich frage: “War da was? Wie ist das abgelaufen?” S. schweigt und sagt dann, er wisse nicht, was er dazu sagen solle. Lohse sagt, B. habe vor Gericht geschildert, wie er tagsüber Waffen gebastelt habe. Ob S. einmal darüber nachgedacht habe, ob es da Anzeichen gegeben habe, will Lohse wissen. S. sagt, er wisse nicht, wie es da für ihn Anzeigen gegeben haben sollte. B. habe die Waffen ja tagsüber im Schuppen seines Vaters gebastelt. […]

“Wie haben sie das [die Tat, Anm. democ.] selbst empfunden?”, fragt Lohse. S. antwortet, er wisse es nicht. Er sei schockiert gewesen und wisse bis heute nicht, wie er darüber reden solle. Er hätte im Leben nicht erwartet, dass so etwas passieren würde. 

Lohse sagt, er verstehe, dass das schwer sei und es gehe ihm nicht darum, S. etwas vorzuwerfen. Er frage sich aber, ob es aus S. Perspektive etwas gäbe, wo er sich heute denke, da hätte jemand aus dem Umfeld eingreifen müssen. S. sagt, das sei eine schwierige Frage. Er könne nur für sich selbst sprechen und wisse es nicht. Für die Familie könne er diese Frage nicht beantworten.

Verteidiger RA Hans-Dieter Weber fragt, ob Stephan B. in S.’ Freundeskreis auf Ablehnung gestoßen sei, wenn S. ihn zu Treffen mitgenommen habe. S. verneint das. Seine Freunde seien sehr offen. Einige seien B. gegenüber skeptisch gewesen, aber Abgrenzung habe es nicht gegeben. Der Rückzug sei allein von B. selbst ausgegangen.

RA Erkan Görgülü fragt S., ob die Internetseiten, auf denen sich B. bewegt habe, deutsch- oder englischsprachig gewesen seien. S. sagt, das könne er nicht beantworten, er sei zu weit weg vom Computer gewesen. 

RA Görgülü will wissen, wie Claudia B. auf Stephan B.s Aussagen über Juden reagiert habe. S. sagt, sie habe es nicht gutgeheißen. RA Görgülü hakt nach, was das bedeute: S. habe bei der Polizei gesagt, Claudia B. habe etwa “Stephan, lass das” gesagt. RA Görgülü fragt, ob das eine alibimäßige Äußerung nach dem Motto “Lass das, das macht man nicht” oder ein entschiedenes “Lass das, das ist falsch” gewesen sei. S. sagt, das sei unterschiedlich gewesen. Meist sei es eher ein “Was soll das?” gewesen, teils habe sie aber auch energischer widersprochen.

RAin Pietrzyk fragt nach Herrn M., der ein guter Freund S.’ sei und will wissen, ob S. mit diesem einmal länger verreist gewesen sei. S. verneint das. M. habe ja eine Nervenkrankheit. Ein Bein sei betroffen, er wisse aber, dass die Krankheit auch schnell tödlich ausgehen könne. S. überlegt eine Weile. Er glaube, M. habe die Krankheit seit letztem Jahr, sagt er dann. RAin Pietrzyk sagt, er brauche nicht zu spekulieren.

Sie sagt S., B. habe in der Haft Briefe geschrieben und sie lese ihm, S., nun einmal die Namen der Kontakte vor und wolle wissen, ob er diese kenne: Maximilian Z. aus Cottbus, Sarah B. aus Helbra, K. J. aus Aschersleben, Andrea U. aus Halle und Viktoria Sch. aus Bernburg. S. sagt, er kenne all diese Namen nicht. […]

RAin Pietrzyk fragt S. nach der Presse, die B. aus Metallteilen gebaut hatte und wo S. diese gesehen habe. S. sagt, das sei in Helbra [Wohnort des Vaters, Anm. democ.] gewesen. Da gebe es doch einen Garagenkomplex, fragt RAin Pietrzyk. S. sagt, er würde es eher Schuppen nennen. Es seien zwei Schuppen. In beiden sei er jeweils einmal drin gewesen. In dem einen habe es eine Tischkreissäge gegeben, in dem anderen habe viel altes Werkzeug auf dem Tisch gelegen.

RAin Pietrzyk fragt, ob sich der Angeklagte sportlich betätigt habe. S. sagt, B. habe “so ein Fitnessgerät” gehabt, er wisse nicht, wie das heißt. Damit habe B. jedenfalls Klimmzüge, Sit-Ups und Liegestütze gemacht, vermutlich so ab 2014.

RAin Pietrzyk fragt, ob Anne P. nach der Tat ein Schreiben vom Angeklagten bekommen habe, eventuell auch durch Dritte übermittelt. S. sagt, das sei ihm nicht bekannt.

RAin Pietrzyk lässt sich von S. bestätigen, dass er die Familie etwa einmal die Woche sehe. Sie fasst ihren bisherigen Eindruck zusammen: “Sie sehen sich einmal die Woche, essen zusammen, aber sprechen eigentlich über nichts.” S. sagt dazu nichts. RAin Pietrzyk fragt, ob die Stimmung manchmal besser geworden sei, wenn der Angeklagte den Esstisch verlassen habe. “Um ehrlich zu sein: Ja.”, antwortet S.

RAin Pietrzyk fragt, ob S. den Abschiedsbrief seiner “Ex-Schwiegermutter” gelesen habe. S. sagt, er habe ihn bis zur Stelle gelesen, an der es schwierig wurde, die Handschrift zu entziffern. Erinnern könne er sich aber nicht gut. Er habe ihn sich nicht eingeprägt, sondern sich eher um Anne P. gekümmert. RAin Pietrzyk fragt, ob der Brief später noch einmal thematisiert worden sei. S. sagt, Anne P. und er hätten nicht noch einmal darüber geredet. Wie das innerhalb der Familie aussehe, könne er nicht sagen. 

RAin Pietrzyk will wissen, ob sich der Angeklagte mit ihm, S., über das Attentat von Christchurch unterhalten oder ihm gar Dokumente dazu übergeben habe. “Nein, nicht dass ich wüsste.”, antwortet S.

“Wissen sie, dass Frau P. mal ein Messer für Herrn B. an ihre Adresse geliefert bekommen hat?”, fragt RAin Pietrzyk. S. sagt, das wisse er nicht.  

“Wissen sie, ob die Mutter eine SIM unter falschem Namen angemeldet hat?”, fragt RAin Pietrzyk weiter. Auch das verneint S.

“Wissen sie, ob eine Freundin der Mutter dieser mal gesagt hat, dass ihr Sohn bei einem NPD-Treffen anwesend gewesen sein soll?”, fragt RAin Pietrzyk. Wieder sagt S., das wüsste er nicht.

RAin Pietrzyk will wissen, ob Claudia B. wohl in der Lage sei, einen USB-Stick zu verschlüsseln. S. sagt, das glaube er eher nicht. Vielleicht könne sie es aber, wenn sie sich im Internet ein Programm dazu raussuchen würde, so wie auch er es tun würde. 

Ob Musik im Hause B. gehört wurde, fragt RAin Pietrzyk. S. bejaht das. Stephan B. habe allerdings nicht wirklich Musik gehört, das sei eher von Claudia B. ausgegangen. RAin Pietrzyk fragt, ob die Musik über ein Tablet abgespielt worden sei. S. antwortet, für den Jungen [seinen Sohn A., Anm. democ.] sei Musik vom Tablet oder Rechner abgespielt worden. RAin Pietrzyk fragt nach Musik der Bands “Frei.Wild” und “Böhse Onkelz”. S. sagt, diese Musik habe Claudia B. einmal von Anne P. bekommen.  

RAin Pietrzyk sagt, ihre Mandantin möchte eine Frage direkt an den Zeugen stellen. Die Nebenklägerin bedankt sich auf Englisch für das Kommen S.’. Ihre Aussage wird durch den Dolmetscher übersetzt. Sie verstehe, dass das, was der Angeklagte getan habe, für S. und seine Familie nicht leicht sei. Sie fragt, wie S. das Geschehene seinem Sohn A. erklären werde. S. sagt, das sei eine Frage, die er sich selbst noch jeden Tag stelle. Die Nebenklägerin sagt, sie sehe die Dinge im Zusammenhang. Als B. den Menschen in der Pizzeria angeschrieben habe, habe man gesehen, dass er der Mensch werden würde, der er heute sei. Sie fragt: “Wie würden Sie ihren Sohn davon abhalten, so zu werden, wie der Angeklagte ist, was hoffentlich nie passieren wird?” S. überlegt. Momentan habe er auf diese Frage keine Antwort, das sei sehr schwierig. Er habe darüber schon nachgedacht, aber bis jetzt noch keine Antwort gefunden. 

