21. Juli 2020
Vor dem Oberlandesgericht Naumburg beginnt das Hauptverfahren gegen den Attentäter von Halle. In der Anklageschrift wird ihm u. a. zweifacher Mord und versuchter Mord in 68 Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte bekennt sich zu den Taten und äußert sich offen rassistisch und antisemitisch.
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22. Juli 2020
Das Video, das der Angeklagte von der Tat streamte, wird in Augenschein genommen. Im Anschluss beginnt seine Befragung durch Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Letztere setzt der Selbstinszenierung des Angeklagten Grenzen.
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28. Juli 2020
Die Befragung des Angeklagten wird fortgesetzt. Dabei geht es insbesondere um sein soziales On- und Offline-Umfeld. Auf Fragen zu seiner Familie reagiert dieser dünnhäutig. Außerdem wird ein BKA-Beamter angehört, der im November 2019 fünf Tage lang den damals Beschuldigten vernommen hatte.
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29. Juli 2020
Die Familie des Angeklagten erscheint vor Gericht und macht von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch. Andere Bekannte des Angeklagten, die als Zeugen gehört werden, zeichnen von ihm das Bild eines intelligenten, rassistischen und bedrohlichen Einzelgängers.
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3. August 2020
An diesem kurzen Verhandlungstag wird ein Gutachten verlesen, das den selbstgebauten eingesetzten Schusswaffen die Eignung zum Töten bescheinigte. Außerdem wird das Selbstleseverfahren für die nun beginnende dreiwöchige Verhandlungspause diskutiert.
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25. August 2020
Sechs Angehörige des BKA werden als Sachverständige bzw. Zeugen angehört und zu den eingesetzten Waffen und Sprengkörpern befragt. Sie berichten von deren tödlichem Potenzial. Im Publikum finden sich auch Rechtsextreme ein.
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26. August 2020
Nach der ehemaligen Vorgesetzten der Mutter des Angeklagten erscheinen fünf ZeugInnen vom BKA, die mit dem Online-Verhalten des Angeklagten befasst waren. Dabei offenbaren sich eklatante Wissensmängel und Versäumnisse der ErmittlerInnen.
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1. September 2020
Erstmals sagen Überlebende des Attentats als Zeug*innen aus. Sie berichten vom Anschlag und dessen Auswirkungen auf ihr Leben nach der Tat. Mehrfach wird dabei deutliche Kritik am Vorgehen der Polizei und am Umgang mit den Überlebenden geäußert.
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2. September 2020
Weitere Überlebende des Attentats werden als Zeug*innen gehört. Mehrfach rufen Nebenkläger*innen dazu auf, Antisemitismus “endlich ernst zu nehmen”. Auch der fehlende Polizeischutz der Synagoge und der Umgang der Polizei mit den jüdischen Betroffenen unmittelbar nach der Tat steht abermals in der Kritik.
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8. September 2020
Vier Zeug*innen, die sich zum Zeitpunkt des Anschlags in der Synagoge befanden, schildern das einschneidende Erlebnis und die Folgen. Dabei wird erneut deutliche Kritik am Umgang der deutschen Politik und Gesellschaft mit dem Problem des Antisemitismus laut.
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9. September 2020
Erstmals wird der Anschlag auf den „Kiez Döner“ genauer behandelt. Es sagen mehrere Zeug*innen aus, die dem Attentäter im Dönerimbiss oder in der Umgebung begegnet waren. Außerdem wird ein LKA-Kommissar befragt und ein weiteres Video von der Tat, das der Angeklagte mit einer Bodycam aufgenommen hatte, in Augenschein genommen.
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15. September 2020
Vier Überlebende des Anschlags, darunter die Betreiber des „Kiez Döner“, Rıfat und İsmet Tekin, sowie der Vater des erschossenen Kevin S. werden als Zeugen angehört. Sie schildern, welche verheerenden Folgen der Anschlag für sie hatte.
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16. September 2020
Zwei Nebenklägerinnen, die am 9. Oktober 2019 in der Synagoge in Halle waren, sagen als Zeuginnen aus. Außerdem werden vier PolizeibeamtInnen gehört, die vor dem “Kiez Döner” vom Angeklagten beschossen worden waren und das Feuer erwidert hatten.
