„Genug ist genug!“

Acht Nebenkläger*innen finden abschließende Worte zum Hauptverfahren gegen den Attentäter von Halle. Zehn Nebenklagevertreter*innen halten außerdem ihre Schlussvorträge. Die Statements und Plädoyers der Nebenklage sind damit abgeschlossen.

Am 24. Verhandlungstag des Halle-Prozesses am 8. Dezember 2020 fanden acht Nebenkläger*innen abschließende Worte zum Hauptverfahren gegen den geständigen Attentäter von Halle. Zehn Nebenklagevertreter*innen hielten außerdem ihre Schlussvorträge. Die Statements und Plädoyers der Nebenklage sind damit abgeschlossen.

Im Zentrum der Schlussworte der Nebenkläger*innen stand die Solidarität: Alle der acht Betroffenen des Anschlags, die am 24. Verhandlungstag Statements hielten oder verlesen ließen, betonten ausdrücklich ihren Zusammenhalt mit den anderen Betroffenen und ihr Mitgefühl mit den Angehörigen der Ermordeten. Besonders deutlich kritisierten mehrere Nebenkläger*innen, dass die Taten gegen Aftax Ibrahim und İsmet Tekin seitens des Generalbundesanwalts (GBA) noch immer nicht als rassistische Mordversuche anerkannt würden. Ibrahim war vom Angeklagten in Halle angefahren; in Tekins Richtung war vom Angeklagten während dessen Schusswechsel mit der Polizei geschossen worden. In Bezug auf beide Taten verneinte der Bundesanwalt in Anklage und Schlussvortrag eine Tötungsabsicht.

Sie selbst habe sich entschieden, an dem Verfahren als Nebenklägerin teilzunehmen, als ihr klar geworden sei, dass der Angriff auf die Synagoge, von der Bundesanwaltschaft nicht als mehrfacher Mordversuch angeklagt werden sollte, berichtete Talya Feldman in ihrem Statement am Dienstagmorgen. Auch wenn sich diese Bewertung des GBA in Bezug auf die Synagoge geändert habe, sei es für sie entmutigend und niederschmetternd, dass sich Ibrahim und Tekin heute in einer ähnlichen Situation befänden und die Angriffe gegen sie noch immer nicht als rassistische Mordversuche gewürdigt würden. Deutlich stellte sich Feldman gegen die Bewertung des Anschlags als Tat eines Einzeltäters. Der Angeklagte habe am Tag des Anschlags vielleicht allein gehandelt, sei aber ein Symptom der Ideologie der White Supremacy, die unsere Gesellschaft durchdringe. Dass das BKA diesen Kontext der Tat verleugne und Ermittler im Prozess gesagt hätten, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die Verbindungen des Anschlags zu “anderen Formen der online und offline stattfindenden Radikalisierung” zu analysieren, mache sie wütend. Die Sicherheitsbehörden würden damit letztlich signalisieren, dass sie auch für die Verhinderung weiterer Anschläge nicht verantwortlich seien. Auch dass Einsatzkräfte in ihren Zeugenaussagen rassistische Ausdrücke und Stereotype verbreitet hätten, sei ein Grund für ihre Wut, so Feldman. An die Presse appellierte sie, diese solle sich auch nach dem letzten Wort des Angeklagten am kommenden Verhandlungstag nicht zu dessen Komplizen machen und ihn nicht zitieren oder seinen Namen nennen. Sie würden sich sonst an einem Kreislauf der Brutalität mitschuldig machen, der endlich durchbrochen werden müsse: “Genug ist genug!”

Die Nebenklägerin Jessica W. drückte in ihrem Statement, das ihr Anwalt Alexander Hoffmann verlas, ihre große Enttäuschung über den Prozess aus: Dass der GBA, Teile der Nebenklagevertretung und vor allem die BKA-Beamt*innen die Ideologie des Angeklagten nicht hätten thematisieren wollen, habe “herablassend, naiv und schmerzlich kurzsichtig” gewirkt. Während einige Nebenkläger*innen und das Team des Projekts „Global White Supremacist Terror: Halle“ ehrenamtlich bessere Arbeit geleistet hätten als die Ermittler der Polizei, hätten diese sich der Verantwortung entzogen, Ermittlungsarbeit auf andere abgeschoben und keinerlei Eigeninitiative erkennen lassen. Mit einem der schlimmsten antisemitischen Angriffe seien unerfahrene und inkompetente Berufsanfänger betraut worden. Wichtige Stimmen von Betroffenen und Sachverständigen seien auch im Hauptverfahren noch ausgeschlossen oder ignoriert worden. Der Prozess hätte die Chance sein können, so W., “den rechtsextremen Terror endlich einmal nicht kleinzureden, sondern zuzugeben, dass seine Wurzeln weit über diesen einen Mann, diesen einen Gerichtssaal, dieses Land hinausreichen.” Diese Chance sei nicht ergriffen worden.

