Nebenklage bringt Angeklagten aus dem Konzept

Das Video, das der Angeklagte von der Tat streamte, wird in Augenschein genommen. Im Anschluss beginnt seine Befragung durch Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Letztere setzt der Selbstinszenierung des Angeklagten Grenzen.

Zu Beginn des 2. Verhandlungstages wurden durch die Verteidigung von Stephan B. Briefe von dessen Angehörigen verlesen, denen zufolge alle als Zeugen geladenen Familienangehörigen des Angeklagten – Vater, Mutter und Schwester – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würden. Die Richterin erklärte, die Zeugen abladen zu wollen. Einzelne Nebenklagevertreter*innen stellten Nachfragen, wie diese Briefe in die Hände der Verteidigung gekommen und warum sie nicht direkt an das OLG geschickt worden seien. Wenn die Verteidigung von Stephan B. dessen Familienangehörige beraten habe, so ein Nebenklagevertreter, könne ein Interessenkonflikt vorliegen. Die Verteidigung verneinte dies. 

Anschließend wurde das Video im Gerichtssaal abgespielt, welches der Attentäter während der Tat live streamte. Wesentliche Teile des Tatablaufs sind darauf zu sehen. Der Angeklagte grinste immer wieder während der Clip abgespielt wurde, was vom Gericht zur Kenntnis genommen wurde. 

Nach einer 45-minütigen Pause begannen die Vertreter der Anklage – Bundesanwalt Lohse und Oberstaatsanwalt Schmidt – mit der Befragung des Angeklagten. Auf die Frage, weshalb sich sein Ziel während der Tatausführung von Jüdinnen und Juden auf Muslime verlagert habe, sagte B., dass er, wenn er schon nicht an die „Ursache“ (die Synagoge) rangekommen sei, „wohl oder übel“ zum „Symptom“ (Muslime) habe wechseln müssen. Es ist nicht das einzige Mal an diesem Tag, dass er unverkennbar auf die Verschwörungsideologie vom „Großen Austausch“ anspielt, die behauptet, europäische Bevölkerungen würden durch Muslime ausgetauscht (und damit die Feindschaft gegen sie begründet), die „Strippenzieher“ dieses Plans seien aber andere (allzu häufig werden – wie im Falle von Stephan B. –  „die Juden“ benannt). Erneut bekräftigte der Angeklagte in der Vernehmung seine antisemitische Tötungsabsicht gegenüber den Besucher*innen der Synagoge. Die Synagoge anzugreifen, sei „kein Fehler“ gewesen, so der Angeklagte. An seiner Empathielosigkeit gegenüber den Opfern ließ er auch heute keine Zweifel aufkommen. 

Anschließend wurde der Angeklagte von seinen beiden Verteidigern befragt. Dabei beanstandeten Nebenklagevertreter*innen wiederholt und erfolgreich Fragen der Verteidigung, weil sie auf eine rechtliche Bewertung durch den Angeklagten abzielten oder suggestiv gestellt seien. Verteidiger Weber versuchte in der Befragung vor allem darauf abzustellen, dass sein Mandant gar keinen konkreten Anhaltspunkt dafür gehabt habe, dass sich in der Synagoge tatsächlich Menschen aufhielten. Zum Beispiel hätten die Recherchen des Angeklagten nach dessen Aussage ergeben, dass Synagogen auch manchmal Denkmäler seien und somit leere Gebäude. 

Von Seiten der Richterin gab es Widerspruch im Hinblick darauf, dass einige der von der Verteidigung unterstellten Aussagen nicht deckungsgleich mit der Aussage des Angeklagten vom vorherigen Tag seien. Die Verteidigung beantragte daraufhin die wortwörtliche Protokollierung der Aussage Stephan B.’s zum besprochenen Sachverhalt. 

Der Antrag wurden von der Richterin und dem Senat abgelehnt, da dafür die Voraussetzungen nicht gegeben seien: Es komme nicht auf den Wortlaut der vom Verteidiger zitierten Aussage an, sondern auf deren Sinngehalt im Kontext der Aussage des Angeklagten.

Auf eine Frage der Richterin offenbart der Angeklagte, dass er nicht damit gerechnet habe, noch weit mit seinem beschädigten Fluchtfahrzeug zu kommen. Andernfalls, so Stephan B., wäre er vielleicht noch nach Halle-Neustadt gefahren, um dort ein islamisches Kulturzentrum anzugreifen.

Schließlich ging das Wort an die Vertreter Nebenklage. Einige zeigten dem Angeklagten klare Kante und machten ihm deutlich, dass sie ihm keine Bühne für seine Ideologie bieten würden. Wenn er abschweifte, unterbrachen sie ihn und forderten die Beantwortung ihrer Fragen ein. Der Angeklagte reagierte darauf zunehmend patzig und brach die Befragung mit einigen Rechtsanwält*innen ab. Seine unverschämten und teilweise hitzigen Reaktionen verstärkten den Eindruck, dass er aus dem Konzept gebracht wurde und die Gelassenheit teilweise verlor, mit der er sich sonst vorzugsweise präsentierte. Andere Nebenklagevertreter versuchten, ihn mit seiner Ideologie zu konfrontieren und sein rassenideologisches Gedankengebäude in der Befragung ad absurdum zu führen.

Im Zuge der Befragung durch die Nebenklage kam die Sprache auf Kontakte, die B. im Internet gehabt hätte. Er betonte zwar immer, er habe die Personen aus dem Internet nicht persönlich gekannt habe, erzählte aber auch, dass er sich im Darknet in Chatforen u.a. über seine Experimente mit dem Waffenbau ausgetauscht hätte (allerdings ohne direkten Bezug zu seiner Tat). Im Darknet gäbe es Räume, wo er „freier reden“ könne. Er weigerte sich allerdings vehement, die Plattformen und Websites zu nennen, auf denen er kommunizierte und von denen er seine Informationen bezog, da er „niemanden anscheißen“ und „seine eigenen Leute“ schützen wolle.

Der Angeklagte ließ, wie am Vortag, keine Gelegenheit aus, seine antisemitische, rassistische und anti-feministische Ideologie zu verbreiten. Es wurde immer wieder deutlich, wie diese verschiedenen Elemente seines Denkens ineinander greifen. Sein Antisemitismus scheint dabei eine Art übergeordnete Funktion einzunehmen, da er die Juden sowohl für seine Feindschaft gegenüber Nicht-Weißen verantwortlich macht (weil sie den angeblichen Bevölkerungsaustausch zu verantworten hätten) und ebenso für den ihm verhassten Feminismus (den er als „jüdisch“ bezeichnete).

Hauptverhandlung gegen Stephan B. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Naumburg

2. Verhandlungstag (22. Juli 2020)

CN: Das nachfolgende Protokoll enthält explizit gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Aussagen und Ausdrücke.

Wir protokollieren die vollständige Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle. Wir versuchen dabei, so nah wie möglich am Wortlaut der Verhandlung zu bleiben, direkte Zitate sind durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Da es nicht zulässig ist, die Verhandlung mitzuschneiden, entsteht unser Protokoll auf Basis unserer Mitschriften aus dem Gericht. 

Einige Passagen haben wir bewusst gekürzt. So werden etwa Inhalte, die die Persönlichkeitsrechte von Prozessbeteiligten oder Dritten verletzen könnten, nicht veröffentlicht. Zudem streichen wir in der öffentlich zugänglichen Fassung des Protokolls jene Passagen, die Details der Tat und Tatplanung beinhalten und deren Veröffentlichung eine Gefahr, etwa durch Nachahmer, darstellen könnte. Die entsprechenden Abschnitte werden mit “[XXX]” gekennzeichnet. In begründeten Ausnahmefällen können etwa Wissenschaftler*innen oder Journalist*innen die gestrichenen Passagen bei uns anfragen. 

Nachnamen werden ggf. abgekürzt. An Stellen, an denen uns unser Protokoll nicht präzise genug war, etwa weil Wortbeiträge unverständlich vorgetragen wurden, haben wir Auslassungen auf die gängige Weise “[…]” angegeben.

Um 9:50 Uhr wird der Angeklagte in den Raum gebracht, Begrüßung durch die Vorsitzende um 10:00 Uhr. Sie stellt die Teilnehmer fest.

Im Vorfeld wurden Schriftsätze ausgeteilt, darunter ein Brief von Frau W. Der Brief wird verlesen. Sie wendet sich an das Gericht mit einer ärztlichen Bescheinigung der Nicht-Verhandlungs- und Reisefähigkeit. Danach verliest die Vorsitzende Briefe der Familie des Angeklagten (Mutter, Vater und Schwester), in denen sie ihr Recht auf Zeugnisverweigerung geltend machen. Die Briefe habe sie von der Verteidigung erhalten. Die Richterin sagt, sie werde die Zeugen für nächsten Donnerstag abladen. Als Drittes wird ein Schriftsatz vorgelesen, der erst gestern beim OLG eingegangen ist. Es handelt sich um die Beantragung der Zulassung für die Nebenklage für ein weiteres Ehepaar, die auch Synagogenbesucher waren. Dem stehe wohl nichts entgegen, so die Vorsitzende.