RA Mark Lupschitz fragt S., ob er Englisch spreche. Der antwortet, er könne sich, wenn es sein müsste, über das Nötigste mit einem Engländer verständigen. Ob er sich erinnern könne, dass der Angeklagte Englisch gesprochen habe, fragt RA Lupschitz. S. verneint das.

RA Lupschitz fragt, ob das Vokabular in den berichteten Situationen [in denen sich B. rassistisch oder antisemitisch geäußert haben soll, Anm. democ.] unangemessen gewesen sei. S. sagt, es sei schon unangemessen gewesen. RA Lupschitz fragt nach Vorlieben B.s bei Computerspielen. S. sagt, dazu wisse er nichts.

RA Lupschitz liest eine Stelle aus dem Abschiedsbrief Claudia B.s vor, in der es mutmaßlich um den weniger gewordenen Kontakt zu ihrem Enkel A. geht. “Das klingt nach Entfremdung. Können Sie das erklären?” S. sagt, sie hätten viel zu tun gehabt und Anne P. sei mit ihrer Umschulung sehr beschäftigt gewesen. Sie hätten daher die wöchentlichen Besuche am Wochenende abgebrochen. Das habe aber keinen bestimmten Grund gehabt, sondern sei eher eine Art Pause gewesen. Claudia B. habe sich auch gemeldet und gesagt: “Ihr meldet euch ja gar nicht mehr.” RA Lupschitz will wissen, ob S. mit Claudia B. über den Abschiedsbrief gesprochen habe. S. verneint. Er wolle den Zustand der Mutter dadurch nicht noch verschlechtern.

RAin Dr. Kati Lang fragt, ob S. mitbekommen habe, dass Claudia B. Englisch gelernt hätte. S. sagt, er wisse, dass sie an der Schule eine Art Ausbildung in dieser Richtung gemacht hätte. “Haben sich der Angeklagte und Frau B. auf Englisch unterhalten?”, fragt RAin Lang. S. sagt, in seiner Anwesenheit hätten sie das nicht getan. Auch die Frage, ob er wisse, dass Stephan B. seiner Mutter Schriftstücke auf Englisch gegeben habe, verneint S.

RAin Lang fragt, ob sich über Wahlen unterhalten wurde und ob es sinnvoll sei, wählen zu gehen. S. sagt, das sei passiert, aber es sei eher darüber gesprochen worden, “ob Frau Merkel jetzt für eine weitere Amtszeit geeignet ist oder so. Nichts schlimmes.” RAin Lang sagt, sie würde vielleicht erwarten, dass Claudia B. als Ethiklehrerin eine klare Meinung zum Wählen habe. S. sagt, er gebe zu, dass er nicht wählen gehe. Claudia B. habe versucht, ihn zu überzeugen, doch wählen zu gehen.

“Ist Ihnen bekannt, dass sich der Angeklagte gegenüber Herrn M. rassistisch geäußert hat?”, fragt RAin Lang. S. sagt, er unterhalte sich mit M. nicht wirklich über den Angeklagten.

RA Gerrit Onken bezieht sich auf S.’ Schilderung, dass er teils Necken und Ärgern in Bezug auf sein Gewicht nicht habe unterscheiden können. Er bittet ihn, den Unterschied zu beschreiben. S. sagt, Necken würde er unter Freunden machen, da sei klar, dass es nur Späße seien. Bei B. sei er sich da nicht so sicher gewesen. RA Onken fragt, was B. denn gesagt habe. S. antwortet, das wisse er nicht. Das gehe “da rein und da raus”. Eine verletzende Wirkung habe es nach einiger Zeit aber gehabt. Zur Rede gestellt habe er B. deswegen nie.

RA Onken fragt, ob S. mit Anne P. darüber gesprochen habe, was den Angeklagten reite, so mit ihm zu sprechen. S. sagt, er wolle Anne P. zitieren: “Er ist schwierig.” Er, S., habe das so hingenommen und für sich gut sein lassen.

RA Onken fragt, wie B.s Habitus bei diesen Äußerungen gewesen sei, ob er etwa gelacht oder geschrieben habe. S. sagt, es seien nur ein paar Worte und ein anschließendes “schäbiges Grinsen” gewesen.

Ob B.s Aussagen selbstgefällig gewesen seien, fragt RA Onken. “Manchmal ja, manchmal nein.”, antwortet S. Er habe das Gefühl gehabt, dass B. ihn provozieren wollen. Darauf dass das nicht gelungen sei, habe B. aber nicht groß reagiert.

RA Onken sagt, “nichts schlimmes” [S.’ Beurteilung der politischen Gespräche in der Familie, Anm. democ.] sei ja eine Wertung. Er wolle aber von S. noch einmal ohne Wertung hören, was in der Familie so politisches gesagt worden sei. S. sagt, es sei diskutiert worden, ob Frau Merkel “noch taugt, nach dem, was sie gemacht hat”. Was sie denn gemacht habe, hakt RA Onken nach. Es sei um das Thema der Flüchtlingskrise gegangen, antwortet S.: “Direkt gesagt, dass Frau Merkel was taugt, hat keiner. Dass sie nichts taugt, hat der Angeklagte gesagt.” Was Bundeskanzlerin Merkel in den Augen Claudia und Stephan B.s denn falsch gemacht habe, will RA Onken wissen. S. lacht. Das wisse er auch nicht. An die Kritik könne er sich nicht erinnern. RA Onken fragt, ob geäußert worden sei, dass zu viele Menschen einreisen würden. S. stimmt zu, das könne sein. 

In seinem Freundeskreis halte er sich bei dem Thema zurück, habe aber Freunde “in allen politischen Himmelsrichtungen.” RA Onken macht deutlich, dass es ihm nicht darum ginge, dass sich der Zeuge “outen” solle. Er wolle einfach wissen, wie der Sprachgebrauch im Freundeskreis gewesen sei. S. holt tief Luft. Er habe Freunde in der rechten Szene, auch wenn er das nur ungern sage. Genauso habe er auch Freunde “auf der linken Seite”. Die Rechten seien sehr unfreundlich gegenüber Frau Merkel gewesen. Da seien Dinge gesagt worden wie: “Am besten müsste die weggemacht werden.” 

RA Onken fragt, ob S. seinerseits den Angeklagten aufgezogen habe. S. verneint das, das sei nicht seine Art. Sowas würde er nur mit wirklich guten Freunden machen. RA Onken fragt, ob er eine Erinnerung daran habe, was er bei der Polizei zum Stichwort “Freundin” gesagt habe. S. sagt, er könne sich nicht erinnern, dass B. jemals “sowas in die Richtung” gehabt habe. RA Onken fragt, ob er B. damit geneckt habe. S. sagt, er könne sich nicht erinnern.

RA Onken hält S. vor, was dieser bei der Vernehmung durch die Polizei gesagt haben soll. Er soll nach einer Freundin gefragt worden sein und habe darauf geantwortet: “Also mit der Sache haben wir ihn immer aufgezogen. Dass er schwul war. Also nur aus Spaß.” S. sagt, jetzt erinnere er sich. Das sei in seinem Freundeskreis so gewesen, da seien einige sehr direkt. Wie sie denn darauf gekommen seien, will RA Onken wissen. S. sagt, das sei nie ernst gemeint gewesen. Sie seien aber auf die Idee gekommen, weil B. nie eine Freundin gehabt habe. B. habe sich über diese Sprüche sehr geärgert und so etwas gesagt wie: “Halt die Klappe.” RA Onken fragt, ob S. einmal mit Anne P. darüber gesprochen habe. Sie sei ja auch dabei gewesen, antwortet S., und habe das Verhalten der Freunde nicht richtig gefunden. Er, S., habe sie auch einmal gefragt, ob B. schon einmal eine Freundin gehabt habe. Anne P. habe gesagt, da sei schon einmal etwas gewesen, aber sie wüsste es auch nicht genau.

RA Onken fragt, ob sich S. mit B. einmal über Fitnesstraining unterhalten habe. S. sagt, er hätte B. gefragt, warum er so viel trainiere. Der habe geantwortet, er mache das, um sich nach der OP fit zu halten. 

Ob B. die Menschen bei der Pizzeria [die er beschimpft hatte, Anm. democ.] gekannt habe, fragt RA Onken. S. verneint das. Er habe sich vor diesen nicht besonders aufgebaut, sagt er auf die Nachfrage RA Onkens.

