AntisemitismusHaftstrafe für Samidoun-Aktivisten

In Berlin wurde Musaab A., der bei Samidoun und Masar Badil aktiv war, wegen verschiedener Gewalttaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der antiisraelische Aktivist Musaab A. wurde am 3. Juli 2025 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dem Aktivisten der verbotenen Gruppierung Samidoun und der Organisation Masar Badil wurden unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung durch den Einsatz illegaler Pyrotechnik, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung zur Last gelegt.

Zu Beginn des dreitägigen Prozesses verlas A. auf Arabisch eine Einlassung, die von einem Dolmetscher übersetzt wurde. Darin bezeichnete er die Anklage als „konstruiert“ und „haltlos“, ohne auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einzugehen. Stattdessen stellte er Samidoun als „zivilgesellschaftliche Organisation“ dar, sprach von einem „gerechten Kampf gegen die zionistische Besatzung“ und warf dem deutschen Staat Willkür und Mittäterschaft an einem Völkermord vor. Trotz Kriminalisierung werde man sich nicht beugen, die Bewegung des Widerstands, der er sich zugehörig fühle, sei die einzig legitime Vertreterin des Volkes.

Nach umfassender Zeugenanhörung forderte die Staatsanwaltstaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Anklagepunkte seien vollständig bestätigt worden: So soll Musaab A. im März 2024 einen illegalen Feuerwerkskörper auf Polizisten geschmissen und Vollstreckungsbeamte im Oktober 2023 beleidigt und bedroht haben. Außerdem habe er Vollstreckungsbeamte im September 2024 angegriffen. Zudem wurde auf Musaab A.s Vorstrafenregister zurückgeblickt: Im März 2019 war dieser wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember 2019 wurde eine Geldstrafe wegen antisemitischer Schmierereien verhängt. Im Juli 2021 entdeckten Ermittler zufällig ein Facebook-Posting von 2017, das das Foto eines brutalen Mordes an einer jüdischen Familie im Westjordanland zeigte. Ein 19-jähriger Palästinenser war damals während des Schabbat-Mahls in das Haus der Familie Salomon eingedrungen und hatte ein Massaker mit drei Toten verübt. A. hatte das Bild mit dem Kommentar „Gesegnetes Opferfest“ und einem roten Herz-Emoji versehen. Wegen Billigung von Straftaten wurde er damals nach Jugendstrafrecht nur verwarnt (Tagesspiegel, 20. Dezember 2021).

In den vergangenen Jahren entwickelte sich Musaab A., der 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, zu einem der führenden Köpfe von Samidoun und Masar Badil in Deutschland. So wurde er u. a. als Mitglied des Exekutivkomitees von Masar Badil bezeichnet. Masar Badil wirbt in der palästinensischen Diaspora für die Solidarität mit dem militanten Kampf gegen Israel und führt dafür u. a. Seminare mit Vertretern der Hamas, der jemenitischen Huthis oder des Palästinensischen Islamischen Djihads durch. Im Vorfeld des Prozesses war zu Solidaritätskundgebungen vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen worden, da gegen den „Künstler und Aktivisten” ein antipalästinensischer politischer Prozess geführt würde. An den drei Prozesstagen beteiligten sich jeweils rund zwei Dutzend Personen an diesen und störten die Verhandlung teils durch Zwischenrufe, darunter weitere Aktivisten von Samidoun und Masar Badil.

Musaab A. war seit Februar 2025 in Untersuchungshaft, nach dem zweiten Verhandlungstag war ihm Haftverschonung gewährt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung können innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

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