Eine Nebenklagevertreterin schaltet sich ein. Die Familie sei ja noch nicht abgeladen, sie bittet darum, dass die Familie sich erklärt. Die Richterin will später am Tag nochmal Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Nebenklagevertretung bittet Herrn Rutkowski von der Verteidigung zu erklären, wie der Brief der Familie zustande gekommen sei. Die Mandantschaft habe bedenken, dass Herr Rutkowski Zeugen beraten habe, obwohl er als Verteidiger den Angeklagten vertritt und hier eine Interessenkollision gegeben sei. Da alle Schreiben inhaltsgleich seien, solle Herr Rutkowski erklären, ob eine Beratung stattgefunden habe und warum die Zeugen dieses Schreiben zunächst an ihn und nicht direkt ans OLG geschickt haben. Der RA Rutkowski möchte sich dazu äußern, wie das Schreiben “in seinen Machtbereich gelangt” sei und erklärt, es hätte sich in seinem Briefkasten befunden. Eine Beratung habe nicht bestanden. Die Nebenklagevertreterin Pietrzyk antwortet, wenn das im Briefkasten war, könne man ja nicht nachvollziehen, ob das Zeugnisverweigerungsrecht tatsächlich ausgeübt wird, da er nicht gesehen habe, ob es unterschrieben wurde. Da habe man berechtigte Zweifel an der Autorenschaft. Der Nebenklagevertreter RA Herrmann schaltet sich ein. Wenn die Briefe kommentarlos im Briefkasten gelegen hätten, sei nicht mal eine Zweckbestimmung veranlasst, dass es zum Gericht gelangen soll. Die Vorsitzende erläutert, dass auch am 14. Juli ohne Absender 3 Schreiben zur Gerichtsakte gelangt seien, die auch von der Poststelle jeweils abgestempelt waren – da würden sich diese Schreiben auch mit Unterschriften finden. Sie bittet darum, die Angelegenheit nicht zurückzustellen. RA Scharmer von der Nebenklage fragt, ob es die Briefumschläge dazu auch gebe. Die Richterin antwortet, die würden nicht aufgehoben. 

Die Richterin spricht an, dass besprochen wurde, dass einige davon Abstand nehmen wollen das Video in Augenschein zu nehmen, was jetzt über die Bildschirme abgespielt würde.

Anschließend wird das Video von der Tat auf Monitoren im Gerichtssaal abgespielt. Der Angeklagte scheint leicht zu lachen, insbesondere in den ersten Minuten. Das scheint ihn zu amüsieren. Ein Nebenklagevertreter unterbricht kurz, um die Aufmerksamkeit des Sachverständigen auf das Grinsen des Angeklagten zu lenken. 

[XXX, Inhalt des Videos, Anm. democ.]

Die Vorsitzende richtet das Wort an die Nebenklage. Alle hätten registriert, dass der Angeklagte zwischendrin gegrinst habe. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verfahrensbeteiligten ohne Rechtsverlust auch Erklärungen bis zum Beginn des Fortsetzungstermins abgeben können, man könne also auch noch schriftlich etwas einreichen. 

Pause von 45 Min. 

Befragung durch die Anklage 

Die Richterin erteilt dem Bundesanwalt Lohse das Wort, er habe nun die Gelegenheit, dem Angeklagten Fragen zu stellen. Lohse sagt: “Wir stehen alle noch unter dem Eindruck des Videos”. Er versuche nun eine Überleitung herzustellen. Er fragt B., was er empfunden habe, als er das Video gesehen hat. B. antwortet, es sei schon ziemlich schiefgelaufen. Dann sagt er, er könne die Frage nicht beantworten. Lohse sagt er habe beobachtet, dass B., je länger das Video lief, desto deprimierter und enttäuschter wirkte, am Anfang hatte er den Eindruck etwas Richtung Stolz festzustellen. Er fragt, ob das richtig sei. B. antwortet, er habe über ein, zwei Sachen schmunzeln müssen, über dämliche Witze, die er gemacht habe. Lohse fragt ihn, wie oft er das Video gesehen habe. B. antwortet, nur einmal, bei der polizeilichen Vernehmung. Der Bundesanwalt erklärt, er wolle nochmal chronologisch durchgehen und mit der Situation vor der Abfahrt anfangen. B. habe ja verschiedene Dinge vorbereitet und das Streaming in Gang gesetzt und später auch Musik angemacht. Er fragt den Angeklagten, ob er das mit Bedacht gemacht habe, wann er welche Musik spielte. B. antwortet ja, das sei alles vorher durchdacht und geplant gewesen, auch die Musiktitel waren bewusst gewählt. Lohse fragt, ob sie auch ein Kommentar zur Tat sein sollten, B. bejaht dies und sagt, das könne man so sagen. Lohse spricht noch einmal B.’s gestrige Aussage an, wo er angab, die Verbreitung sei ihm wichtiger gewesen als die Tat selbst, was B. noch einmal bestätigt. Lohse fragt ihn, welche Ziele er mit der Verbreitung angestrebt habe, B. will dazu keine Aussage machen. Lohse bezieht sich auf die polizeiliche Vernehmung, wo B. drei Ziele genannt habe: Möglichst viele Menschen zu töten, Demoralisierung auszulösen und Leute zum Kampf zu motivieren. Er fragt, ob das so richtig sei. B. antwortet “Ja”, das seien die Ziele, die er im Dokument genannt habe. Lohse fragt ihn nach der Gewichtung der drei Ziele. B. sagt, am wichtigsten sei gewesen zu zeigen, dass man sich wehren kann. Das zweitwichtigste sei gewesen, die Moral zu heben und die eigentliche Tat sei an Platz drei. Lohse sagt, B. habe das im Internet verbreitet, B. bestätigt das. Lohse fragt, ob das Ziel gewesen sei, möglichst viele Menschen zu erreichen. B. Antwortet “Ja, genau”. Lohse führt an, B. habe gestern gesagt, dass er sich global lächerlich gemacht habe. Er fragt ihn, ob er das in globalem Maßstab gesehen habe. B. antwortet, wenn man etwas ins Internet setze, habe das globale Auswirkungen. 

Dann kommt Lohse zur Situation vor der Synagoge. Er sagt, B. habe geschildert, er hätte rotgesehen und ein hohes Stresslevel gehabt. B. bejaht das, das sei so gewesen, nachdem er die Tür nicht aufgekriegt hätte. Lohse fragt ihn, ob das sein Vermögen, sich an Einzelheiten zu erinnern, beeinträchtige. B. verneint. Er erinnere sich schon an Einzelheiten, nur nicht mehr so gut an die Abfolge. Lohse sagt, B. habe die Videos kommentiert und fragt, ob das spontane Äußerungen waren oder ob er das geplant habe. B. antwortet, das seien Spontanäußerungen gewesen, das sei größtenteils unterbewusst passiert, er rede ja sozusagen mit sich selbst. Lohse fragt nochmal, ob er also mit den weiteren Handlungen, nach dem er die Türe nicht öffnen konnte, spontan reagiert habe. B bejaht das. Lohse fragt ihn, welches Ziel er verfolgt habe, als er die Sprengsätze über die Mauer warf. B sagt, er hätte ja gewusst, dass dahinter wenig ist. Er hätte gehofft, dass etwas Feuer fängt. Er lacht. Es sei gar nicht so leicht, etwas anzuzünden. Er hätte das gemacht, weil er noch irgendwas tun wollte, auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering war, dass er etwas anzünden konnte, aber die Hoffnung sei da gewesen. 

Anschließend kommt Lohse auf die Situation mit Frau L. zu sprechen. Er sagt, wenn er B. richtig verstanden habe, hätte er den Vorsatz gehabt, jeden der ihn da stört, anzugreifen. B. antwortet mit ja, wer ihn daran hindere oder angeht. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.] Lohse fragt ihn, ob er in der Situation mit Frau L. den Eindruck gehabt hätte, dass er gehindert wurde. B antwortet, das sei eine sehr schnelle Spontanentscheidung gewesen. Er lacht. Er habe nicht richtig gedacht. Lohse fragt den Angeklagten, ob das Erscheinungsbild von Frau L. eine Rolle gespielt habe, was dieser verneint. Lohse sagt, er frage, weil B. sich abschätzig über sie geäußert habe. B sagt, er bezeichne die Dinge so wie er sie sehe. Lohse fragt, was gewesen wäre, wenn jemand anderes ihn angesprochen hätte. B. antwortet, dass ziemlich sicher dasselbe passiert wäre, er habe “jetzt nichts gegen die Frau explizit”.