RA Onken fragt, ob der Angeklagte mal etwas gesagt habe wie: “Ich muss mich wehren.”, “Die werden schon sehen.” oder “Eines Tages…” S. sagt: “Nein, nicht in meiner Anwesenheit.” RA Onken will wissen, ob sich der Angeklagte nach S.’ Einschätzung eher als Opfer oder als aktiven Menschen gesehen habe. S. schweigt lange. Das sei wirklich schwer zu sagen. […] RA Onken bittet S. um noch eine Einschätzung: Ob der Angeklagte in der Lage gewesen sei, seine eigene Position durchzusetzen, etwa in der Situation in der Pizzeria, und ob es ein Wesenszug von ihm sei, zu sagen, was er denke. S. sagt, das sei eigentlich eher nicht so. Im Gespräch mit seiner Mutter habe B. allerdings schon seine Meinung vertreten. 

RA Onken fragt S. zu B.s Haltung zu Kommunikationsmitteln, die auch in der Vernehmung Thema gewesen sei. S. berichtet, dass B. ein Handy gehabt habe. Durch den BKA-Beamten habe er erfahren, dass B. wohl auch ein zweites Handy besessen habe. Ein Freund von Kommunikationsmitteln sei B. nicht gewesen. So habe er sich etwa nicht bei Facebook registrieren wollen und habe kein Smartphone gewollt, da er darüber per GPS zu orten sei. Er habe Angst gehabt, überwacht und verfolgt zu werden. Von wem oder warum er sich verfolgt gefühlt habe, wisse S. aber nicht.

Auf Anregung der Nebenklage wird die Hauptverhandlung für eine 45-minütige Pause unterbrochen. Sie wird um 13:22 Uhr fortgesetzt.

RAin Assia Lewin befragt S. zur Wohnung Claudia B.s. S. beschreibt diese als eine knapp 60 m² große Plattenbauwohnung. In der Wohnung habe man sich an sich frei bewegen können. Auch S.’ Sohn habe sich dort frei bewegt und sei etwa auf dem Bett des Angeklagten herumgesprungen. Dass B. sein Zimmer abgeschlossen hatte, habe S. nie mitbekommen. 

RAin Lewin will wissen, welche Fächer Claudia B. in der Schule unterrichtet habe. S. sagt, mehr, als dass sie Deutsch unterrichtet habe, wisse er nicht. RAin Lewin sagt, der Angeklagte habe auch von Ethik berichtet. Das könne sein, sagt S., aber wisse er nicht. Auch ob sie schon zu Wendezeiten unterrichtet habe, könne er nicht sagen. 

RAin Lewin fragt, welche Werte seine langjährige Freundin Anne P. habe. S. bittet, genauer zu fragen. RAin Lewin schlägt vor, dass ihr ja zum Beispiel die Familie, die Kirche, Fleiß oder Ordnung wichtig sein könnten. S. sagt vor der Geburt des Kindes sei Anne P. wichtig gewesen, sich ein eigenes Leben aufzubauen und etwa im Job voranzukommen. Seit der Geburt stehe der Sohn im Mittelpunkt.

RAin Lewin fragt, ob Claudia B. etwas daran gelegen habe, wie sich ihre Schüler entwickelten. S. bejaht das. Ihr sei das sehr wichtig gewesen, besonders bei Kindern, die sich eher schwer getan hätten oder “Rabauken” gewesen seien. 

Ob der Erwerb von Fremdsprachen für Claudia B. sinnvoll gewesen sei, fragt RAin Lewin. Sie frage das wegen der Situation bei der Pizzeria. S. sagt, für Claudia B. sei das sinnvoll gewesen. Fremdsprachen hätten einen Wert für sie gehabt.

“Sie haben erzählt, dass sich der Angeklagte dem Kind A. sehr zuwandte. Er habe auch gelächelt. Wollten Sie sagen: ‘Er war glücklich’?”, fragt RAin Lewin. S. bejaht das.

RA Lewin will wissen, ob es für S. ein Problem gewesen sei, dass B. so lange nicht gearbeitet habe. S. sagt, seine persönliche Haltung sei es, dass man sich seinen Lebensunterhalt verdienen solle, aber er könne ja niemanden zwingen. Er habe es eben nicht ändern können, auch wenn B. als Onkel auch eine Vorbildfunktion für seinen Sohn gehabt habe.

Die Wochenendbesuche bei Claudia und Roland B. kämen auch heute noch vor, aber nicht mehr so häufig wie früher. Manchmal sei er auch noch dabei, etwa wenn es um den Sohn gehe oder er Geburtstag habe. “Der Geburtstag war ja im Januar. Wenn nicht gerade Geburtstag ist: Über was unterhalten Sie sich dann?”, fragt RA Lewin. S. sagt, sie würden sich nicht über “den Vorfall” unterhalten. Darüber würde aus Rücksichtnahme auf die Mutter geschwiegen. 

RAin Lewin sagt: “Es ist eine Familie, in der viel geschwiegen wird. Eine Frage: Meinen Sie, dass man Probleme durch Schweigen lösen kann?” S. verneint das. “Dann sollten Sie vielleicht sprechen.”, erwidert RAin Lewin. “Ich spreche nur in bestimmten Familienkreisen nicht”, rechtfertigt sich S. RAin Lewin unterbricht ihn: “Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten.”

RA Juri Goldstein bezieht sich auf die Situation, in der der Angeklagte etwas wie “Die scheiß Juden sind Schuld” gesagt haben soll. Ihn interessiere S.’ Nebensatz: “Ich habe nicht widersprochen” Warum er nicht widersprochen habe, fragt RA Goldstein S.

S. sagt, er habe sich nicht einmischen wollen. Zwar habe er eine völlig andere Meinung, aber er akzeptiere eben auch andere, auch wenn diese Meinungen nicht schön seien. RA Goldstein fragt, ob S. da etwas gelernt habe, sich heute anders verhalten und einen Veto einlegen würde, wenn jemand so etwas äußert. S. sagt eines habe er mit der Zeit gelernt, da er selbst auch in der rechten Szene tätig gewesen wäre. Dann korrigiert er sich: “Was heißt tätig: Ich war in einer Gruppe.” Er habe gelernt, dass die Leute stur seien und es nichts bringe, etwas zu sagen und zu widersprechen. RA Goldstein fragt, ob S. wisse, was die schlimmste Aussage des Angeklagten gestern gewesen sei. S. verneint. “Dass er auch Kinder getötet hätte. Und wenn man so etwas hört, sollte man vielleicht einen Veto einlegen. Das ist keine Kritik an Ihnen. Vielen Dank.”, antwortet RA Goldstein.

RAin Katrin Kalweit bezieht sich auf die Befragung durch RAin Lewin und formuliert die Anschlussfrage, ob der Angeklagte mit im Zimmer gewesen sei, als S.’ Sohn auf dem Bett herumgesprungen sei. S. sagt, das sei der Fall gewesen und B. sei ärgerlich geworden. Der Junge solle nicht auf dem Bett herumspringen, damit es nicht kaputt gehe. RAin Kalweit fragt, ob es Situation gegeben habe, in denen jemand ohne B. in dessen Zimmer gewesen sei. S. sagt, das habe er nicht mitbekommen. Er wisse aber nicht, ob so etwas vorgekommen sei, wenn er, S., nicht da war.

RA David Herrmann fragt, wo der Computer gestanden habe, den B. genutzt habe. S. sagt, der habe in B.s eigenem Zimmer gestanden. Beim Vater habe B. den Computer des Vaters genutzt, der in dessen Schlafzimmer gewesen sei. 

RA Herrmann fragt, ob B. ein Headset genutzt und etwa über TeamSpeak kommuniziert habe. S. antwortet, B. habe gelegentlich ein Headset aufgehabt, aber nicht darüber gesprochen. 

RA Herrmann fragt, ob S. sagen würde: “In der Familie B. gab es ein enges Familienband, da hat man sich umeinander gekümmert.” S. antwortet, es sei die Frage, was man eng nenne. Der Draht der Mutter zu den Kindern sei eng gewesen, der des Vaters zu B. etwas weniger eng. 

RA Herrmann sagt: “Sie können sich vorstellen, dass wir vor Gericht ganz kaputte Familien sehen. Würden Sie sagen, die Familie B. war eine kaputte Familie?” S. wartet sehr lang. Er wisse nicht, wie er antworten solle. Für die Zeit vor “der Sache” würde er definitiv nein sagen. Jetzt sei die Familie kaputt, aber ob das nur an der Sache liege, könne er nicht sagen.

RA Herrmann fragt, wie S. am Tag des Anschlags von dem Geschehenen erfahren habe. S. sagt, er habe mit Kopfhörern einen Film geschaut oder Musik gehört und dabei Anrufe eines Kumpels verpasst. Den habe er dann irgendwann zurückgerufen und der habe ihm erzählt, was passiert sei. Im Anschluss habe er dann Bilder gesehen. Er habe direkt gewusst, dass dort B. zu sehen sei und habe das nicht recherchieren müssen. “Was haben Sie gedacht?”, fragt RA Herrmann. “Ach, du Scheiße.”, antwortet S.