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23. September 2020
Mehrere Zeugen sagen zu dem Angriff auf den “Kiez Döner” und einer mutmaßlich rassistisch motivierten Auto-Attacke in der Magdeburger Straße aus. Betroffene schildern die gravierenden psychischen Folgen der Tat.
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23. September 2020
Sechs Zeug*innen sagen zu den Taten des Angeklagten in Wiedersdorf aus. Er hatte dort auf zwei Menschen geschossen und ein Fluchtauto erpresst. Die Betroffenen kritisieren die Polizei für das Verhalten am Tattag und schildern, wie sie als Opfer des Anschlags oftmals vergessen würden.
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13. Oktober 2020
Sachverständige für Rechtsmedizin und Ballistik stellen ihre Gutachten zum Anschlag dar. Ein Betroffener des Tatkomplexes “Kiez Döner” sagt ebenso aus wie Polizeibeamte, die den Angeklagten festgenommen hatten. Ein BKA-Ermittler berichtet von seinen Online-Ermittlungen und wird von der Nebenklage scharf kritisiert.
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14. Oktober 2020
Mehrere JVA-Beamte sagen zur Haftzeit des Angeklagten aus. Außerdem werden BKA-Ermittler zu den Finanzermittlungen, zur Vortatphase und zur Auswertung der Musik, die der Attentäter während der Tat abspielte, angehört. NebenklagevertreterInnen kritisieren die Ermittlungen erneut deutlich.
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3. November 2020
Drei Sachverständige geben Einblicke in ihre Untersuchungen der Psyche des Angeklagten und beurteilen dessen Schuldfähigkeit. Der Psychiater Norbert Leygraf sagt, er können zwar eine schwere Persönlichkeitsstörung feststellen, aus psychiatrischer Sicht liege aber keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vor.
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4. November 2020
Die sachverständige Zeugin Karolin Schwarz sagt zur Online-Rezeption des Anschlags aus. Drei Nebenklageanwält*innen stellen Anträge, denen zufolge der Angeklagte wegen drei weiterer Mordversuche verurteilt werden könne.
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17. November 2020
Der Geschäftsführer der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS), Benjamin Steinitz, sagt als Sachverständiger zu den Auswirkungen des Anschlags auf das jüdische Leben in Deutschland aus. Der Sachverständige Leygraf ergänzt sein psychiatrisches Gutachten.
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18. November 2020
Als letzter Sachverständiger wird auf Antrag der Nebenklage der Soziologe Matthias Quent angehört. Er stellt die ideologischen Hintergründe der Tat dar und ordnet sie in die Geschichte des Rechtsterrorismus ein. Die Beweisaufnahme wird im Anschluss geschlossen und der Bundesanwalt hält seinen Schlussvortrag. Er fordert lebenslange Haft.
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1. Dezember 2020
Die Schlussvorträge der Nebenklage beginnen. Neun Nebenklagevertreter*innen halten ihre Plädoyers. İsmet Tekin, der den Angriff auf den “Kiez Döner” überlebte, ergreift selbst das Wort.
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2. Dezember 2020
Die Plädoyers der Nebenklage werden fortgesetzt. An einem kurzen Verhandlungstag halten vier AnwältInnen ihre Schlussvorträge und thematisieren u. a. die Verantwortung, die die Gesellschaft für die Tat trage. Ein Anwalt kritisiert die vermeintliche linke Instrumentalisierung des Anschlags.
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8. Dezember 2020
Acht Nebenkläger*innen finden abschließende Worte zum Hauptverfahren gegen den Attentäter von Halle. Zehn Nebenklagevertreter*innen halten außerdem ihre Schlussvorträge. Die Statements und Plädoyers der Nebenklage sind damit abgeschlossen.
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9. Dezember 2020
Die Verteidigung des Angeklagten hält ihren Schlussvortrag. Während sie die Taten an Kevin S. und Jana L. als Morde bewertet, negiert sie zahlreiche Mordversuche, darunter den Angriff auf die Synagoge, den “Kiez Döner” und die Schüsse in Wiedersdorf. Der Angeklagte äußert sich in seinem Schlusswort offen antisemitisch.
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21. Dezember 2020
Der Attentäter von Halle wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er habe sich des zweifachen Mordes, versuchten Mordes zulasten von 66 Personen und weiterer Straftaten schuldig gemacht. Die Taten gegen İsmet Tekin und Aftax Ibrahim bewertet das Gericht nicht als Mordversuche.
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