Danach kommt Lohse auf die Situation mit Frau Mandy R. zu sprechen. Er fragt B., ob er, nachdem er Frau L. erschossen hatte, seine Gedanken darauf gerichtet hätte, einen Umweg zu machen, um zu gucken, wer ihm noch gefährlich werden könnte. B. bejaht. Er wisse, dass Synagogen unter Polizeischutz stehen. Deshalb hätte er erstmal schauen müssen, wie die Situation ist, und ob sich dort möglicherweise ein Polizist befindet, der ihn erschießen könne. Lohse fragt ihn, ob er sich noch an die Situation mit Frau R. erinnere. B. sagt, er habe die Waffe einmal hochgenommen und auf eine Person gezielt, die weit weg war. Er vermutete, dass an der Waffe etwas klemmte und das habe er dann auch gesehen. Lohse entgegnet, er habe bei der Polizei gesagt, dass er sich nicht genau an die Situation erinnern könne. B. erwidert, ja, er erinnere sich ungenau. Die Vernehmung sei auch ziemlich lang gewesen. Lohse fragt den Angeklagten, wie weit er sich noch an die Dinge erinnere und wie weit er die Dinge aus der Vernehmung übernähme. B. antwortet, er könne sich an relativ viel erinnern. Manche Sachen würden sich überlagern. An die einzelnen Handlungen könne er sich alle erinnern.

Lohse spricht B. auf ein Zitat aus dem Video an, nachdem das Eindringen in die Synagoge gescheitert war. Es lautete etwa “Dann jetzt die Kanaken”. Er fragt, was da sein Gedankengang gewesen sei. B. antwortet, er sei an die Ursache nicht herangekommen, die Synagoge war zu, also hätte er wohl oder übel auf das Symptom wechseln müssen, also Muslime. Lohse fragt ihn, ob er sich diese Zielsetzung als Plan B überlegt habe. B. antwortet, er habe überlegt, dass er immer noch mit dem Auto woanders hinfahren können. Das sei dann aber nicht möglich gewesen [wegen des zerschossenen Reifens, Anm. democ. ], hätte er gedacht. Er sei selbst erstaunt gewesen, wie weit er noch gekommen sei. B. lacht immer wieder bei seinen Ausführungen. Lohse fragt, ob er Vorstellungen hatte, wo Objekte in Halle sein könnten, die er angreifen könnte. B. antwortet, er hätte nur gewusst, dass in Halle ein “Zentrum für Muslime” ist, da hätte er aber nicht hingelangen können, also habe er sich gesagt, “die Innenstadt ist voller Muslime”.

Herr Oberstaatsanwalt Schmidt übernimmt das Wort. Er fragt B. nach der Person, die er in Magdeburg angefahren hat und wie sich die Verkehrssituation für ihn dargestellt habe. B. lacht. Das sei schwer zu realisieren gewesen, er habe sehr versucht, sich zu konzentrieren. Da habe ein […] auf dem Bordstein gestanden. Schmidt fragt, warum er das Fahrmanöver eingeleitet habe. B. sagt, das habe er gemacht, um möglichst schnell von der Polizei wegzukommen. Schmidt geht auf den Moment ein, als B. erkannt hat, dass es sich um eine Person dunkler Hautfarbe handelt. Er bittet B., den Moment zu beschreiben. B. lacht laut, das sei ziemlich schwer, er habe überhaupt kein Zeitempfinden. Schmidt fragt ihn, ob er nach dem Zusammenstoß mit der Person gewusst habe, ob und wie er ihn getroffen habe. B. sagt, er habe nicht gewusst, ob er ihn getroffen habe, er wisse noch, dass er dachte “Das war ziemlich knapp”. Schmidt fragt ihn, ob er sich unmittelbar danach Gedanken gemacht habe, was mit der Person ist. B. lacht wieder laut. “Neeeein”. Er sei auf der Gegenfahrspur gewesen und hätte wieder auf die Richtige gemusst. Schmidt hakt nochmal nach, ob er sich Gedanken gemacht habe, ob die Person verletzt sei. B. Lacht. “Nein”. […] Schmidt fragt, ob er die Polizei wahrgenommen habe. B. verneint. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.] Schmidt fragt, wie er sich das eigentlich vorgestellt habe, wie es weitergehen soll. B. lacht. Er sei angeschossen gewesen, das sei ziemlich schlecht gewesen. Aber er hätte noch Waffen gehabt, also hätte er noch eine Chance gehabt weiterzukämpfen. Dazu müsse man aber erstmal aus der Gefahrensituation raus, danach können man planen, was jetzt folge, das nächste Ziel suchen usw. Schmidt fragt ihn, warum er das Feuergefecht mit der Polizei aufgenommen habe. B. sagt, er hätte nicht gedacht, dass das Auto noch irgendwie fahre. Da habe er dann unterbewusst sehr schnell versucht, sich da wegzubringen. Er habe größtenteils nicht nachgedacht und sei einfach losgefahren. Das seien allein die Instinkte. Da die Polizei dort gestanden hätte, habe er gedacht, dass er da nicht wegkomme und er habe auch gedacht, dass sie schon draußen [außerhalb des Autos Anm. d.V.] stehen. Schmidt wendet ein, die Polizei sei ja nicht sein primäres Angriffsziel gewesen. B. bejaht. Aber wenn er an seiner Tat gehindert werde, müsse er natürlich kämpfen, damit er weitermachen kann. 

Lohse ergreift wieder das Wort und kommt auf den Vorfall in Landsberg zu sprechen. Dort habe B. versucht, ein Fahrzeug zu erbeuten und dabei Dagmar M. angeschossen. Er fragt B., welches Vorstellungsbild er davon gehabt habe, wie stark die Person verletzt war. B. antwortet, die Pistole sei sehr schwach, deshalb aber er es als nicht so schlimm eingeschätzt. Klar, die Person sei am Hals getroffen worden, aber das sei er ja auch und er konnte noch weiterfahren. Lohse fragt, ob er es für möglich gehalten habe, dass das Opfer sterben könnte. B. sagt, möglich sei vieles, aber das sei unwahrscheinlich gewesen. Schmidt spricht an, dass S. bei der Polizei seiner Erleichterung Ausdruck verliehen habe, dass die beiden noch leben. B. bestätigt das. Er sei natürlich froh gewesen, dass es ihnen gut geht, weil er sie ja nicht mal anschießen wollte. […] Lohse sagt, er habe den Eindruck, dass es für B. die Alternative “Gewinnen oder Sterben” gegeben habe. Er fragt ihn, was er unter Gewinnen verstanden hätte. B. antwortet: “Meine Feinde besiegen”. Lohse erwidert, das seien Millionen Menschen. B. sagt: “Einer muss ja anfangen”. 

Lohse fragt, ob er sich eigentlich in seiner Zeit im Studium oder bei der Bundeswehr mit anderen über Politik unterhalten habe. B verneint. In Deutschland unterhalte man sich lieber nicht mit Fremden oder Bekannten über Politik, das könne schnell “schief ausgehen”. Lohse fragt nach seiner politischen Entwicklung. B. sagt, das sei mit der Zeit stärker geworden. Aber er hätte seit der Schule gewusst, dass es wichtige Tabuthemen gebe, die keiner anspreche. Lohse fragt ihn, ob er also gegenüber Dritten politische Themen gemieden hätte, was B. bejaht. Lohse sagt, dass B. berichtet habe, dass er kein besonders sozial integrierter Mensch war und auch keine Freundin hatte. B. sagt: “Leider nein”. Lohse erwidert: “Hätten Sie aber gern gehabt?” B. sagt: “Auf jeden Fall”. Lohse fragt, ob er in dieser Hinsicht eine Konkurrenzsituation mit Geflüchteten empfunden habe. B. antwortet, dass Muslime seine Gegner seien. Lohse sagt, er habe den Eindruck gewonnen, dass er genau analysiert habe, wo er Fehler gemacht habe. Er fragt B., ob er das im Nachhinein gemacht habe. B. bejaht. Das habe er erst gekonnt, nachdem er die Bewertung seiner Waffen gelesen habe.

Lohse erklärt, dass er nicht empfunden habe, dass B. sich die Frage gestellt habe, ob es ein Fehler war, diese Sachen überhaupt zu tun. B. antwortet: “Die Synagoge anzugreifen war kein Fehler. Das ist mein Feind. Die versuchen aktiv die Weißen auszurotten”. Lohse wendet ein, dass B. eines Tages sterben werden, er selbst auch und alle Menschen die in dieser Zeit leben. Er fragt, ob darauf nicht folge, dass wir unabhängig von Hautfarbe, Religion oder anderen Merkmalen, aus dieser Perspektive alle gleich sind und ob das nicht die Folge habe, dass wir alle unabhängig von Hautfarbe, Rasse, […] ein gleiches Recht haben zu leben. B. lacht. Lohse schließt mit der Aussage, dass B. diese Überlegung mitnehmen solle, er habe wahrscheinlich einige Zeit, darüber nachzudenken. 

Befragung durch die Verteidigung

Die Vertreter der Verteidigung, RA Weber und RA Rutkowski, erhalten das Wort. Sie beginnen mit dem Fall R., im Bezug auf das Video. […] B. sagt, er habe, soweit er weiß, keinen Schuss abgegeben.

Die Verteidigung spricht an, B. habe erklärt, er habe keine Sozialhilfe angenommen. B. sagt: “Ich stehe ungern in anderer Schuld.” 