RA Herrmann sagt, er stelle nun eine sperrige Frage. S. habe sich heute dankenswerterweise viel Zeit für die Verhandlung genommen. “Da ist ein Mann, der macht jahrelang gar nichts. Er beschimpft Männer, die eine fremde Sprache sprechen. Er nutzt ‘unangemessenes Vokabular’, zückt im Streit ein Messer, hat einen Panzer im Zimmer stehen. Stellen Sie sich vor, das würde Ihr Sohn machen in zwanzig Jahren. Würden Sie nicht denken: ‘Ist da nicht was im Busch?’?” S. sagt, er wisse nicht, worauf RA Hermann hinaus möchte. Wenn es genauso wäre, würde er…, setzt S. an. RA Herrmann unterbricht ihn: “Sie verstehen nicht, worauf ich hinaus möchte? Da müsste jeder normale Mensch hellhörig werden.” S. sagt, er würde antworten, wenn er bitte ausreden dürfte. RA Herrmann sage das so, als sei alles auf einmal passiert. Aber die Dinge, die er aufgezählt habe, seien über Jahre passiert und er, S., könne sich nicht um alles kümmern. Er hätte sein eigenes Leben. Aber dafür, dass er das alles nicht erkannt habe, müsse er sich entschuldigen. RA Herrmann sagt, das sei kein persönlicher Angriff gegen S., sondern ein genereller Appell an ihn und “uns alle”: Solchen Dinge dürfte nicht mit Gleichgültigkeit begegnet werden: “Es gab die Anzeichen. Und wir dürfen sie nicht übersehen. Wir alle möchten nicht, dass solche Dinge geschehen.” RA Alexander Hoffmann schaltet sich ein, dass die Übertragung des Dolmetschers nicht funktioniert habe und sein Mandant den letzten Teil nicht verstanden habe. Die Vorsitzende bittet RA Herrmann, seine letzten Sätze noch einmal zu wiederholen, damit der Dolmetscher im Anschluss übersetzen könne. RA Herrmann sagt, das sei gewissermaßen ein Appell nach § 257 StPO gewesen: Ein Appell “an uns alle”, dass wir die Zeichen nicht übersehen sollten.

Die Vorsitzende fragt S., ob in der Familie in B.s Abwesenheit darüber gesprochen worden sei, ob man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen solle, etwa weil B.s Verhalten in ein Krankheitsbild passe. S. verneint das.

RAin Doreen Blasig-Vonderlin sagt, der Angeklagter habe ja gesagt, dass er sich daran störe, dass jetzt “alle” nach Deutschland kämen. Sie will von S. wissen, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund denn im Dorf leben würden. S. sagt, das wisse er nicht. Für ihn seien alle Menschen gleich. Um die Frage zu beantworten, müsse er Zahlen zitieren, die er aber nicht kenne.

RA Jan Siebenhüner sagt, es sei bei derartigen Taten oft wichtig, die Familie des Täters zu betrachten, die auch oft Opfer sei. Er fragt, ob die Familie nach der Tat Repressalien habe erleiden müssen. S. sagt, der Vater habe mit der Sache sehr zu kämpfen, probiere allerdings, es nicht zuzugeben. Anne P., er selbst und das gemeinsame Kind hätte versucht, erst einmal alles auszublenden. Direkte Repressalien gegenüber der Familie habe es nicht gegeben. Sie hätte versucht, dass ihr Sohn nichts mitbekommen, bis er alt genug sei. 

RA Siebenhüner fragt, ob die Mutter ihren Beruf aufgrund des Vorfalls aufgegeben oder verloren habe. S. antwortet, sie habe ihn aufgegeben, was er auch gut verstehen könne. Die Tat wirke sich schließlich auch auf ihr Leben als Lehrerin aus. Ob der Familie nach der Tat Hilfe angeboten worden sei, fragt RA Siebenhüner. S. bejaht das. Durch das BKA sei ihnen nach der Tat Hilfe angeboten worden. Er selbst habe keine Hilfe in Anspruch genommen, Anne P. sei bei einem Psychologen gewesen. Claudia B. sei nach dem Suizidversuch ja ohnehin im Krankenhaus gewesen. Von Roland B. wisse er nicht, ob er Hilfe gesucht habe.

RA Siebenhüner fragt, ob sich S. auf die heutige Verhandlung vorbereitet habe. S. sagt: “Ich wüsste nicht, wie.” Anne P. habe sich vorbereitet und habe eigentlich auch aussagen wolle. Ihr sei es aber kurzfristig doch zu viel gewesen. Sie sei dem Druck nicht gewachsen gewesen. Der Vater, Roland B., habe einen Anwalt konsultiert. Er, S., wisse aber nicht, welchen Anwalt und habe selbst keinen Grund gesehen, sich mit einem Anwalt zu beraten. 

RA Siebenhüner fragt, ob andere Leute den Computer in der Wohnung der Familie B. genutzt hätten. S. sagt: “Nein, nicht dass ich wüsste.” Die Mutter sei vielleicht zum Putzen daran gewesen. RA Siebenhüner sagt, dass B. ausgesagt habe, dass sein Zimmer immer abgeschlossen gewesen sei und er es selbst geputzt habe. Er vergewissert sich, dass es in der Wohnung Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer gegeben habe. S. bestätigt das.

RA Onur Özata fragt, ob S. das Tatvideo gesehen habe. “Leider ja”, antwortet S. Das sei in der Tatnacht gewesen. “Wie kommen Sie dazu, sich das anzugucken?”, fragt RA Özata. S. sagt, ein Freund habe ihn darauf hingewiesen und er habe es dann gegooglet. RA Özata hakt nach, ob das so einfach gewesen sei, zu finden. S. sagt ja, zu dem Zeitpunkt sei das Video noch online und leicht zu finden gewesen. Was er konkret bei Google gesucht habe, wisse er nicht mehr. Er habe dann ein 30-Minuten-Video gesehen, das er sich rückblickend lieber nicht angesehen hätte. Er habe aber nicht alles gesehen, sondern bei dem zweiten Mord das Video ausgeschaltet. Gesehen habe er aber, wie B. der Frau in den Rücken geschossen habe. “Wie sah die Frau aus?”, fragt RA Özata. S. sagt, sie sei vielleicht etwas älter gewesen und habe entweder viel Kleidung angehabt oder sei stämmiger gebaut gewesen. “Was meinen Sie mit ‘stämmiger gebaut’?”, fragt RA Özata. S. sagt: “Naja, so wie ich.” B. habe geschossen, weil die Frau etwas gesagt habe. Was sie gesagt habe, wisse er aber nicht mehr. “Er hat sie ‘Schwein’ genannt.”, sagt RA Özata. Das wisse er nicht mehr, sagt S. Ob B. eine Ablehnung gegenüber stämmigen Menschen gehabt habe, könne er nicht sagen. 

RA Özata fragt, was S. gemeint habe, als er sagte, dass er “in der Szene unterwegs” gewesen sei. S. antwortet, er habe viele Freunde in der rechtsextremen Szene gehabt und sei mit diesen unterwegs gewesen. Sie hätten Bier getrunken, Leute angepöbelt oder sich mit der Polizei angelegt. “Welche Leute?”, hakt RA Özata nach. S. sagt, er habe das nicht gemacht, er sei nicht so. “Sie standen daneben und haben zugeguckt, oder was war Ihre Rolle?”, fragt RA Özata. “Könnte man so sagen, ja.”, erwidert S. Seine ehemaligen Freunde hätten “ausländische Leute” bepöbelt und zum Beispiel “Verlasst Deutschland!” gerufen. Manchmal seien sie auch gröber geworden und hätte etwa Bierflaschen geworfen. “Was ist da noch passiert?”, fragt RA Özata: “Sie standen daneben und haben gekichert?” 

Die Vorsitzende weist S. darauf hin, dass er sich mit seiner Aussage nicht selbst belasten muss. S. sagt, er habe sich eben einfach mit diesen Menschen rumgetrieben.

RA Özata fragt S., ob ihm der Name “MegaPredi” etwas sage, das sei ein Accountname. S. verneint das. Ob er YouTube kenne, fragt RA Özata. S. bejaht. “Haben Sie einen Account?”, fragt RA Özata. S. bejaht wieder. “Wie heißt der Account?”, will RA Özata wissen. “Warum soll ich Ihnen das sagen?”, fragt S. “Heißt der Account ‘MegaPredi’?”, fragt RA Özata. S. sagt nun, das könne sein. Es sei ein alter Account, auf den er keinen Zugriff mehr habe. Was er dort für Videos hochgeladen habe, wisse er nicht mehr.