Auch Nebenklägerin Christina Feist kritisierte in ihrem Statement die Ermittlungsarbeit: Nicht die Polizist*innen, sondern die Nebenkläger*innen und Sachverständige wie Karolin Schwarz, Benjamin Steinitz oder Matthias Quent seien es gewesen, die im Prozess wirklich etwas zur Erhellung der Hintergründe der Tat beigetragen hätten. Erst durch diese seien die Hintergründe und Zusammenhänge der Tat klar analysiert und Antisemitismus, Rassismus und Frauenfeindlichkeit als Motive beleuchtet worden. 

Das letzte Wort im Prozess, so Feist, habe die Vorsitzende Richterin Mertens, bei der sich Feist, wie mehrere Nebenklagevertreter*innen, für ihre gute Prozessführung bedankte. Das letzte Wort außerhalb des Saals hätten aber alle Menschen. Es gelte, Lehren aus dem Prozess zu ziehen und für diese einzutreten. Für den Rest ihres Lebens werde sie sich an Jana und Kevin erinnern, sagte Feist. Und weil sie sich erinnere, sei Schweigen keine Option. 

Nebenklägerin Naomi Henkel-Gümbel stellte ihrem Statement die Worte “There is meaning beyond absurdity” des Rabbis Abraham Joshua Heschel (1907–1972) voran. Die Spirale der Absurdität, die im Anschlag liege, habe sich seit dem 9. Oktober 2019 unaufhörlich weitergedreht und viele Fragen aufgeworfen: “Wie konnte es nur zu dem Anschlag kommen? Wie konnte es überhaupt Zweifel geben, dass ich Opfer eines Mordversuchs war? […] Wie kann ich weitermachen? […] Kann ich diesen Ort mein Zuhause nennen?”, frage sie sich immer wieder. Sie kritisierte, dass sich Aftax Ibrahim und İsmet Tekin trotz aller Beweise noch immer in der Schwebe befänden, ob die Angriffe gegen sie als rassistische Mordversuche ernst genommen werden, und dass es auch im Laufe des Prozesses wiederholt zu rassistischen Äußerungen gekommen sei. 

Durch den Prozess seien viele allerdings auch gestärkt worden: “Was aus dem Elend jenen Tages erwuchs, ist Solidarität”, sagte Henkel-Gümbel. Viele Nebenkläger*innen hätten einander zugehört und seien zusammengestanden. Dieser Prozess sei mit der Hauptverhandlung nicht am Ende. Jedes Wort, jede Tat jedes Einzelnen zähle, wenn es darum gehe, aus einem Übel etwas Gutes erwachsen zu lassen und weiterhin für eine offene und gerechte Gesellschaft zu streiten. 

Anastassia Pletoukhina, die den Anschlag in der Synagoge überlebte, erzählte in ihrem sich anschließenden Statement, wie sich ihr Umgang mit der Tat über die Tage und Monate verändert habe. Als Sozialwissenschaftlerin und Sozialpädagogin frage sie heute: “Und jetzt? Was machen wir daraus?” Ihr sei nicht nur die Verurteilung des Angeklagten wichtig, sondern auch die Konsequenzen, die aus dem Anschlag gezogen würden: Die Frage “Wollt ihr nach dem Anschlag in Deutschland bleiben?”, die die Vorsitzende mehrmals jüdischen Überlebenden gestellt hatte, wolle sie an alle Menschen richten. Sie selbst bejahe sie, stelle aber Bedingungen: zuzuhören, einander ernstzunehmen, Fehler zu bekennen, im Sinne der Demokratie zu handeln und keine Angst vorm Mitgefühl zu haben, müssten für alle Menschen Konsequenzen aus diesem Anschlag sein.