RA Weber spricht nun über den Tatvorgang an der Synagoge und fragt den Angeklagten, wie er gestern auf die Frage nach dem Tathergang geantwortet habe. B. antwortet, er wisse nicht mehr, was er gestern gesagt habe. Er habe halt seine Gegner angreifen wollen. Er habe nicht gewusst, ob überhaupt Leute in der Synagoge sind, er habe nicht mal gewusst, wie der Hof aussah. Bei seiner Recherche habe er viele Synagogen im Internet gefunden. Da habe immer “Denkmal” gestanden. Er habe die Möglichkeit gefürchtet, dass das Gebäude leer ist. Das wäre dann sehr lächerlich gewesen, so B. Weber hakt nach, ob das heiße, dass es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gebe, dass dort Leute sein würden. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]. Weber sagt, weil er das alles nicht wusste, habe sich der Tatplan spontan entwickelt. 

RA Pietrzyk, Vertreterin der Nebenklage, beanstandet diese Frage. Sie sagt, wenn Weber die Aussage korrigieren wolle, solle er sie korrigieren. Aber er würde jetzt versuchen, funktional Schutzbehauptungen einzubauen. Das seien keine zulässigen Fragen, insbesondere, weil es sowieso kein wörtliches Protokoll gebe. Weber sagt, da möchte er widersprechen. Alles würde aufgezeichnet. Die Vorsitzende schaltet sich ein. Die Dokumentation sei für wissenschaftliche Zwecke und stehe nicht als Beweismittel zur Verfügung. Insofern bitte sie Weber darum, erstmal offene Fragen zu stellen. Wenn er einen Vorhalt machen wolle, solle er mit “Ich habe in Erinnerung, dass Sie…” starten. Dann habe der Rest des Gerichts die Möglichkeit zu widersprechen.

RA Scharmer von der Nebenklage ergreift das Wort. Er sagt, Weber habe seine Frage begonnen mit “Haben Sie gestern Folgendes gesagt, …” – da sei per se eine unzulässige Frage. […]

Die Verteidigung fragt B., da er nicht davon ausgehen hätte können, dass Personen in der Synagoge waren, ob es richtig ist, dass es eine spontane Entscheidung war. Die Vorsitzende ergreift erneut das Wort. Sie habe es ganz klar so in Erinnerung, dass B. gesagt habe, dass er den Plan hatte nach Halle zu fahren, um die Synagoge zu überfallen und sich danach überlegt habe, womöglich auf Muslime umzustellen. Er habe sich bewusst Jom Kippur herausgesucht, weil er davon ausging, dass da viele Leute da sein würden. Weber erwidert, er stelle nicht in Abrede, dass B. das sagte. Aber auf die Frage nach der konkreten Tathandlung habe er gesagt, dass er nicht wisse, ob dort Menschen sind, ob die Synagoge überhaupt besucht wird oder nur ein Denkmal ist. Und er habe gesagt, dort sei dann alles spontan abgelaufen. 

Die Vorsitzende sagt, dass ihre Erfahrung sei, dass man nur wörtlich protokolliere, wenn es auf den Wortlaut ankommt. Hier habe man es aber mit einer vielschichtigen Aussage zu tun. Da komme es nicht nur auf eine Sequenz im Tatablauf an, sondern auch entscheidend auf den Tatplan. Dann müsste man die ganze Aussage protokollieren, sagt sie. Sie denke, dass es auf den Wortlaut nicht ankomme.

[…] Weber ergreift das Wort, spricht aber unverständlich. Trotz mehrmaliger Ermahnung durch die Richterin spricht er nicht richtig ins Mikro. 

Die Richterin sagt, sie habe jetzt nicht gehört, dass B. nur mal die Synagoge besichtigen wollte und versuchte, die Tür aufzuschließen. 

RA Pietrzyk beanstandet, dass es nicht zulässig und offensichtlich sei, was die Verteidigung da mache. Dann solle sie bitte einen Antrag stellen, dann könne man Stellung dazu beziehen. 

Weber bittet um 15 minütige Unterbrechung zur Fertigung des Antrags.

15 Min. Pause.

Die Verteidigung beantragt die Korrektur der Aussage. Weber sagt, die Aussage des Angeklagten habe gelautet, dass er nur den Hof kannte und seine Recherchen ergeben hätten, dass es auch hätte sein können, dass es sich nur um ein Denkmal handelte. Er habe ausgesagt, keinen konkreten Anhaltspunkt dafür gehabt zu haben, dass dort Leute seien, der Tatplan sei spontan entstanden. Weber räumt ein, dass B. zwar gesagt habe, dass er Juden töten wolle, entscheidend sei aber, ob er bereits unmittelbar zum Töten angesetzt hatte, als er die Tür zur Synagoge aufzusprengen versuchte. 

Lohse beantragt, den Antrag abzulehnen, da eine solche Protokollierung voraussetze, dass es auf den genauen Wortlaut ankäme, was hier nicht der Fall sei, weil es um eine Gesamtwürdigung des Tatgeschehens gehe. Diese setze sich aus vielerlei Teilen der Aussagen zusammen, deshalb komme es auf diese spezifische Aussage nicht an.

RA Scharmer beantragt ebenfalls, den Antrag abzulehnen und frag die Verteidigung, warum sie es nicht im Vorfeld beantragt habe, wenn sie es als so wesentlich betrachten.

RA Siebenhüner erläutert noch einmal für die Öffentlichkeit, dass eine Protokollierung in dieser Instanz nur möglich sei, wenn es auf eine Feststellung im hiesigen Verfahren ankomme. Das tue es dann, wenn Vorgänge und Äußerungen z.B. Verfahrensfehler enthalten, auf die eine Revision gestützt werden kann oder Anlass für weitere Beweisanträge bieten. Der Antrag sei unbegründet, weil Weber nicht vortrug, warum es für das laufende Verfahren darauf ankomme.

Die Vorsitzende sagt, dass der Antrag abgelehnt sei. 

Weber beantragt die Herbeiführung eines Senatsbeschlusses. Nun wird Sitzung nochmal unterbrochen für ca. 15 Min. 

Die Entscheidung, den Antrag abzulehnen, wird bestätigt, da die Voraussetzungen nicht gegeben seien. Es komme bei der vom Verteidiger zitierten Aussage nicht auf den Wortlaut an, sondern auf deren Sinngehalt im Kontext der Gesamtaussage des Angeklagten.

Weber befragt Herrn B. zum Wurf der Sprenggranate im Dönerimbiss. Er fragt, was das für eine Granate gewesen sei und was für eine Wirkung die hatte. Ein Vertreter der Nebenklage beanstandet die Frage, weil sie am Vortag eindeutig beantwortet worden sei. 

RA Hoffmann, ebenfalls Vertreter der Nebenklage, beanstandet die Frage ebenfalls, auch weil die Frage nach der Sprengkraft keine Frage der Wahrnehmung des Angeklagten sei, sondern eigentlich eine wissenschaftliche Frage. B. habe vorher schon ausgesagt, dass er nicht die Möglichkeit gehabt habe, so etwas zu testen. 

[XXX, Details zu Waffen und Tatdurchführung, Anm. democ.]

Weber spricht an, dass B. in Panik verfallen sei, als die Türsprengung nicht klappte und “rotgesehen” habe. Er fragt, was das heißen solle. B. antwortet, sein Sichtfeld hätte sich leicht eingefärbt, es sei merkwürdig gewesen. Weber fragt, ob es eine Sinnestrübung war. B. lacht. Da frage Weber ihn medizinische Sachen. Das habe sich über sein normales Sichtfeld drüber gelegt. Weber fragt, ob er tatsächlich eine farbliche Veränderung gesehen habe. B. antwortet “Ja, leicht”. Weber fragt, wann das erstmalig aufgetreten sei. B gibt an, das sei gewesen, als die Hauptladung nicht zündete und er gemerkt habe, dass er nicht in die Synagoge komme. Weber hakt nach, ob das gewesen sei, noch bevor er auf Frau L. schoss, was B. bejaht. 

Anschließend kommt Weber auf Herrn Z. zu sprechen, von dem B. seine Autoschlüssel verlangt habe. Er fragt B., welche Absicht er mit diesem Schuss verfolgt habe. [XXX, Details zur Waffe und Tatdurchführung, Anm. democ.] Weber fragt ob B. Herrn Z. töten wollte. B. verneint.

Die Vorsitzende ermahnt Weber, dass er offen fragen müsse, das es sonst suggestiv sei. Weber fragt B., was er bezweckt habe. B. sagt, er habe ihn verletzen wollen, um den Schlüssel zu bekommen. Wenn er ihn hätte töten wollen hätte, hätte er ihn auf dem Boden erschossen. Weber fragt nach, ob er auf einen weiteren Schuss bewusst verzichtet habe. B. Antwortet, klar, er wolle keine Weißen verletzen. Weber fragt, welche Absicht B. bei Frau M. gehabt habe. B. antwortet, er habe ihr ins Bein schießen wollen, damit sie nicht die Polizei ruft. Weber fragt, ob er eine weitergehende Absicht hatte, was B. verneint. Dann fragt Weber nach B.’s Absicht, als der dem Taxifahrer das Geld hingeworfen habe. B. antwortet, er habe ihn zur Fahrt zwingen wollen, das sollte für den Sprit und die Taxikosten sein.