Die Vorsitzende fragt RA Özata, wie alt der Account sei. RA Özata sagt, er wisse nicht, warum er das jetzt sagen solle und warum die Vorsitzende seine Befragung unterbreche. […] 

RA Özata richtet sich wieder an den Angeklagten. Es gäbe auf dem Account ein Video, das eine Art Trinkwettbewerb zeige, an dem sich auch der Angeklagte beteiligte. S. sagt, das könne sein. “Da fällt der Satz: ‘Das ist nicht dein Neger.’”, fährt RA Özata fort. S. fragt, was RA Özata von ihm hören wolle. Er wisse es nicht mehr. 

Die Vorsitzende fragt, wie der Account heiße. RA Özata buchstabiert ihr den Namen “MegaPredi” und sagt, das Video, von dem er gesprochen habe, trage den Titel “OMG 2”. Es gibt leises Gelächter im Saal, besonders unter den Zuschauern. Die Vorsitzende sagt, sie wisse nicht, was es zu lachen gäbe. […]

Psychiater Norbert Leygraf fragt, ob S. den Angeklagten einmal lachen gehört habe. S. sagt, das sei vielleicht beim Trinken einmal der Fall gewesen. “Wissen Sie, ob er Kampfsport gemacht hat?”, fragt Leygraf. S. sagt, das wisse er nicht.

RAin Pietrzyk fragt, ob die Gruppe, in der S. gewesen sei, einen Namen gehabt habe. S. verneint das. Es seien nur einzelne Leute gewesen, er wisse auch nicht, ob es diese noch gebe und ob sie ihre Meinungen geändert hätten.

RAin Pietrzyk fragt, wann seine Aktivitäten in dieser Szene und das Kennenlernen Anne P.s zeitlich gewesen seien. S. sagt, die Aktivitäten hätten vor dem Kennenlernen B.s gelegen. Anne P. sei seines Wissens nach nicht in der rechten Szene aktiv gewesen. Ob sie vor ihm schon einen Freund aus dieser Szene gehabt habe, könne er nicht sagen: “Das sind Fragen, wo ich keine Antwort habe, weil ich es nicht weiß.”

“Ist Ihnen mal gesagt worden, wo B. die Tatmittel versteckt hatte?”, fragt RAin Pietrzyk. S. sagt, das BKA habe ihm das gesagt. Sie seien beim Vater in Helbra, größtenteils im Schuppen, und in der Wohnung der Mutter in B.s Zimmer gelagert worden.

“Wo genau?”, will RAin Pietrzyk wissen. S. sagt er wisse es nicht. “Ich löse es mal auf:”, sagt RAin Pietrzyk:, “Unterm Bett, auf dem Ihr Sohn herumgesprungen ist.”

Die psychologische Sachverständige Lisa John fragt, wie S. die intellektuellen Fähigkeiten B.s bewerte. “Das ist schwierig. Ich würde sagen, dumm war er nicht, aber schlau ist auch was anderes.”, antwortet S. Die Mutter B.s habe ihn aber für sehr schlau gehalten. Woran sie das festgemacht habe, könne er nicht genau sagen, vermutlich an den Schulnoten.

RAin Pietrzyk fragt, ob S. einen Dennis Stöber kenne. S. sagt, der Name Stöber sage ihm etwas. “Yvonne Stöber?”, fragt RAin Pietrzyk weiter. S. sagt, er kenne sie nicht. Auch die Band “Kampfzone”, nach der RAin Pietrzyk fragt, sage ihm nichts. RAin Pietrzyk sagt, die Band sei in der Zeit, in der S. in der rechten Szene aktiv gewesen sein will, ebenfalls in der Region aktiv gewesen. Sie fragt noch einmal, ob S. die Band kannte. Der verneint.

RAin Lang sagt, sie erlebe S. bislang so, dass dieser sein Leben in Ruhe leben wolle und dieses Ereignis einen tiefen Einschnitt dargestellt habe. “Ist dieses Ereignis eine Schmerzgrenze, Stellung zu beziehen, gegen Rassismus zum Beispiel?”, fragt sie S. “Eindeutig ja.”, lautet die Antwort.

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen.

Befragung der Zeugin Karin D. (ehemalige Kollegin der Mutter B.s)

Die Vorsitzende Richterin Mertens belehrt die Zeugin über Ihre Pflichten und befragt sie zu ihren Personalien: Karin D. wohnt in Helbra, ist seit dem 1. Februar 2020 Rentnerin und war vorher Lehrerin. [Alter nicht verständlich, Anm. democ.]

Die Vorsitzende fragt, woher Karin D. die Familie B. kenne. Die Zeugin schildert, dass sie seit 1992 mit Claudia B. zusammengearbeitet und mit dieser auch privat Kontakt gehabt habe. Die Vorsitzende fragt, ob sie Claudia B. eine Freundin nennen würde. Karin D. sagt, den Begriff würde sie nicht nutzen, sie hätten aber oft Kaffee miteinander getrunken und seien auch einmal zusammen im Urlaub gewesen.

Die Vorsitzende befragt die Zeugin zu Claudia B.: B. sei an der Schule für Deutsch, Ethik und Gestalten zuständig gewesen und habe auch eine Ausbildung für den Mathe-Unterricht gehabt, berichtet D. […] Sie habe ihren Beruf geliebt, sei eine gute Lehrerin gewesen und habe stets ein gutes Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern gehabt. Die Vorsitzende fragt, ob D. wisse, warum Claudia B. nicht mehr als Lehrerin antworte. D. sagt, diese Information höre sie gerade zum ersten Mal. 

Sie habe mit Claudia B. zuletzt kurz vor Weihnachten Kontakt gehabt. Die Vorsitzende fragt, warum sie seither keinen Kontakt mehr gehabt hätten. D. schildert, sie habe damals mehrmals angerufen, um B. zu fragen, wie es ihr gehe. Darauf habe diese nicht reagiert. Nach längerer Zeit habe sie dann eine Textnachricht von B. erhalten, dass sie nun weggezogen sei. Dieser Kontakt sei ihr dann zu wenig gewesen. Sie habe das Verhalten B.s so aufgefasst, dass. B. keinen Kontakt mehr wünsche. Dass diese zu ihrem Mann ziehen würde, habe sie schon erfahren, als B. nach ihrem Suizidversuch noch im Krankenhaus gelegen habe.

Die Vorsitzende fragt, was Claudia B.s Wünsche im Leben gewesen seien. D. sagt, B. habe sich gewünscht, dass ihre Kinder ohne größere Probleme erwachsen würden und gesund seien. Sie habe B. schon 1993 kennengelernt, damals sei B. noch unverheiratet und alles in Ordnung gewesen.

Claudia B. und sie, D., hätten einmal Parallelklassen von der 1. bis zur 4. Klasse betreut. Damals habe es sich auch ergeben, dass sie B. zuhause besucht habe. Bei dieser Gelegenheit habe sie auch Stephan B. kennengelernt, der damals noch ein Kind gewesen sei. Die Vorsitzende fragt, was Stephan B. für ein Kind gewesen sei. Karin D. beschreibt ihn als aufgewecktes Kind, der habe wissen wollen, wie alles funktioniere. So habe er etwa einmal eine Uhr auseinandergebaut, um zu verstehen, wie diese funktioniere. B. habe sich außerdem sehr für Tiere interessiert und habe sich sprachlich sehr gut ausdrücken können. Als Vorschulkind sei er Gleichaltrigen weit voraus gewesen. Freunde habe er aber nicht gehabt und generell nur wenig Kontakte außerhalb der Familie gesucht. Die Vorsitzende sagt, D. habe aber ja Kontakt zur Familie gehabt und sei etwa bei der Hochzeit gewesen. Sie will wissen, ob es Probleme in der Familie gegeben habe. D. bestätigt den Kontakt. Probleme habe es nicht wirklich gegeben. Stephan B. sei zwar immer sehr zurückhaltend gewesen, aber Claudia B. habe betont, dass er ein kluger Kopf sei. Stephan B. sei ein Einzelgänger gewesen. Die Vorsitzende fragt, ob Claudia B. stolz auf ihren Sohn gewesen sei. D. bejaht das.

Anne P. sei ruhiger und zurückhaltender, Stephan der Mittelpunkt der Familie gewesen. Das habe aber an den Kindern selbst gelegen, Claudia B. liebe ihre Tochter genauso wie ihren Sohn. […]

Die Vorsitzende fragt, ob D. Stephan B. nach seiner Kindheit, aber vor seiner Krankheit noch einmal gesehen habe. D. antwortet, Stephan B. hätte Claudia B. und sie einmal irgendwo hingefahren. Er sei zurückhaltend, aber höflich gewesen. Probleme habe es mit ihm bis zu seiner Krankheit nicht gegeben.