Die Worte Conrad R.s, der aufgrund der psychischen Folgen der Tat bei der Verhandlung nicht anwesend sein konnte, verlas sein Anwalt Sebastian Scharmer: R. richtete sich direkt an den Angeklagten und hielt ihm vor Augen, dass er mit seiner irrationalen Tat dafür gesorgt habe, dass er aus der Gesellschaft ausgeschlossen werde: “Wir trauern geschlossen um die Opfer deiner Ideologie, aber wir lassen uns nicht auf dein Niveau herab. Wir gestehen dir die Rechte zu, die du anderen verweigern willst. Du hast das Recht zu leben. Nur nicht mehr mit uns.” Das Verfahren, so R., habe gezeigt, welche Ideale in dieser Gesellschaft gewollt seien. Er bedanke sich bei allen, die den Betroffenen ihre Zeit und Kraft geschenkt hätten.

Auch Iona B., die den Anschlag in der Synagoge überlebt hatte, fand in ihrem spontanen Schlusswort nachdenkliche Worte: Bei der Schilderung des Biographie des Angeklagten habe sie manche Parallele entdeckt, einige ihrer schönsten Kindheitserinnerungen seien in dörflichen Umgebungen in Sachsen-Anhalt zu verorten. Vielleicht, so B., sei sie dem Angeklagten ja sogar schon einmal als Kind begegnet. “Die Welt ist klein.” Die Lebenswelt, wie sie ihn den Aussagen aus dem Umfeld des Angeklagten aufschien, der dörfliche Alltagsrassismus käme ihr ebenfalls bekannt vor. B. wies auf die Verantwortung hin, die jeder Einzelne für das Zusammenleben trage. Sie frage sich manchmal, ob sie den nächsten Attentäter womöglich schon kenne, ob auch sie zu oft geschwiegen habe, wenn rassistische Ressentiments verbreitet wurden. Für den Angeklagten hoffe sie, dass er auf seinem Irrweg eines Tages umkehren werde und das Unrecht erkenne, das er verursacht habe. 

Max Privorozki, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Halle, wies auf die große Verantwortung der Familie des Angeklagten hin. Nicht das Internet oder die politischen Ereignisse im Jahr 2015 seien für die Radikalisierung des Angeklagten verantwortlich, sondern sein engstes Umfeld. Hier solle der GBA auch noch einmal prüfen, ob eine juristische Schuld vorliege, so Privorozki. Er glaube daran, so Privorozki, dass die Seelen von Jana L. und Kevin S. den Chanukka-Feiernden in zwei Tagen beim Fest des Lichtes vom Himmel zuleuchten würden. Jedem stehe es frei, seinen eigenen Glauben zu wählen: “Wir haben das Licht gewählt, der Angeklagte die Dunkelheit. So wird er auch in Zukunft in Dunkelheit leben müssen.”

Bis auf RA Miroslav Duvnjak, der sich mit wenigen Sätzen dem GBA anschloss, da alles gesagt sei, setzten auch die Vertreter*innen der Nebenklage, die ihre Schlussworte hielten, am 24. Verhandlungstag noch einmal eigene Akzente bei der Betrachtung des Anschlags.

Den Anschlag wolle man gern als “Wahnsinnstat eines Verrückten”, als Amoklauf oder als Tat eines “Dorfdeppen” abtun, um den eigenen Lebensentwurf nicht in Frage stellen zu müssen, sagte RA Alexander Hoffmann zu Beginn seines Schlussvortrags und griff damit einige Formulierungen auf, die andere Nebenklagevertreter für die Tat gefunden hatten. 