Die Vorsitzende sagt, sie wolle noch einmal festhalten, dass er gerade gesagt habe, dass er weiße Menschen nicht erschießen wolle – verletzen aber sehr wohl. B. antwortet, er gehe nicht rum und schieße aus Spaß Weiße an, er habe aber in der Situation ein Auto gebraucht. Er sei sozusagen in einer Zwangslage gewesen. Die Vorsitzende fragt, ob es ihm schwerfalle, zu akzeptieren, dass andere Leute nicht seinen Wünschen entsprechen wollen. 

B. erwidert, das sei kein zielorientiertes Handeln bei einem Anschlag. Die Vorsitzende fragt, ob der nicht vielleicht schon vorbei war. B. verneint, er habe noch Waffen gehabt, er habe also noch weiter kämpfen wollen. [XXX, Details zur Tatdurchführung, Anm. democ.]

Die Vorsitzende fragt, warum B. nicht auf die Idee gekommen sei, einfach abzudrehen, als er die Polizeifahrzeuge sah. B antwortet, er habe nicht damit gerechnet, dass das Auto noch weit fahre, sonst wäre er vielleicht nach Halle-Neustadt gefahren, zum Muslimischen Zentrum “oder wie das heißt”. [XXX, Details zur Tatdurchführung, Anm. democ.]

Auf die Frage, ob seine Handlung auch damit zu tun hatte, dass er verletzt war, antwortete B., das sei unterbewusst abgelaufen. “Ich sag mal Instinkt, fight-or-flight”. Er hätte im rationalen Zustand niemals so viel Gas gegeben, da die zerschossenen Reifen dafür hätten sorgen können, dass das Auto sich überschlägt o.ä. Das sei ein riskantes Manöver gewesen. Auf die Rückfrage, ob er das getan habe, weil er verletzt war, antwortet B.: Ja, also unterbewusst. 

45 Min. Unterbrechung. 

Befragung durch die Nebenklage

Es wird ein Bild vorgelegt, auf dem verschieden Sprengvorrichtungen zu sehen sind. RA Scharmer befragt B. dazu. [XXX, Details zu den Waffen, Anm. democ.]

RA Görgülü richtet sich an B. Dieser habe gesagt, wenn er die Chance habe weiterzukämpfen, würde er weiterkämpfen. Er fragt ihn, ob er den Kampf jetzt als beendet sehe. B. antwortet: “Kein Kommentar”.

Der Bevollmächtigte von RA Friedmann ergreift das Wort. Er spricht das Geschehen in der Magedburger Straße an. B. erinnere sich ja mit bemerkenswerter Klarheit, dass er eine schwarze Person wahrgenommen habe. Er fragt B., ob das für ihn besonders herausstechend war. B. antwortet, das sei deutlich zu sehen gewesen. Der RA fragt nach, ob die Person in seinem Sichtfeld gewesen sei, also ob ihm klar gewesen sei, dass es jetzt zur Kollision kommt. B. sagt, es sei ihm bewusst gewesen, dass es dazu kommen könnte, aber die Person sei umgedreht und zurückgegangen, deshalb sei es ja nicht so schlimm ausgegangen, er habe wahrscheinlich das Auto gehört. Der RA erwidert, B. sei ja entgegen der Fahrtrichtung gefahren, er habe die Person ja angefahren und verletzt. B. entgegnet, das habe er später erfahren. Der RA fragt, ob B. versucht habe auszuweichen. B. sagt, er habe keine großen Lenkbewegungen machen können, er habe zerschossene Reifen gehabt und sich sonst überschlagen können. Der RA fragt, ob er also überlegt habe, ob er ausweichen könnte und nicht ausgewichen sei, weil er sich sonst selbst hätte gefährden müssen. B. bejaht das. Der RA fragt, ob es eine Rolle gespielt habe, ob er beim Ausweichen das Leben der Person hätte schützen können. B. lacht und verneint. Der RA fragt: “Obwohl ihnen klar war, dass es extrem gefährlich für die Person war?”. B. sagt, es sei ja auch für ihn gefährlich gewesen. Der RA fragt, ob er vielleicht eher ausgewichen wäre, wenn es eine weiße Person gewesen wäre. B. lacht. “Auf jeden Fall, ja”. Dann hätte er sich vielleicht gefährdet. 

Ein weiterer Nebenklagevertreter fragt B., ob er einen Plan B gehabt habe. B. antwortet, er habe nur gewusst, dass es noch andere Synagogen gibt. Der Nebenklagevertreter fragt B., warum er das Wort “Weißer Krieger” benutzt. B. sagt, das sei ihm so eingefallen. Der RA fragt, ob ihm bewusst sei, dass Breivik und Tarrant im Internet so genannt würden. B. Antwortet: “Naja, sie sind weiß und sie sind Krieger”. Der RA fragt, wo er diese Diskussion zu “Wenn jemand dich nicht ernst nimmt, bist du kurz davor entwaffnet zu werden” wahrgenommen habe. B. antwortet, das sei irgendwo im Internet gewesen. 

Der RA fragt B. nach der Stelle im Video, bevor er versucht, einen Sprengkörper in die Synagoge zu werfen und sagt “Vielleicht kommen die ja raus”, was sein Ziel gewesen sei, wenn “die rauskommen”. B. antwortete, dass er dann auf sie geschossen hätte, deswegen sei er da gewesen. Der Rechtsanwalt fragt, ob er das also gemacht habe, damit sie rauskommen, um sie zu erschießen. B. sagt “Natürlich”, er sei da gewesen um gegen Juden zu kämpfen und um auf Juden zu schießen. 

Der RA fragt nach der Musik. Es seien verschiedene Lieder gewesen. Ob B. das erste Lied sinngemäß zusammenfassen können. B. bejaht. Dann fordert der RA B. auf dies auch zu tun. B. lehnt ab. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

Der RA fragt, wann der Plan zum Angriff auf die Synagoge gereift sei. B. sagt, es hätte ja ursprünglich eine Moschee werden sollen, aber dann habe er sich umentschieden. Da müsse man sich dann umschauen, wo Juden sind.

Der RA sagt, er werde B. keine Bühne geben, das was er sagen will im Rahmen seiner Befragung verlauten zu lassen. Er fordert B auf, seine Frage zu beantworten. B. sagt, dass er keine Fragen dieses RA mehr beantworten werde. 

Der RA hat die Möglichkeit, dem Gericht seinen Fragenkatalog vorzulegen. 

Ein weiterer Nebenklagevertreter erhält das Wort. [XXX, Details zu Waffen, Anm. democ.] Er kommt auf den 3D-Drucker zu sprechen und fragt, ob B. den mal jemandem gezeigt habe. B. gibt an, er habe den Drucker mal seinem Vater gezeigt, der habe ihn aber für Spielzeug gehalten. Der Rechtsanwalt fragt, ob sein Vater mal etwas angefasst habe, was er gedruckt hat. B. sagt, es könne sein, dass er ihm mal was “von dem kleinen Kruppzeug” gegeben habe, das nur zum Testen des Druckers war. Die Waffen habe er nicht gesehen oder angefasst. Der RA fragt, ob er dem Vater mal etwas Gedrucktes gegeben habe. B. verneint, er habe nie was für ihn gedruckt. Wenn, dann in der Zeit, als er ihm den Drucker gezeigt habe. 

Der RA fragt, warum er ausschließe, dass der Vater mal in sein Zimmer gegangen sei. B. antwortet, weil sein Vater das nicht machen würde, es sei ein ehrenwerter Mann. Er fragt den RA ob dieser seinen Familienmitgliedern vertraue, “anscheinend nicht”. Der RA fragt, ob er selber sein Zimmer geputzt habe. B. bejaht. Der RA hakt nach, ob seine Mutter nie geputzt habe. B. antwortet: “Nein. Lassen Sie Ihre Mutter Ihr Zimmer putzen?”. Sein Zimmer bleibe allgemein auch abgeschlossen, wenn er weg sei. Der RA fragt, ob die Eltern das akzeptiert hätten. B. antwortet, sie hätten es nicht toll gefunden, aber er habe ihnen erklärt, dass er nicht will, dass jemand an seine Sachen geht. Der RA fragt, ob B. es also für notwendig gehalten habe, abzuschließen, obwohl er von Vertrauen rede. B. sagt, das seien zwei verschiedene Räume. Bei seinem Vater sei nur Werkzeug drin, bei seiner Mutter lägen Waffen im Bettkasten, da habe er zur Sicherheit abgeschlossen. Auch, weil seine Schwester manchmal mit ihrem kleinen Sohn komme, nachher passiere da noch was, wenn der da rumkramt. […]

Ein weiterer Vertreter der Nebenklage befragt B. zum “Großen Austausch” und fragt ihn, ob er diese Verschwörungstheorie kenne. B. lacht und fragt, ob das jetzt auch schon eine Verschwörungstheorie sei. Auf die Nachfrage, ob er die Theorie nun kenne, antwortet er: “Ich kenne die Wahrheit”. Der RA fragt, wann er zum ersten mal davon erfahren habe. B. sagt, dass habe er im Manifest von Tarrant gelesen. Dass der große Austausch stattfindet, habe er 2015 gesehen. Der RA fragt ihn, ob er inhaltsgleiche Themen vor 2015 schon mal wahrgenommen habe. B. bejaht, er habe sowas hin und wieder mal angelesen. Der RA fragt, wo er so etwas gelesen habe. B. sagt, er wolle dazu keine Aussage machen, das sei im Internet gewesen. Der RA sagt, es ergebe keinen Sinn, dass B. eine Aussage verbreiten wolle, aber ihm nicht erzählen wolle, wo im Internet er die gelesen habe. B. erwidert, das ergebe sehr wohl Sinn. “Ich will hier niemanden anscheißen”. Er wolle seinen “eigenen Leute” schützen. Der RA fragt nach was “seine eigenen Leute” bedeute und ob er zu anderen Kontakt aufgenommen hätte. B. verneint. Der RA fragt, ob er nur verneint, um Personen zu schützen. B. gibt an, er sage Nein, weil er Nein meine. Der RA fragt ihn, ob er ihm das mit dem Schützen erklären könne. B verneint, das wolle er nicht. 