Ob sie mitbekommen habe, dass er in Magdeburg studiert habe, fragt die Vorsitzende D. D. verneint das. Sie habe vom Studium erst erfahren, als er nach Halle gegangen sei. Damals sei er ja so krank gewesen und Claudia B. habe große Angst gehabt, dass er sterbe. Sie hätte ihr erzählt, dass er große Schmerzen habe, die Ärzte sich aber keine Mühe geben und ihn als Simulanten hinstellen würden. 

Die Vorsitzende fragt, ob Claudia B. auch von der Genesung berichtet habe. D. sagt, das sei lange Zeit nicht der Fall gewesen. Sie schweigt eine Weile und ergänzt, während sie beginnt zu weinen: “Da ich verpflichtet bin, die Wahrheit hier zu sagen: Was vielleicht kein gutes Licht auf mich wirft: Als im zweiten Jahr nach der Genesung immer noch nichts Gutes war, gab es mal ein Streitgespräch, wo ich gesagt habe: ‘Der kann doch nicht immer nur im Zimmer sitzen, der wird ja depressiv.’” Die Vorsitzende sagt, das werfe keinesfalls ein schlechtes Licht auf sie, D. Die widerspricht: “Doch, die Geschichte geht ja leider noch weiter.” Sie habe Claudia B. geraten, ihren Sohn rauszuschmeißen, wenn das so weitergehe, damit er lerne “was das Leben so kostet.” Das habe Claudia B. ihr ein bisschen übel genommen. D. betont, dass sie Stephan B. ja auch habe verstehen können, ihr Mann sei auch so krank gewesen. Aber wenn man so jung sei, müsse man doch wieder zurück ins Leben kommen. Claudia B. habe ihr gesagt, sie könne ihn nicht rausschmeißen, dann würde er sich vielleicht das Leben nehmen. Sie habe ihr, D., immer gesagt, sie müsse ihm helfen.

Da es zu diesem Thema im Streit gekommen sei, habe ihr Claudia B. später auch nichts mehr erzählt. Der Streit habe einen Bruch in ihrer Beziehung dargestellt. Er habe im Frühjahr 2015 stattgefunden und danach hätten sie weniger Kontakt miteinander gehabt. 

Die Vorsitzende fragt, ob Claudia B. nach dem 9. Oktober berichtet habe, was da geschehen sei oder warum. D. sagt, B. habe ich damals gesagt: “Er hat mich belogen und verraten”. Sie sei zerbrochen gewesen.

Von anderen Freunden Claudia B.s wisse sie nicht. Auch deshalb hätte sie ja nach Stephan B.s Krankheit die Initiative ergriffen, dass sich etwas tue. 

Die Vorsitzende fragt, ob D. sich mit Claudia B. über Politik unterhalten habe. Das wisse sie nicht mehr, antwortet D. Ob B. eine bestimmte politische Ausrichtung gehabt habe, fragt die Vorsitzende weiter. D. verneint das. Sie würde sehr irritieren, was sie gestern im “Live-Ticker” des Prozesses über den Brief gelesen habe. Wenn sie das als Außenstehende lesen würde, würde sie denken, Claudia B. sei ja wirklich menschenfeindlich gesinnt. Ihr gegenüber habe sich Claudia B. allerdings nie, und damit meine sie wirklich nie, in einer rassistischen Art und Weise geäußert. B. habe auch ihren Ethik-Unterricht gut gestaltet und darauf geachtet, dass Kinder, die nicht aus Deutschland kamen, gut in die Klasse integriert würden.

Die Vorsitzende fragt, was D. gesagt habe, als sie gehört habe: “Das ist Stephan B.” D. antwortet, sie habe geweint und gesagt: “Das kann nicht sein, das kann nicht sein.” Claudia B. habe sich immer Sorgen gemacht, dass er sich etwas antut, aber doch nicht anderen.

Richter Harald Scholz fragt, wer sich um Stephan B.s Zimmer gekümmert habe. D. antwortet, laut Claudia B. sei das Zimmer immer verschlossen gewesen und Stephan B. habe sich selbst darum gekümmert.

RA Mark Lupschitz fragt, ob D. den Angeklagten mal beiseite genommen und sich mit ihm unterhalten habe. D. verneint das. […]

RA Lupschitz fragt, ob es etwas gäbe, dass sie ihm jetzt hier sagen wollen würde. D. schluchzt. Da wolle sie jetzt lieber schweigen: “Er hat nicht nur das Leben mir fremder Menschen zerstört, sondern auch das Leben seiner Familie.”

RA Christian Eifler fragt, ob der Angeklagte tierlieb gewesen sei. D. antwortet, B. sei sehr tierlieb gewesen.

Psychiater Prof. Dr. Norbert Leygraf sagt, D. habe Anne P. als ruhig und zurückhaltend, “ganz im Gegensatz zu Stephan”, beschrieben. Auch Stephan sei ja aber zurückhaltend gewesen. “Wie war der Angeklagte denn nun?”, fragt Leygraf D.

D. sagt, Stephan B. sei sehr lebhaft und immer der Mittelpunkt gewesen. Er sei nicht still gewesen, sondern habe es verstanden, sich den Mittelpunkt zu rücken. Ruhig, wie sie es auch bei der Polizei gesagt hätte, sei er in der Schule gewesen.

“Wissen Sie etwas zu Freunden?”, fragt Leygraf. D. verneint das. Darüber wisse sie überhaupt nichts, sie habe ja die Kinder auch aus den Augen verloren, als Stephan B. zehn Jahre alt gewesen sei. 

In der Schule sei B. sehr gut gewesen. Claudia B. habe auch gemeint, er sei hochbegabt. Sie, D., wisse allerdings nicht, ob Claudia B. das habe testen lassen.

Über den Verlauf des Studiums habe Claudia B. ihr später allerdings nichts erzählt. Sie wisse nur, dass Stephan B. erst in Magdeburg und dann in Halle studiert habe. Dass er mit viel Freude studiert habe, wie Leygraf fragt, wisse sie nicht.

Die Zeugin wird unvereidigt entlassen.

Befragung der Zeugin Dagmar H. (ehemalige Grundschullehrerin B.s)

Die Vorsitzende belehrt die Zeugin über ihre Pflichten und befragt sie zu ihren Personalien.

Dagmar H., 75 Jahre alt, geborene Sch., wohnt in Helbra. Sie war die Grundschullehrerin Stephan B.s. 

Sie berichtet, dass sie Stephan B. 1998 eingeschult habe und seine Lehrerin bis zum Jahr 2002 gewesen sei. Damals sei sie im zweiten Halbjahr ausgeschieden, weil sie schwer krank gewesen sei und nicht mehr in den Schuldienst zurückgekehrt. Nur kurz sei sie noch einmal in B.s Klasse tätig gewesen, weil sie eine Klassenfahrt geplant hatte und nicht wollte, dass diese ausfalle oder ohne sie stattfinde. 

Die Vorsitzende fragt, was die Zeugin auf ihrem Zettel stehen habe, auf den sie gelegentlich schaut. H. sagt, sie habe sich hier die gerade genannten Daten notiert.

Sie habe nicht an alle Kinder Erinnerungen, an den jungen Stephan könne sie sich aber gut erinnern, da er der Sohn einer Kollegin gewesen sei.

Die Vorsitzende fragt die Zeugin H., ob sie auch privat Kontakt zur Mutter gehabt habe. H. verneint, ihre Beziehung sei nur eine kollegiale gewesen. 

Stephan sei bei der Einschulung der Kleinste gewesen und bis zum Schluss geblieben. Er sei den anderen Kindern körperlich, aber nicht geistig unterlegen gewesen. Er sei ein kluges Kind gewesen und habe in Mathematik sehr gute Leistungen erbracht. “Sport war nicht so sein Ding”. Das habe ihn manchmal etwas unglücklich gemacht, weil er sehr ehrgeizig gewesen sei. Er habe sich dann auch im Sportunterricht Druck gemacht, da er immer der Beste haben sein wollen.

Die Vorsitzende fragt, ob Stephan B. denn Freunde gehabt habe. H. verneint das. Er hätte in der Pause mit anderen Kindern gespielt, aber richtige Freunde habe er nicht gehabt. Gehänselt worden sei er aber auch nicht, das hätte sie mitbekommen.

Die Vorsitzende fragt, wie sich Stephan B. bei der Klassenfahrt 2002 verhalten habe. H. antwortet, sie könne sich noch gut an eine Situation erinnern, in der B. allen etwas über Kröten erklärt habe. Sein Allgemeinwissen sei sehr gut gewesen. B. sei nicht isoliert, aber ein Einzelgänger gewesen. Es habe bei der Klassenfahrt auch eine Disco gegeben, aber das sei “nicht so sein Ding” gewesen. Die Vorsitzende hakt nach, ob ihn etwa die Erklärungen zu den Kröten nicht isoliert hatten, damit mache man sich ja nicht immer beliebt. H. bestätigt, dass dieses Verhalten vor allem bei den anderen Jungen vielleicht nicht so gut angekommen sei. Die Vorsitzende fragt, ob Stephan B. denn ein ganz normaler Schüler gewesen sei, wenn auch etwas klein, das gebe es ja mal. H. bejaht das. Ihr sei aber noch etwas aufgefallen: B. habe keine Nähe zulassen können. Man habe ihn etwa nicht in den Arm nehmen können. Auch emotional habe er keine Nähe zugelassen und sei sehr introvertiert gewesen.