Diese Einordnungen seien unzutreffend. Um das zu verstehen, müsse die Ideologie des Angeklagten vor Gericht ausführlich beleuchtet und in ihre Einzelheiten zerlegt werden. Die Ideologie und die Beweggründe, die den Angeklagten motiviert hätten, seien schließlich mitbestimmend für das Strafmaß, sagte Hoffmann und reagierte damit auch auf Angriffe anderer Anwälte, dem Angeklagten sei grundlos eine Bühne für seine Weltanschauung geboten worden. Schon um auszumachen, wie man persönlich und gesellschaftlich der Verbreitung solcher Ideen entgegenwirken könne, so RA Hoffmann, müssten diese analysiert werden. Elementare Bestandteile des Weltbildes des Angeklagten würden etwa vom neurechten “Institut für Staatspolitik”, von Björn Höcke, der AfD und nicht unbedeutenden Anteilen der Bevölkerung geteilt und verbreitet. Die weit verbreitete rechte Hetze habe der Angeklagte als Legitimation und Auftrag verstanden, zur Tat zu schreiten. “Ein Urteil ist ein Urteil”, sagte Hoffmann, nicht mehr und nicht weniger. Die zugrundeliegende Ideologie müsse außerhalb des Gerichtssaals bekämpft werden. Da im Gerichtssaal noch immer nicht alle Betroffenen des Anschlags von Halle anerkannt würden, wolle er sein Plädoyer mit den Worten “Niemand wird vergessen, hiç unutmadık, hiç unutmayacağız!“ beenden.

Für Conrad R. führte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer aus, dass der Angeklagte zweifelsfrei Schüsse in Richtung seines Mandanten abgegeben habe und auch das Werfen eines Sprengsatzes auf den “Kiez Döner” bereits als versuchter Mord an R. zu werten sei. 

R. sei auch deshalb besonders traumatisiert durch den Anschlag, weil er habe erleben müssen, in einem Moment der Todesangst keinerlei Unterstützung von der Polizei erfahren zu haben. R. hatte als Zeuge vor Gericht berichtet, dass er sich auf der Toilette des “Kiez Döners” versteckt und von dort die Polizei alarmiert habe, dort aber nur angeherrscht worden sei, er solle lauter sprechen. Auch nach der Tat sei er seitens der Einsatzkräfte völlig empathiefrei behandelt worden. RA Scharmer kritisierte die Bagatellisierung des Anschlags als Tat eines verrückten Einzeltäters. Der Täter habe am Tattag vielleicht allein gehandelt, sei aber Teil einer Gesellschaft, in der Rassismus, Antisemitismus und Frauenfeindlichkeit salonfähig gemacht würden: Der Anschlag stehe in einer langen Reihe rechter Gewalttaten und Morde. Eindringlich appellierte RA Scharmer an das Gericht, im Urteil zum einen die Hintergründe und die Folgen der Tat klar zu benennen, zum anderen auch den Betroffenen ein Gesicht zu geben und sie nicht wie “austauschbare Objekte aus Sicht der Täter” zu beschreiben, wie es etwa im Urteil am Ende des NSU-Prozesses in München geschehen sei.

In einem ausführlichen Schlussvortrag bewertete RA David Herrmann, der seinen Vater vertritt, der den Anschlag auf den “Kiez Döner” überlebte,, nacheinander die zahlreichen schweren Straftaten, die der Angeklagte aus “Menschenverachtung und Rassenwahn” im “Täterland der Shoah” begangen habe und drückte den zahlreichen Betroffenen des Anschlags sein Mitgefühl aus. Auch RA Herrmann machte klar, dass es sich für ihn bei den Taten gegen Aftax Ibrahim, İsmet und Rıfat Tekin und Conrad R. um Mordversuche handele. Insbesondere die lapidaren Worte des Bundesanwalts zur Tat gegen Aftax Ibrahim hätten ihn wütend gemacht. Erst im Laufe des Verfahrens habe er, so RA Herrmann, die Monstrosität des Attentats richtig erfasst: “Mit welchem Recht”, richtete er sich an den Angeklagten, “maßen Sie … sich an, mir und meinem Bruder den Vater, meiner Mutter den Ehemann, meiner Tochter und meinem Neffen den Großvater zu nehmen?”

Eindringlich schilderte RAin Doreen Blasig-Vonderlin, wie der Anschlag das Leben ihres Mandanten, eines Arbeitskollegen vom erschossenen Kevin S., für immer verändert habe: Er sei aus seinem völlig normalen, ruhigen Leben als Familienvater jäh herausgerissen worden. Bis heute mache er sich schwere Schuldvorwürfe und denke wieder und wieder über die Minuten vor dem Anschlag nach. Er leide unter schweren psychischen Folgen der Tat, die ihm sein altes Leben verunmöglichen würden. Beängstigend sei es, so Blasig-Vonderlin, sich zu vergegenwärtigen, welchen Zulauf etwa die PEGIDA- oder die Querdenken-Bewegung erfahren würden, obwohl jeder wissen könne, welche Ideen dort verbreitet würden. Rechtsextreme Bewegungen würden die Grundlage für Taten wie die des Angeklagten sein. “Sehen Sie nicht weg!”, appellierte Blasig-Vonderlin an alle Anwesenden, “Diese Tat betrifft uns alle!”    