Der RA fragt, ob er mal die These vertreten habe, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnehmen. B. sagt, das könne passieren, dass die das machen. Der RA erwidert, B. habe doch gar nicht arbeiten wollen. Er fragt B., wann er vertreten habe, dass Ausländer ihnen die Arbeit wegnehmen. B. antwortet, dass er das nicht vertreten habe, er habe nur gesagt, dass das was ist, was passieren kann. Der RA fragt, ob er darüber mal mit Anderen geredet hätte. B. verneint. Man treffe sich nicht mit Leuten auf ein Bier, um politische Diskussionen anzufangen. Der RA fragt ihn, wann, in welcher Phase seines Lebens, ihm ein Nicht-Deutscher die Arbeit weggenommen habe. B. entgegnet, ob er ihm jetzt gesamtwirtschaftliche Strukturen erklären solle. Der RA fragt, welchen Job er wegen eines Ausländers nicht bekommen habe. Er unterbricht B. immer wieder, wenn dieser versucht auszuholen. B. lacht. Er habe es ihm er erklären wollen, aber der RA wolle seine Antwort nicht hören. Der RA erwidert, B. wolle ihm irgendwelche Theorien erzählen, aber konkret könne er keine dieser Thesen füllen. Es wird etwas lauter zwischen den beiden. Der RA sagt zu B., dieser habe doch gar nichts Nützliches gemacht, stattdessen würde er hier erzählen, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnehmen. B. erwidert, er habe diesen Satz nicht getätigt, er habe lediglich gesagt, dass sowas auch zutreffen kann. Der RA solle ihm nicht andere Worte in den Mund legen. Wenn ihm das so wichtig gewesen wäre, stünde es im Manifest. 

Der Nebenklagevertreter spricht an, dass B. seine Ansprache im Video mit “My Name ist Anon” begonnen habe und fragt, was für einen Sinn das habe. B. antwortet, da habe er sich anscheinend nicht informiert, er würde ihm jetzt nicht das Internet erklären. Das sei was von jungen Leuten. 

Der RA sagt, dass auf einem Asservat – einem Magazin, dass mit dem 3D-Drucker gefertigt wurde – die DNA von einer unbekannten Person gefunden worden wäre und fragt, wie B. sich das erkläre. B. sagt, er habe wenig Ahnung, durch wie viele Hände sein Zeug gegangen sie, nachdem man es ihm abgenommen hat. Er fragt: “Seh ich so aus, als wüsste ich, wie da DNA drankommt?”. Der RA erwidert, es hätte ja sein können, dass ein Freund es in der Hand hatte. B. sagt: “Nein, überhaupt nicht”. Er habe das selbst gefertigt. Das einzige, was er sich vorstellen könne, wie die DNA an das Asservat gelangt ist, sei, dass es irgendwie beim Auswachsen dazu gekommen sei. Diese Plastikdrucke habe man, nachdem sie gedruckt sind, auswaschen müssen, das habe er in der Küche von seinem Vater gemacht. […]

B. gibt an, er habe aus einem Papiercontainer (in seinem “Kommunistenblock” sei das ein geteilter Container) Cornflakes Packungen genommen und die Pappe für seine Waffen verwendet, so habe er nichts kaufen müssen. Vielleicht sei so die fremde DNA zu ihm gelangt. 

RA Hoffmann von der Nebenklage spricht B. auf eine seiner Aussagen an: “Feminsm is the cause of declining birth rates in the west, which acts as a scapegoat for mass imigration, and the root of all these problems is the jew”. Er fragt ihn, ob er also der Meinung sei, dass der Feminismus daran schuld sei, dass zu wenige Deutsche oder Weiße geboren würden und die Juden hinter dem Feminismus steckten. B. bejaht das, und sagt, der Feminismus sei jüdisch. Die Richterin wirft ein, dann habe das Judentum da ja etwas Nettes hervorgebracht. B. erwidert, das sei Ansichtssache.

Hoffmann fragt B. nach seinen Bezügen zum NS. Er fragt, was für ein Verhältnis B. zum NS habe. B. antwortet, er habe keine Verhältnisse, er habe keine Freundin. Der RA fragt: “Wollen sie mich vergackeiern? – B. bejaht. Hoffmann fragt nach dem Zitat “Nobody expects the internet SS”, er will von B. wissen, was dieser damit meint. B. sagt, dass sei ein Witz von Monty Python, umgeschrieben. Der RA fragt ihn, ob ihm die Brigade Dirlewanger etwas sage. B. bejaht. Die Rückfrage, ob der die Musikband mit diesem Namen kenne, verneint B. 

Hoffmann fragt, woher er sein Wissen über Jom Kippur habe. B. antwortet, das habe er aus dem Internet. Auf die Nachfrage, wo im Internet er das gelesen habe, gibt B. Wikipedia an. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

Der RA fragt B. wie das Passwort für den verschlüsselten Container auf dem Medienstick […] laute. B. antwortet, das würde der RA wohl gern wissen, das werde er von ihm aber nicht bekommen. Der RA fragt ihn, ob sich der Name des Containers auf Pepe den Frosch bezieht. B. antwortet, möglicherweise sei das so, möglicherweise auch nicht. Der RA erwidert, er solle antworten oder nicht. B. sagt, er werde auf keinen weiteren Fragen des RA antworten, weil er das nicht müsse. Auch RA Hoffmann kann seine Frageliste beim Gericht einreichen.

Anschließend ergreift RA Onken das Wort. Er fragt B. danach, dass dieser angegeben habe, dass ihm mal zwischendurch was herausgerutscht sei. Er fragt, was das gewesen sei. B. antwortet, er wisse es nicht, vielleicht was Tagespolitisches, wo rauskam, dass er Muslime nicht mag. Er wisse nicht, was er beim Bier trinken geredet hat, das sei ja das Wunder von Alkohol. Der RA fragt, ob ihm solche Sachen schon immer herausgerutscht seien, seit er Alkohol konsumiert. B. sagt, das sei selten passiert, er wolle nicht die Stimmung versauen. Der RA fragt, wann das denn gekommen sei. B. antwortet, das sei von einem Tag auf den anderen gewesen. Er gibt 2015 als Zeitpunkt an, während der “Flüchtlingskrise”. Der RA fragt, was in den Jahren vorher war, ob er solche Gedanken da nicht hatte. B. antwortet, er hätte davor nicht den Gedanken gehabt, in eine Synagoge zu gehen und Leute zu erschießen. Da habe es noch nicht so viele Muslime hier gegeben. Der RA fragt nochmals, ob B. also vor 2015 solche Gedanken nicht hatte und auch die Gesellschaft nicht so wahrgenommen habe. B. sagt, er sei allgemein früher nicht sehr politisch gewesen. 

Der Rechtsanwalt fragt B. ober einen Spitznamen habe. B. verneint. Der RA spricht an, dass er B. davon sprach, “seine Leute” aus dem Internet schützen zu wollen. B. habe angegeben, dort niemals selbst kommuniziert zu haben. Er fragt, ob B dabei bleibte. B. fragt: “Was kommuniziert?” Der RA antwortet, er meine das erstmal ganz allgemein, also ob er niemals in irgendein Forum irgendwas geschrieben habe. B. antwortet, natürlich habe er mal in irgendeinem Forum irgendeinen Kommentar zu irgendwas gemacht. Bei politischen Themen aber eher nicht, da das gut verfolgbar sei. Der RA fragt, was mit Boards sei, die er als sicher betrachte, aber nicht benennen wolle. B. antwortet, die seien nicht sicher.

Der RA fragt B., ob der Angeklagte selbst aktiv kommuniziert habe. B. sagt, er habe eher weniger aktiv kommuniziert. Das habe er dann getan, wenn man mal “ein gutes Thema” gehabt habe. Der RA fragt, wie viele Menschen das seien, die B. schützen wolle. B. antwortet mit der Gegenfrage, wie viele Internetanschlüsse es gebe. Der RA erwidert, wenn B. die Fragen nicht ernsthaft beantworten wolle, sollten sie das beenden und sagt: “Spielen Sie keine Spielchen”. B. antwortet, er spiele sehr gerne Spiele, deshalb würde er ihm jetzt keine Fragen mehr beantworten. 