Der Stellvertretende Vorsitzende Richter Torsten Becker fragt, ob es mit Stephan B. Konflikte gegeben habe. H. sagt, die habe es gegeben, aber Stephan sei nie aggressiv gewesen, sondern habe sich nur mit Worten gewehrt. Gewalttätig geworden sei er nie.

Die Sachverständige Lisa John fragt, ob Stephan B.s Intelligenz einmal getestet worden sei. H. antwortet: “Bei mir nicht.” John hakt nach, ob B. also nicht so außerordentlich intelligent gewesen sei, dass man sage, man teste das mal. “Nein, also das nun auch nicht.”, antwortet H. B. sei einfach gebildet gewesen, habe viel aus dem Fernsehen gewusst und seine Mutter sei ja schließlich auch Lehrerin gewesen.

Die Zeugin wird unvereidigt entlassen.

Die Vorsitzende fragt, ob die Nebenklage schon wisse, ob am Montag Dolmetscher gebraucht würden. [Am Montag, 3. August 2020, soll nur ein kurzer, einstündiger Termin stattfinden, Anm. democ.]

RAin Pietrzyk sagt, das würden sie dem Gericht rechtzeitig mitteilen, aber nicht in der öffentlichen Hauptverhandlung. RA Hoffmann schließt sich an, dass er das bei dem bisher angekündigten Programm für den Montag genauso sehe, aber vielleicht könne die Vorsitzende dazu ja noch einmal etwas sagen. Die Vorsitzende sagt, das werde sie später tun.

Befragung des Zeugen Martin H. (ehemaliger Bundeswehrkamerad B.s)

Die Vorsitzende belehrt den Zeugen über seine Pflichten und befragt ihn zu seinen Personalien. Martin H. ist 29 Jahre alt, wohnt in Magdeburg und ist Student der Informatik.

Die Vorsitzende fragt, woher der Zeuge Martin H. den Angeklagten kenne. H. antwortet, er habe mit B. im Jahr 2010 während der Grundausbildung im Wehrdienst drei Monate lang die Stube geteilt. Dies sei in der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 401 in Hagenow in Mecklenburg-Vorpommern gewesen. 

Die Vorsitzende fragt, wie lang der Wehrdienst damals gewesen sei. H. antwortet, der Wehrdienst habe zu Beginn ihrer Dienstzeit neun Monate betragen, sei dann aber während der Zeit auf sechs Monate verkürzt worden. Die Grundausbildung habe drei Monate gedauert.

Die Vorsitzende fragt, wie diese Zeit gewesen sei.

H. erzählt, dass ihre Stube zwischenmenschlich gewissermaßen zweigeteilt gewesen sei. Der eine Kamerad habe G. geheißen, den Namen des anderen wisse er nicht mehr. Beide seien aus Berlin gekommen. Diese beiden hätten das eine Grüppchen gebildet, auf der anderen Seite hätten er, H., und der Angeklagte sich relativ gut verstanden. Im Alltag habe es Spannungen gegeben, vor allem zwischen B. und G. Es sei zum Beispiel darum gegangen, wann man abends ins Bett gehe. Auch sei B. zu der Zeit noch nicht besonders sportlich gewesen. Sie hätten daher bei Übungen teilweise seine Ausrüstung getragen. Er, H., erinnere sich zum Beispiel an einen Lauf, bei dem der Angeklagte nicht habe mithalten können und die anderen seine Ausrüstung daher mit zurückgetragen hätten. Das sei an sich auch kein Problem gewesen, der Angeklagte habe dann aber noch oft gemeckert.

Die Vorsitzende fragt, was das Problem mit dem Schlafengehen gewesen sei. H. erklärt, das sei zumeist am Sonntagabend ein Konfliktthema gewesen. Am Montag hätten sie um 4:45 Uhr aufstehen müssen, für Sonntag hätte es abends aber keine Ruhezeit gegegeben, man hätte auch erst Montagfrüh kommen können. Stephan B. sei immer sehr spät gekommen, das habe die andere, vor allem G., gestört.   

B. habe wiederum gesagt: “Und ihr fragt euch immer, warum ich so spät komme.” Er habe damit darauf angespielt, dass er ausgeschlossen oder schlecht behandelt würde.

Die Vorsitzende sagt, solche Konflikte gebe es ja vermutlich in vielen Stuben. H. stimmt dem zu, das sei nicht unbedingt unnormal gewesen.

Ob ihm etwas an B. aufgefallen sei, fragt die Vorsitzende. H. sagt, dazu müsse er etwas länger ausholen. Es entstehe in der Kompanie schnell eine Hierarchie und in dieser habe B. “nicht unbedingt weit oben” gestanden. Er sei unfreundlich angesprochen worden. Als Spitznamen habe er “die Kartoffel” getragen. Er, H., wisse nicht mehr, wie dieser Name entstanden sei. Die Vorsitzende fragt, ob H. etwas von B.s Lebensplänen oder seinem Elternhaus gewusst habe. H. sagt, über Pläne und die Familie hätten sie nicht gesprochen, so eng sei ihr Verhältnis nicht gewesen. Er habe allerdings gewusst, dass B. aus dörflichen Strukturen komme.

Über politische Einstellungen hätte sie auch nicht gesprochen, zumindest sei bei ihm diesbezüglich “nichts hängengeblieben”. Er habe allerdings schon bei der Polizei gesagt, dass es gut sein könne, dass B. etwa “Jude” als Beleidigung genutzt habe. Er könne sich nicht an eine konkrete Situation erinnern, aber es sei damals unter ihnen sehr üblich gewesen, an viele Sätze Beleidigungen wie “Jude” oder “schwul” dranzuhängen, die nicht wirklich ernst gemeint gewesen seien. Er habe das bei der Polizei von sich aus so angegeben, weil er gedacht habe, dass das vielleicht für die Ermittlungen relevant sein könnte.

Richter Harald Scholz fragt H., ob er B. jemals wiedergesehen habe. H. bejaht das. Er habe ihn einmal in Magdeburg in der Uni nach einer Vorlesung wiedergesehen. B. habe ihn damals angesprochen und begonnen, Smalltalk zu führen, was H. so mache. Er habe ihn, H., dann nach Bezugsquellen für Gras gefragt. H. sei dieses Gespräch etwas unangenehm gewesen. Auch wenn er während der Zeit des Wehrdienstes gut mit B. ausgekommen sei, habe er kein Interesse an einem Kontakt gehabt. 

Der Richter sagt, H. habe B. in einer Vernehmung als tollpatschig beschrieben. H. bestätigt das. B. habe zum Beispiel oft vergessen, seine Stiefel zu putzen, was beim Antreten Probleme mit sich bringe. Davon hätte er, H., aber nicht viel mitbekommen, da sie beim Antreten nach Größe weit auseinander gestanden hätten. Gelächter im Saal, auch B. lacht.

Die Vorsitzende sagt, sie habe jetzt nicht gewusst, wie groß H. sei, das sehe man so schlecht im Sitzen. “Ja, auch nicht besonders”, sagt H. [H. ist deutlich größer als der recht kleine B., Anm. democ.]

Der Stellvertretende Vorsitzende Becker fragt, was sie in der Zeit der Grundausbildung so gemacht hätten. H. antwortet, sie hätten keine spezielle Ausbildung genossen, sondern die einfache Waffenbedienung gelernt. Sie hätten aus Kostengründen auch relativ wenig scharf geschossen. Außerdem habe der Dienst aus sportlichen Aktivitäten, einem Biwak und der Rekrutenbesichtigung bestanden. An welchen Waffen sie geschossen hätten, fragt Richter Becker. H. zählt die Standardpistole P8, die G36 und das MG3 auf. Die P8 und das MG3 hätten sie nur am Simulator genutzt. Er überlegt, ob sie schon in der Grundausbildung mit der Panzerfaust geschossen hätten, sagt dann: “eher nein.” 

Richter Becker fragt, ob B. “gern geknallt” habe. Sie hätten in seiner Dienstzeit immer Leute gehabt, die gerne geschossen hätten und andere, die keine Lust gehabt hätten, weil sie dann die Waffe putzen mussten. H. sagt, B. sei auf jeden Fall waffenaffin gewesen, genau wie er selbst. Daran sehe er auch erstmal nichts schlechtes. Ein guter Schütze sei B. aber nicht gewesen, da die Ausbildung sehr schwach gewesen sei. Damals habe beim Bund das Geld für eine gute Ausbildung gefehlt.