Dass das Verhalten aller in Gegenwart und Zukunft letztlich auch darüber entscheide, ob der Angeklagte mit seinem Anschlag doch noch erfolgreich werde, betonte RA Markus Goldbach in seinem Plädoyer: Gescheitert sei der geständige Attentäter von Halle nur dann, wenn auch künftige Taten von Nachahmern verhindert werden könnten.

Rechtsanwalt RA Andreas Schulz, der zwei Betroffene des Anschlags aus Wiedersdorf vertritt, wies ausführlich darauf hin, dass der empathielose Umgang mit den Betroffenen, den viele Zeug*innen geschildert hatten, kein Einzelfall, sondern systembedingt sei und in einer langen Traditionslinie stehe: RA Schulz benannte dazu beispielhaft Fälle des respektlosen Umgangs mit Betroffenen des Olympia-Attentat 1972 in München, des Anschlags auf das “Maison de France” 1983, die Discothek “La Belle” im Jahr 1986 und den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz im Jahr 2016 (alle Berlin). In all diesen Fällen sei den Opfern staatlicherseits empörenderweise Hilfe verweigert worden. 

Als wesentlichen Faktor für die Radikalisierung des Angeklagten benannte RA Schulz wie auch RA Christoph Günther die Vernetzung von Rassisten und Antisemiten übers Internet. Da deren Austausch, der das gesellschaftliche Klima vergifte, längst nicht mehr nur am Stammtisch, sondern global stattfinde, so RA Günther, müsse die globale Gesellschaft auch gemeinsam den “Giftstachel” dieses Hasses ziehen. 

Scharfe Kritik an einigen Nebenkläger*innen und deren Vertreter*innen übte RA Jan Siebenhüner. Siebenhüner, der einen Polizisten vertritt, der sich einen Schusswechsel mit dem Angeklagten geliefert hatte, störte sich insbesondere an der Kritik an den Einsatzkräften. Zahlreiche Zeug*innen hatten im Prozessverlauf eindrücklich geschildert, wie sie kurz nach der Tat auf unterschiedlichsten Ebenen entwürdigend von der Polizei behandelt wurden. Sicher sei es zu Fehlern im Umgang mit den Betroffenen gekommen und der Ton “ruppig” gewesen, sagte Siebenhüner dazu. Dies sei aber mit der Ausnahmesituation, in der sich die Einsatzkräfte befunden hätten, zu erklären. Auch den vielfach als besonders unsensibel kritisierten Umgang mit jüdischen Betroffenen und das Fehlen jeden Verständnisses der Besonderheiten am Feiertag Jom Kippur nahm RA Siebenhüner in Schutz: Diese fehlende Sensibilität habe nichts mit Antisemitismus zu tun, sondern liege am Neutralitätsgebot und am im Osten weitverbreiteten Atheismus. Die Form, in der einige Nebenkläger und ihre Vertreter Kritik an der Polizei geübt hätten, richte nur Schaden an, so Siebenhüner. 

Auch RA Tobias Böhmke kritisierte, dass den politischen Statements des Angeklagten von einigen Nebenklagevertretern eigene politische Meinungsäußerungen entgegengesetzt würden, die in einem Gerichtssaal nichts zu suchen hätten. Parallelen zwischen Rechts und Links machte er auch bezüglich der Taten des Angeklagten aus: Schon einmal habe es in Deutschland Menschen gegeben, die sich als “politische Gefangene” gewähnt hätten, wie es der Angeklagte tue. Dies seien die Terroristen der RAF gewesen.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 9. Dezember 2020, fortgesetzt. Die Verteidigung wird dann ihre Schlussvorträge halten, außerdem hat der Angeklagte das Recht auf das letzte Wort. Das Urteil im Halle-Prozess soll am 21. Dezember 2020 um 11 Uhr fallen.