Die Vertreterin der Nebenklage, RA Lewin, erhält das Wort. Sie fragt B., ob er sich für klug halte. B. sagt: “Nicht unbedingt”. Die RA fragt ihn, ob er eine eigene Meinung habe. Er antwortet, natürlich habe er eine. Sie spricht an, dass er angab, keine Juden an der Synagoge gesehen zu haben – aber er habe gesagt, dass er Passanten gesehen habe. Sie fragt, woran er denn erkannt habe, dass es keine Juden seien. B. antwortet, die seien an der Synagoge vorbeigelaufen oder auf der anderen Straßenseite. Und teilweise könne man Juden auch am Gesicht erkennen. Die RA fragt, woran genau man das erkennen könne. B. sagt, er denke, das interessiere hier keinen und er müsse da sein Wissen nicht teilen. Die RA sagt, er habe geäußert, dass er nicht rumgehe und auf weiße Leute schieße. Muslime und Schwarze seien seine Gegner. B. antwortet, sie könne noch Juden hinzufügen. Sie fragt, zu welcher Kategorie denn Juden gehören würden. B. antwortet, sie gehörten zu den Semiten. Die RA fragt ihn, ob Nationalität da eine Rolle spiele. B. verneint, jeder Jude könne in Israel einen Pass beantragen. Die RA fragt, ob es richtig sei, dass er geplant habe, die Synagoge anzugreifen, weil er Juden bekämpfen wollte und weil nach seiner Auffassung Juden die Flüchtlingskrise organisiert hätten. B. antwortet: “Ja, neben ganz viel anderem.”

Die RA fragt, warum er also den Anschlag auf eine Synagoge geplant habe, wenn auch andere dafür verantwortlich seien. B. antwortet, in einer Synagoge seien Juden und keine anderen Leute. Da würden sich keine Unbeteiligten treffen. Die RA fragt ihn, ob er schonmal Juden getroffen habe. B. antwortet, das habe er hin und wieder. Wenn er mit ihnen geredet habe, dann übers Internet, eigentlich eher weniger. Die RA fragt, ob er mal im realen Leben Juden getroffen hätte und wie die aussahen bzw. wie er sie in seine Schwarz-Weiß-Kategorien einordne. B. antwortet, Juden seien keine Weißen, sie seien Semiten. 

Die RA sagt, er halte sich also für nicht besonders klug. B. gibt an, er halte sich für durchschnittlich intelligent. Die RA fragt ihn, ob es sein könne, dass er überhaupt nicht erkennen könne, wenn jemand ein Jude ist. B. antwortet, man sehe es nicht jedem an, das sei ja gerade das Gefährliche. Die RA fragt, ob er also bei seinem Anschlag in Kauf genommen habe, möglicherweise andere zu treffen. B antwortet, in der Synagoge seien Juden, keine Anderen. Die RA sagt: “Das war ihr Ziel?”. B. bejaht. Sie fragt ihn, ob er sagen würde, dass sein Plan aufgegangen ist. B. antwortet: “Nein, auf jeden Fall nicht”.

Die RA fragt ihn, ob er Reue fühle. Er antwortet, er fühle ein wenig Reue für die Weißen, die er erschossen habe. Die RA fragt B., ob er sich wieder dafür entscheiden würde, eine Synagoge anzugreifen. B. sagt, er habe ja nicht gewusst, dass es so schiefgeht. Er würde es nicht tun, wenn er wüsste, dass er dann nur Weiße und keine Juden erschieße. Die Juden seien immer noch seine Feinde. Die RA fragt, was er aus der Tat gelernt habe. Er antwortet, er habe zum Beispiel gelernt, wie viele m/s die Mündungsenergie seiner Maschinenpistole bemisst. Das habe er vorher nicht wissen können. 

Die Nebenklagevertreterin fragt, ob ihm etwas an seiner Familie liege. B. bejaht, klar liege ihm etwas an seiner Familie. Die RA fragt, wie seine Familie damit zurechtkommt. B. antwortet: “Sehr sehr schlecht”. Die RA fragt ihn, ob er etwas in diese Richtung fühlt. Er antwortet, es treffe ihn sehr hart, dass seine Familie seinetwegen leiden muss. Das sei lange das einzige gewesen, was ihn daran gehindert habe, zu handeln. Die RA fragt ihn, ob es das wert war. Er antwortet, es sei das nicht wert, eine Synagoge anzugreifen, wenn man keine Juden tötet. Die RA fragt ihn, wer “seine Leute” sind, von denen er sprach. Er antwortet, das seien Weiße. Sie fragt ihn, ob sie auch dazugehöre. Er antwortet, sie sei Jüdin. Sie fragt ihn, woher er das weiß. Er sagt, er wisse das wegen ihres Namens. Sie antwortet, vielleicht habe sie den ja von ihrem Mann. B. erwidert, dann sei sie eine Kollaborateurin.

Sie spricht an, dass B. angab, dass er keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen wollte, weil er es nicht möge, abhängig von anderen zu sein. Sie fragt ihn, ob er sich geschämt habe, von den Gaben seiner Eltern zu leben. Er bejaht das. Die RA fragt ihn, warum er nichts geändert habe. B. sagt, er habe keine Möglichkeit dazu gesehen, bei der hohen Arbeitslosenrate. Die RA sagt, er ziehe es vor, von der Hand seiner Mutter zu leben, anstatt selbst erwerbswirtschaftlich tätig zu werden. 

Ein weiterer Vertreter der Nebenklage erhält das Wort. Der RA bezieht sich auf eine Aussage von B., wo dieser erklärte, wenn man jetzt sage, Stephan sei ein Nazi und ein Antisemit, dann würde er sagen, dass nicht jeder Antisemit ein Befürworter des Nationalsozialismus ist. Der RA fragt B., wie er das meine. B. sagt, die Gruppe der Antisemiten und die Gruppe der Nazis sei nicht deckungsgleich. Der Nationalsozialismus sei eine bestimmte Staatsvorstellung. Der RA fragt ihn, wie das bei ihm sei. B. antwortet, dass er keine weiteren Kommentare dazu abgeben werde.

Anschließend geht das Wort an RA Kalwait, ebenfalls von der Nebenklage. Der RA spricht an, dass B. sich nach eigener Aussage ab und zu mit Leuten auf ein Bier getroffen habe und fragt, in welchem Zeitraum das war. B. antwortet, das sei als Jugendlicher gewesen, nach seiner OP dann so gut wie gar nicht mehr. Wegen seiner gesundheitlichen Verfassung habe er nicht mehr wirklich Alkohol getrunken und man gehe halt ungern mit Leuten feiern, wenn man selbst nicht trinkt und alle anderen schon. 

Der RA fragt B., ob er sich noch im Heimatort mit Leuten getroffen habe. B. antwortet, das sei unglaublich selten gewesen. Er glaube, er sei noch einmal auf einer Geburtstagsfeier gewesen und das sei dann auch alles gewesen. 

[XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

Der RA erwähnt, B. habe bei der Polizei ausgesagt, dass er gewusst habe, dass es am Feiertag fünf Gebete gibt und dran gestanden habe, dass Mittags eine Pause gemacht wird. B. erwidert, seine Vermutung sei gewesen, dass vielleicht ein paar Menschen draußen sind. Dass es fünf Gebete gebe, habe er allgemein über Jom Kippur herausgefunden. Das werde von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Er sei davon ausgegangen, dass es wenigstens ähnlich wäre. Der RA entgegnet, “stand dran” klinge aber nach einem Aushang. B. sagt, er wolle keine weitere Aussage dazu machen, das sei dann eine ungenaue Formulierung gewesen. 

[XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

Der RA Böhmke erhält das Wort. Er fragt B., wie viele jüdische Mitbürger er vor dem gestrigen Tag getroffen habe. B. antwortet, das könne er nicht sagen. Der RA fragt, ob es nicht so sei, dass ihm nie real welche begegnet sind. B. verneint das. Der RA sagt, er habe beim Film den Eindruck gehabt, dass B. bei seiner Attacke auf die Besucher des Dönerimbisses keine Auswahl getroffen habe. B. erwidert, das sei des RAs Einschätzung. Auf dem Video sehe es anders aus, wenn man in der Situation ist, stehe man ziemlich unter Stress, er habe aber versucht, so weit es ihm möglich war, eine Auswahl zu treffen.

Der RA sagt, Kevin S. habe versucht, ihn abzuhalten, man habe dabei sein Hallesches Idiom gehört. B. entgegnet, das würde man in so einer Situation nicht hören, nur weil jemand einen Akzent habe, heiße das nicht, dass er einheimisch ist. 

Der RA sagt, er habe beim Schauen des Videos am Morgen des Verhandlungstages auf eine Geste des Mitleids bei B. gewartet. Die Opfer seien ja in seiner Vorstellung gar nicht seine Feinde. Aber die Reue scheine ihm nur eine Phrase zu sein. B. antwortet, er zeige seine Gefühle nur äußerst ungern.