RA Erkan Görgülü fragt, ob B. noch zu anderen Kameraden engeren Kontakt gehabt habe. H. sagt, er wisse von keinem, aber B. müsse ja nach der Grundausbildung noch in einer anderen Stube gewesen sein. RA Görgülü sagt, damals sei ja Thomas de Maizière Verteidigungsminister gewesen, der die Bundeswehr eher geschwächt und an dem es viel Kritik gegeben habe. RA Görgülü fragt, ob B. sich dazu jemals geäußert habe. H. verneint das, für solche Themen seien sie damals zu sehr im Stress und mit sich selbst beschäftigt gewesen. Er hätte als damaligen Verteidigungsminister auch eher zu Guttenberg im Kopf gehabt. [De Maizière wurde am 3. März 2011, also während der Wehrdienstzeit H.s und B.s, als Nachfolger des zurückgetretenen Karl-Theodor zu Guttenberg Verteidigungsminister, Anm. democ.]

RA Mark Lupschitz fragt, wie sich der Angeklagte unter Stress verhalten habe. H. überlegt lange, sagt dann: “Wenn ich schon so lange überlege, wird es nicht richtiger. Es ist schwer, dass ich die Erinnerung nicht mit dem, was später war, vermische.” RA Lupschitz sagt: “Vielen Dank.”

RA Alexander Hoffmann sagt, H. habe von viel Stress berichtet, es gebe ja normalerweise Richtung Abend aber ein paar Stunden Zeit. Er will wissen, was B. da gemacht habe. H. antwortet, sie hätten nicht viel Zeit gehabt. Sie hätten meistens abends noch putzen müssen und seien dann ins Bett gegangen. RA Hoffmann hakt nach, ob es gar keine Freizeit gegeben habe. H. sagt, irgendwann am Ende der Grundwehrdienstzeit hätten sie abends mal Feierabend gehabt und hätten in die Offiziersstube gedurft. Das sei Weihnachten 2011 gewesen.

RAin Kati Lang hält dem Zeugen vor, dass er B. in der polizeilichen Vernehmung rückblickend als “Klischee-Amokläufer” bezeichnet habe und will wissen, was er damit gemeint habe. H. sagt, mit “Klischee-Amokläufer” habe er jemanden gemeint, der es irgendwann im Leben schwer gehabt und sich dann falsch entwickelt habe. B. sei insgesamt in der Gruppe nur schwer zurecht gekommen und sei sozial schwierig gewesen.

RAin Kristin Pietrzyk fragt: “Jetzt wo Sie wissen, was passiert ist: Würden Sie das als Amoklauf bezeichnen?” H. antwortet: “Nein, da muss man ja aufpassen, wie man das sagt.” “Gut, danke.”, erwidert RAin Pietrzyk.

Der Sachverständige Leygraf fragt, ob H. auch motorische Auffälligkeiten bei B. bemerkt habe, da er von “Tollpatschigkeit” gesprochen habe. H. sagt, besonders sicher habe B. nicht gewirkt. Manche Menschen würden ja Sicherheit ausstrahlen, da habe er auf jeden Fall nicht dazugehört. Leygraf sagt, H. habe bei der Polizei gesagt, B. hätte einen “komischen Gang, der unsicher wirkte”, gehabt. H. sagt: “Ok.” Leygraf fragt nochmal nach dem Grund für die Einschätzung als “Klischee-Amokläufer”. H. erklärt, dass B. in der Hierarchie weit unten gestanden habe, aber sich anders als andere, die sich einfach damit arrangieren und denen es egal ist, “mit Händen und Füßen” dagegen gewehrt habe. Leygraf fragt, ob man sagen könne, dass B. in der Hierarchie ganz unten gestanden habe. H. erwidert, es habe auch andere gegeben, die Nichts zu sagen gehabt hätten, aber die seien damit anders umgegangen.

RA Hoffmann sagt, der Begriff des “Mobbings” lasse ihn manchmal etwas ratlos zurück. Er wolle daher lieber fragen, ob B. permanent gepiesackt worden sei. H. sagt, ihm seien die Anlässe heute nicht mehr klar, aber es habe so etwas täglich gegenüber B. gegeben. Körperliche Gewalt sei gegen B. aber seines Wissens nach nicht ausgeübt worden. B. habe auch selbst ausgeteilt. Er habe diese Konflikte aber zumeist nur in der Stube mitbekommen. Auch beim Antreten habe es Probleme gegeben, aber da habe er ja zu weit weg gestanden.

RA Onur Özata fragt, ob es Kameraden mit Migrationshintergrund gegeben habe. H. sagt, es habe ein oder zwei mit osteuropäischem Migrationshintergrund gegeben. “Muslime oder Juden?”, fragt RA Özata. H. antwortet, er meine, es habe da jemanden gegeben, aber er wisse es nicht mehr genau. Ob “Jude” eine gängige Beleidigung gewesen sei, will RA Özata wissen. H. bestätigt das. Auch “schwul” hätten sie oft gesagt, es sei aber nicht ernst gemeint gewesen. Erst später habe er reflektiert, dass es falsch sei, so etwas zu sagen, da es keine Beleidigung sein sollte. Unter jungen Männern sei so etwas aber vermutlich normal. 

RA Özata fragt, wie die Verpflegung gewesen sei. H. beschreibt sie als “unheimlich furchtbar.” Das Essen sei schlecht gewesen und sie hätten zudem wenig Zeit dafür gehabt. RA Özata fragt, ob es die Gelegenheit gegeben habe, sie einmal von der Gruppe zu entfernen. “Zur Zeit der Grundausbildung auf keinen Fall.”, antwortet H.

Eine RAin fragt, ob H. bei den Beleidigungen darüber nachgedacht habe, zu intervenieren. H. verneint das, er sei nicht reif genug gewesen. “Und heute?”, hakt die RAin nach. “Ja, ich denke darüber nach, dass ich das hätte tun sollen.”, antwortet H.

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen.

Ankündigung des weiteren Ablaufs

Die Vorsitzende teilt mit, dass in der nächsten Sitzung, am Montag, 3. August 2020, ein Behördengutachten zum 20. Mai 2020 zur benutzten Munition verlesen würde.

Sie bittet die Beteiligten außerdem um eine Stellungnahme zum von ihr vorbereiteten Selbstleseverfahren bis zum Beginn dieser nächsten Sitzung.

RAin Pietrzyk sagt, sie finde die Frist bis Montag “sehr sportlich”, schließlich müsse sie die Stellungnahme mit ihren Mandanten besprechen. Die Vorsitzende sagt, es sei ja eher eine juristische Frage, was eingeführt würde. Außerdem könnten die Nebenkläger auch nachdem sie die Anordnung am Montag mache ja noch einen Senatsbeschluss erzwingen.

RA Hoffmann widerspricht: Es sei keineswegs nur eine juristische Frage, sie müssten die Selbstleseliste ja auch erst einmal prüfen. Es könne auch nicht angehen, dass die Nebenkläger dazu gezwungen würden, gegen die Anordnung vorzugehen.

Bundesanwalt Lohse sagt, man könne ja schauen, was bis Montag möglich sei und dann weiter besprechen, was vom Konflikt übrig sei. Außerdem sei es ja auch später noch möglich, Urkunden, die auf der Selbstleseliste stünden, in der Hauptverhandlung zu besprechen.

RA Hoffmann sagt, es wäre ja auch möglich gewesen, den NebenklägerInnen die Selbstleseliste früher zukommen zu lassen. Er wolle gar nicht herumnörgeln, aber das Selbstleseverfahren bedeute, dass die Dokumente der Hauptverhandlung entzogen würden und das sei eine Entscheidung, die durchaus mit den Mandanten abgestimmt werden müsste.

RAin Pietrzyk weist darauf hin, dass Lichtbilder immer in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen werden müssten. 

Die Vorsitzende sagt, das sei ihr bewusst, sie würden die Lichtbilder natürlich gemeinsam anschauen. Sie werde schon ordentlich vorgehen, dass sei schließlich der Grund, weshalb sie noch nie beim BGH eine Aufhebung eines Urteils kassiert habe.

RAin Pietrzyk sagt, sie habe darauf hingewiesen, weil sie es in anderen Verhandlungen schon anders erlebt habe.

Die Vorsitzende sagt, sie werde den Beteiligten die Liste zukommen lassen und bittet um Stellungnahme am Montag. Sie könnten dann gegebenenfalls weiter diskutieren.

Die Sitzung wird geschlossen.

Veröffentlicht am 14. August 2020, geändert am 26. August 2020.

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