Im Anschluss erhält RA Scharmer, Nebenklagevertreter, das Wort. RA Scharmer sagt, B. nehme Bezug auf einen Mark und fragt, wer das sei. B. antwortet, das sei irgendeine Person aus dem Internet. Der RA fragt, was B. mit dieser Person zu tun hatte. B. gibt an, er habe mit dem mal gechattet und der habe ihm 0,1 Bitcoin geschickt. 

Auf die Frage, wo er mit Mark kommuniziert habe, antwortet der Angeklagte, dass seien zwei Seiten gewesen, eine der Seiten, wo er etwas freier reden konnte, sei im Darknet gewesen. Er will nicht sagen, um welche Seiten es sich handelte. 

B. sagt, er habe im Darknet ein paar seiner Erkenntnisse zum improvisierten Waffenbau geteilt, die er bei seinen Experimenten gewonnen habe. [XXX, Details zu Waffen, Anm. democ.] Er halte diese Information und die praktische Anleitung für wertvoll.

Der RA fragt, ob er darüber mit Mark gechattet habe, was B. bejaht. Scharmer fragt, wie es zu der Spende kam. B. sagt, er habe mal aus Spaß zu Mark gesagt, dieser könne ihm ja was auf sein Bitcoinkonto zahlen und das kam dann auch. Der RA fragt, was er damit gemacht habe. B. gibt an, er habe es zu richtigem Geld gemacht, was recht anspruchsvoll gewesen sei. Der RA fragt, wie und mit wem er das gemacht habe. B. antwortet, er werde nicht sagen mit wem, er scheiße keine Leute an. Es sei schwer, das anonym zu machen, der beste Weg sei, sich physisch zu treffen. Das gehe anonym, ohne seinen Namen zu sagen bzw. ihn dann auch später nicht zu nennen, wenn man danach gefragt werde (wie jetzt hier). Er sei mit dem Käufer übers Darknet in Verbindung gekommen, was gar nicht so einfach sei.

Der RA sagt, er stelle sich vor, da müsse man erstmal ein bisschen suchen und ein paar Leute anschreiben. B. antwortet, man schreibe da keine Leute an, man mache ein Angebot. Er habe es gegen 1000 Euro bar angeboten, obwohl es eigentlich mehr wert sei, der Käufer habe also Profit gemacht. Der RA fragt, ob er also quasi gesagt habe “Hier, wer will?”, wie bei Ebay. B. sagt, das sei jetzt keine Auktion, aber ein Angebot habe er reingesetzt. Dann habe sich jemand bei ihm gemeldet, es wurde ein Platz ausgemacht, in einem Fast Food Geschäft. Der RA fragt, ob er sich also real mit der Person getroffen habe und diese Geld in Bar mitgebracht habe. B bejaht. 

Der RA fragt, wofür er das Geld genutzt habe. B antwortet, das könne er nicht genau sagen, z.B. wenn er sich Waffen oder Stahl gekauft habe. Auf die Rückfrage, ob er es also für die Anschläge benutzt habe, antwortet B. “Unter anderem”.

Der RA sagt, in der polizeilichen Vernehmung vom 27. September 2019 wurde B. gefragt, ob ihm die Bitcoins für bestimmte Versprechen überwiesen wurden. B. gibt an, er habe zu Mark gesagt, dass er auf Muslime schießen würde, also er habe gesagt, dass er das machen will, weil er Muslime nicht mag. Sowas könne man im Darknet sagen. Der RA sagt, B. habe in der polizeilichen Vernehmung auf die zitierte Frage ausgesagt, dass ihm die Bitcoins nicht dafür überwiesen wurde, dass er etwas versprochen hat. Aber er habe schon darüber gesprochen, dass er Waffen herstelle und die noch hochladen werde. B. erklärt, das habe nichts direkt mit dem Anschlag zu tun, man könne sowas auch einfach so hochladen. Der RA fragt: “Um was zu machen?” B. antwortet, damit andere Leute sich schützen können, gegen Juden, Muslime, Schwarze, aggressive Ausländer und Leute, mit denen man Streit hat. 

Der RA fragt, wie viele Leute in dem Chat waren. B. antwortet, am Anfang seien es vier gewesen, zum Schluss nur Mark und er. Auf die Frage, wie der Chat hieß, antwortet B., die Seiten würden dauernd runtergenommen und andere hochkommen, die würden nicht lange bestehen, weil die Betreiber Anonymität schätzten. […]

Der RA fragt, ob er seine Informationen zum Waffenbau dann hochgeladen habe, als er den Bitcoin bekommen hat. B. antwortet, er habe das mal hochgeladen, aber nicht, weil das die Bedingung für den Bitcoin war. 

Der RA fragt, was er noch über Mark wusste. B. antwortet, Mark sei Moderator von mehreren Seiten gewesen, unter anderem von einer im Videospielbereich. Ursprünglich sei er Moderator von 8Chan, die Seite sei ja jetzt tot. Er sei auch Administrator von einer anderen vch.moe, damit sich da Leute einfinden können. Der RA fragt nach weiteren Erkenntnissen über Mark. B. antwortet, er denke, Mark sei Jude, zumindest nennen andere ihn so. Der RA erwidert, B. würde das ja auch von anderen Leuten sagen, von denen er es nicht wisse. 

RA Herrmann erhält das Wort. […] Der RA sagt zu B., dieser habe emotional gewirkt, als es um seine Familie ging, und dass da ein Unterschied sei zwischen diesem Bedauern und zu sagen “Es tut mir leid”. Er fragt B., ob er gegenüber seiner [weißen, Anm. democ.] Opfer echtes Bedauern spüre oder ob er sie als notwendigen Kollateralschaden im Zuge seines Kampfes sehe. B. antwortet, es sei beides. Der RA sagt, B. habe große Sorgfalt für den Stream aufgewendet. Eine seiner ersten Fragen bei der Ermittlung sei gewesen, ob es durchgekommen sei. Er hätte sich an Außenstehende gewendet. Er fragt B., ob er sich von dem Stream ein Publikum erhofft habe und wenn ja, welches. B. antwortet: “Jeder der er sehen will”. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

Der RA fragt ihn, ob er seine Tat im Nachhinein als wertvollen Beitrag für den Kampf ansehe, als Beispiel wie man es nicht tun soll. B. antwortet, das sei kein wertvoller Beitrag gewesen, so solle man es nicht machen. Der RA fragt B., ob er sich als Märtyrer sehe. B. erwidert: “Ich sitze doch hier”.

Der RA spricht an, dass B. gesagt habe, einer der größten Fehler sei, dass alle Menschen vor Gott gleich sind. Er fragt B, was dann seine moralische Instanz sei, wenn es nicht Gott oder die Nation ist. B. antwortet, er wolle die weiße Rasse erhalten, das sei sein oberstes Ziel. […]

Der RA sagt zu B., dieser habe gesagt, da wo seine Familie ist, sei seine Heimat. Er habe Leid über sie gebracht, ob er damit nicht seine Heimat zerstört hat? B. verneint. Die sei schon von Juden zerstört worden, die das Ziel des braunen Weltbürgers verfolgten. […]

Ein weiterer Vertreter der Nebenklage spricht an, dass B. gesagt habe, dass er schlechte Erfahrungen bei Diskussionen um politische Themen habe. Er fragt, was das für Erfahrungen gewesen seien. B. antwortet, das könne er nicht genau nennen, es sei schon lange her. Wenn man in Deutschland etwas sage, was abseits vom Mainstream ist, würden einen alle anschauen als wäre man außerirdisch. Der RA fragt, wo er das erfahren habe. B. antwortet, die Erkenntnis habe er schon seit Jahrzehnten, er könne kein genaues Beispiel nennen. 

Der RA fragt, in Bezug auf die “Flüchtlingskrise” 2015, woher B. seine Informationen bezogen habe, auf die sich seine Sicht stützen, ob das Fernsehen, Presse, Internet, […] gewesen seien. B. sagt: “Aus allen Quellen”. Man müsse so viele Quellen wie möglich kennen, selbst die des Feindes. Der RA fragt, was feindliche Quellen seien. B. antwortet, das sei die komplette “Mainstreampresse” in Deutschland und Amerika, die sei komplett in Judenhand. Der RA fragt, was denn der Mainstream sei, und wo B. sich dann informiert habe. B. antwortet, er nenne keine Seiten. 

Der RA fragt, ob er sich bei der Tat berauscht gefühlt habe, was B. verneint. Er fragt, ob B. so eine Art Glücksgefühl oder Adrenalinkick gespürt habe. B. antwortet, bei so einem Adrenalinkick platze einem fast das Herz, das sei nicht gerade ein Glücksgefühl. [XXX, Details zur Tatplanung, Anm. democ.]

Der RA fragt ihn, ob er sich noch für einen Krieger halte. B. antwortet: “Na, zumindest für keinen guten”. Er würde die Entscheidung anderen überlassen, ob sie ihn als Krieger sehen. Zurzeit sei er gefangen. 

Die Vorsitzende beendet die Verhandlung.

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